Mone2014
Der Selbstbehalt hat sich ja etwas erhöht. Laut Tabelle habe ich folgendes gesehen: Erwerbstätige 1080,- € nicht erwerbstätige 880,- € Habe nun die neue Unterhaltsberechnung bekommen, da Exmann in Rente gegangen ist. Da steht aber Selbstbehalt 1080,- €. Ein Rentner ist doch aber nicht erwerbstätig oder läuft es da anders??? Über Antwort würde ich mich sehr freuen.
Nicht erwerbstätig bedeutet, dass man arbeiten könnte aber keinen Job hat. Da vermute ich den Unterschied.
M.E. Ist ein Rentner nicht erwerbstätig. Erwerbstätige haben ja deshalb einen höheren Selbstbehalt, weil sie höhere Kosten haben (ggf. Auto, Kleidung, Werbungskosten innerhalb der Freigrenze). Das alles hat ein Rentner ja nicht. Es gibt natürlich auch erwerbstätige Rentner. Mit 450 Euro Job zum Beispiel.
Ne er arbeitet gar nichts mehr, auch nichts nebenbei. Ist schon mit 44 in Rente. Der Unterhalt für 3 Kinder dadurch ziemlich geschrumpft. Da ist es mir ja nicht egal, wenn es vielleicht an 200 mehr sein könnten. Ich werde meine Anwältin fragen, sie wird den Bescheid ja auch die nächsten Tage haben und ggf prüfen.
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