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frage zu großelternunterhalt

frage zu großelternunterhalt

dkteufelchen

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hallo, ich habe schon mal die suchfunktion benutzt und gegoogelt, grundsätzlich habe ich herausgefunden, dass großeltern anteilig am "enkelunterhalt" beteiligt werden, nun meine frage, vielleicht kann mir einer dazu eine auskunft geben, oder auch einen tipp für die googlesuche enkelkind P, dessen eltern sein 5 jahren geschieden, vater R. ist hartz4-empfänger und somit nicht in der lage unterhalt zu zahlen, die mutter von P geht arbeiten, enkelkind P hat seine großeltern väterlicherseits schon seit 6-7 jahr nicht mehr besucht (fals das wichtig ist und eine rolle spielt) jetzt nach 5 jahren verklagt P (der mit 20 jahren noch auf das gymnasium geht?) seine großeltern W auf unterhalt für die vergangenen jahre vater R ist aber nur der sohn von frau W nicht von herr W, die großeltern W leben in normalen verhältnissen, sind rentner (haus, auto und einiges an sparguthaben, was sie jetzt im rentenalter verbrauchen wollen) meine fragen: kann enkel P seine großeltern nach so langer zeit auf unterhalt rückwirkend verklagen wird, falls die klage durchgeht, der freibetrag, das einkommen usw. von beiden zusammen gerechnet oder nur von frau w, dessen leiblicher sohn r ist und somit enkel P auch leiblich, etwas verwirrend, ich weiss, und vielleicht bin ich hier uach falsch, aber vielleicht kann mir auch jemand was dazu sagen wäre sehr dankbar dafür


krabbe27

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Ich wusste gar nicht,das man die Grosseltern auf Unterhalt fürs Enkel verklagen kann und finde das auch nicht richtig so. Was haben die Grosseltern damit zu tun....dafür sollten nur die Eltern zuständig sein,schliesslich sind diese auch dafür verantwortlich,das das Kind überhaupt da ist.


ursel66

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Antwort auf Beitrag von krabbe27

Es gibt wohl die Regelung, dass Großeltern für Enkel aufkommen müssen. Ich wollte mich immer mal darum kümmern, da mein Ex keinen Unterhalt zahlt, aber auch aus moralischen Gründen, hab ich meine Ex-Schwiegereltern nie verklagt. Leider kann ich dir nicht wirklich helfen, denke aber - gefühlsmäßig - wird nur das Vermögen/Einkommen der Großmutter zum Tragen kommen. Rückwirkend geht allerdings gar nicht, immer erst ab "Forderungszeitpunkt".


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von krabbe27

also die großeltern können grundsätzlich auf unterhalt verklagt werden, wenn der vater (mutter) nicht zahlt/zahlen kann, ist (leider) so in deutschland ABER: du kannst nicht nur die eltern deines patners auf UH verklagen, du musst auch deinen eigene eltern auf UH verklagen, ich denke, dass des deswegen die meisten eben nicht machen aber meine exschwägerin ist eben jetzt nach sovielen jahren, der meinung meine schwiegereltern auf uh zu verklagen, das ist wohl auch rechtens, aber wie gesagt, die situation ist recht kompliziert, so wie schon beschrieben im jahr 2009 war das hier schon mal ein thema und wenn du bei google mal "großeltern auf unterhalt verklagen" eingibst, wirst du dich wundern, wie viele themen es dazu gibt


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von ursel66

gefühlsmäßig würde ich ja auch sagen, nur was der großmutter gehört, und da sie nur eine sehr geringe rente hat, ist das schon sehr schwer, die frage ist nur in wieweit das gesparte mit angerechnet wird, und z.b. das haus mich wundert auch, dass der sohn mit 20 noch auf das gymnasium geht, eigentlich sind sie doch dann fertig mit der schule, bzw sind in der lehre und rückwirkend, finde ich auch komisch, denn sie muss ja die ganze zeit irgendwie über die runden gekommen sein, und nun fällt ihr das plötzlich ein?? sehr komisch diese frau


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Ich habe auch erst mit 20 das Abi gemacht. Rechne doch mal: Mit 6 eingeschult, 13 Schuljahre - da ist man mit einer "Ehrenrunde" schon bei 20 Jahren. Meine "Ehrenrunde" war ein Austauschjahr in USA. Und ich war vor der Ehrenrunde eine der jüngsten in der Klasse, da geboren im Juni. (War dann allerdings nach der Ehrenrunde auch erst gerade eben 20, als ich das Abi in der Tasche hatte.) Und wenn er jetzt studieren will, dann braucht er genau JETZT alles Geld, was er bekommen kann. Ich denke aber, daß er wenig Chancen hat - der Selbstbehalt gegenüber Enkeln ist deutlich höher als "normal". Die Stiefopa zählt insofern, als daß er der leiblichen Oma unterhaltspflichtig ist. Gruß, Elisabeth.


dkteufelchen

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danke für deinen gedankenanstoß ok, schule bis 20, ja das ist vielleicht doch nicht abwägig, ob er studieren will oder nicht, ich habe keine ahnung, da weder interesse meinerseits noch kontakt besteht, aber egal ich kenn die mutter und so wie ich sie kenne, unterstell ich ihr mal, SIE will nur das geld haben, aber alles andere muss sowieso ein anwalt klären und eigentlich geht es mich ja auch nichts an mich wundert nur, dass ihr das jetzt erst einfällt und nicht gleich, als klar war, das der vater den unterhalt sowieso nie zahlen können wird aber egal, mal sehen was bei rauskommt


shinead

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Da R über 18 Jahre alt ist sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Ab 18 Jahren beträgt der Unterhalt gem. Düsseldorfer Tabelle 488 Euro. Unterhaltsbetrag: 488-Kindergeld 184= Fehlende Summe: 304 Euro. Die sind erst einmal von Eltern aufzubringen. Da Vater R Hartz IV bezieht kann man davon ausgehen, dass hier keine Leistungsfähigkeit vorliegt. (Auf verlangen des Unterhaltsberechtigten sind hier regelmäßig Bewerbungsbemühungen nachzuweisen.) Was verdient Mutter R? Sie ist diejenige, die VOR den Großeltern zur Zahlung verpflichtet ist. Wenn Großeltern herangezogen werden sollen, dann IMMER väterlicher und mütterlicherseits. Die Verteilung der Summe erfolgt nach Leistungsfähigkeit der Zahlungsverpflichteten. Persönliche Anmerkung: Bevor man Großeltern auf Unterhalt verklagt, die man schon seit Jahren nicht gesehen hat, sollte man ernsthaft in Erwägung ziehen für sein Geld zu Arbeiten, Bafög zu beantragen oder "heimatnah" zu studieren, so dass man bei Mama wohnen kann und nur "Taschengeld" benötigt, welches über einen 400 Euro Job locker erwirtschaftet werden kann. Rückrat kann man schon mit 20 haben. *räusper* Gruß Corinna