Mitglied inaktiv
Der Erzeuger meiner Tochter zalht schonwieder nicht (innerhalb von knapp 2 Jahren hat er er 2 mal gezahlt und so langsam habe ich die Schnauze voll.Er ist auch nichtmehr erreichbar. War bei der Polizei die haben mir erklärt das da noch einiges fehlen würde das ich ihn Anzeigen könnte (wobei meine Anwältin meinte das müsste eig gehen.) Lebe mit meinem neuen Lebensgefährten zusammen. War letztens beim JA und die meinten ich würde den Unterhaltsvorschuss nicht bekommen da ich mit meinem neuen Lebensgefährten zusammenwohne????? Stimmt das wirklich???Sind noch nicht Verheiratet somit kann ich mir das nicht ganz vorstellen da eine Bekannte von mir den Unterhaltsvorschuss auch bekommt obwohl sie mit ihrem neuen Lebensgefährten zusammen wohnt??!! Kann das mit dem Wohnort zusammen hängen oder wurde mir da Blödsinn erzählt?? GLG Katha
Das stimmt leider tatsächlich. Ich hab mich auch schon erkundigt. Sobald mein Freund und ich zusammen ziehen, fällt auch der Unterhaltsvorschuß weg. Find ich unmöglich dem neuen Partner gegenüber.
Heftig... Danke für deine Antwort und ja da gebe ich Dir Recht es ist wirklich unfair dem neuen Partner gegenüber.... Verstehe das nur nicht das es bei manchen geht und bei den anderen nicht.... Ergibt ir.wie alles nicht wirklich Sinn -.-
also ich kenne das nur, wenn man heiratet..... könnte aber veraltet sein.
Meines Wissens nach,zählt das nur für verheiratete Paare. Bis vor einem halben Jahr habe ich auch UHV bekommen,und musste einmal jährlich Angaben zu meinen Lebensumständen machen. Aber es wurde nie nach eheähnlichen gemeinschaften gefragt,nur nach erneuter heirat. Gruß Birgit
Das stimmt so wie das Jugendamt es mitgeteilt hat. Mit dem Zusammenzug verliert man den offiziellen Alleinerziehungsstatus. Die Lohnsteuerklasse zwei ist weg und gleichzeitig auch der Anspruch auf UHV. Das ist ungerecht gegenüber dem neuen Partner, keine Frage, denn der ist ja nicht unterhaltspfichtig. Aber leider eine Tatsache...
Also ich und meinen Freund kriegen für die Kinder weiterhin Unterhaltsvorschuss, obwohl wir zusammenwohnen... Unterhaltsvorschuss entfällt nur bei Heirat
Aussage vom Jugendamt war, sobald Zusammenzug, dann auch Entfall vom UVG weil eheähnliche Gemeinschaft. Wenn ihr das dem JA nicht mitteilt, wird es wohl nicht auffallen und ihr bekommt weiterhin den Unterhaltsvorschuß. Wenns dann aber rauskommt, kann das Amt den gezahlten Unterhaltsvorschuß von euch zurückfordern.
An ir.was muss das ja liegen das das so unterschiedlich ist?! LG
Baden-Württemberg
es ist immer wieder die Rede vom zusammenleben mit dem KV. Dann entfällt der UVG (macht ja auch Sinn). Scheinbar aber doch nicht wenn man mit einem anderen Mann zusammen zieht? Ich glaub ich ruf morgen doch nochmal meine Sachbearbeiterin an. Finds komisch das sie mir so was sagt, wenns ja scheinbar auch anders läuft.
ist dem Jugendamt bekannt. Unterhaltsvorschuss entfällt nur, wenn man mit dem Kindsvater zusammenwohnt oder man heiratet... steht auch so im Unterhaltsvorschussgesetz
hallo, ich wohne auch mit meinem freund zusammen ( das ja weiss das) und er ist net vater meiner tochter und ich bekomme uhv. lg vonne
Nein, UVG fällt nur bei Heirat weg und bei eingetragenen, gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften. Die falsche Auskunft das es bei Zusammenzug wegfällt, kommt immer wieder. Steuerklasse II fällt weg.
Leitfaden dazu http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Der-Unterhaltsvorschuss,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf und wenn man wieder mit dem Kindesvater zusammenzieht, aber von ihm geschieden ist :-) kommt ja auch mal vor.....
Ok super vielen dank dann werd ih mih da morgen gleih drum kümmern =)
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