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Ferien

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maiba74

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Hallo zusammen, kennt sich jemand mit der folgenden Situation aus: Der KV wollte ursprünglich in den Herbstferien mit den Kindern verreisen, nun aber plötzlich in den Sommerferien. Ich habe ihm 3 Wochen zur Auswahl gestellt, er will aber in einer Woche verreisen, in der ich schon eine Betreuung organisiert habe. In den anderen Wochen wäre die Betreuung viel schwerer zu finden und teurer. Und alle anderen Ferienzeiten im Jahr außer dieser Woche muss ich allein abdecken. Er droht mit einem Anwalt, instrumentalisiert die Kinder und setzt mich auch sonst mit allen MItteln unter Druck, um seinen Zeitplan durchzusetzen. (Weil das an den WE immer so gut klappt, da richte ich mich meist nach ihm). Kann er das gerichtlich durchsetzen? Brauche ich auch einen Anwalt oder kann ich selbst die Schreiben beantworten? Um soooo viel geht es ja nicht. Liebe Grüße Anne


Pamo

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Antwort auf Beitrag von maiba74

Habt ihr eine offizielle Ferienregelung? Wenn ja, kannst du dich darauf berufen. Wenn nicht, dann müsst ihr euch einigen. Einigung bedeutet, dass beide einverstanden sind - auch du. Klingt so, als sei der KV bisher von dir verwöhnt worden und glaubt nun, dass er immer kurzfristig über die Zeit anderer verfügen kann. Immer höflich bleiben, lege ihm die Situation höflich und sachlich schriftlich und nachweisbar dar. Und dann bitte um eine verbindliche Aufteilung der Ferien und mach dazu einen sinnvollen Vorschlag. Möchtest du denn nicht, dass er 3 Wochen statt nur einer übernimmt? Er kann ja eine Woche mit den Kindern wegfahren und sie trotzdem weitere 2 Wochen nehmen.


maiba74

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Er könnte sie schon 3 Wochen betreuen, dann könnte er sich auch in der einen Woche haben. Aber er will sie nur in dieser Woche und sonst nicht. Kann er das eigentlich einklagen, so wie er das vor hat? LG Anne


Mitglied inaktiv

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Klar kann er klagen, das ist sein gutes Recht. Nur, Richter sind ja nicht auf den Kopf gefallen und wenn von den 6 zur Verfügung stehenden Wochen ein KV sich genau die Woche rauspickt in der die KM bereits eine kostenpflichtige Betreuung organisiert und vielmehr ein Betreuungsproblem in den anderen Wochen hat, dann wird dieser (ich schätze mal) zu 99% nicht dem Wunsche des KV entsprechen. Man kann jedoch den KV nicht dazu verpflichten die Kinder in den anderen Wochen zu nehmen. Es besteht keine Betreuungspflicht seitens des Umgangselternteils, du kannst ihn allerdings (wärend des Gerichtsverfahrens) zur Übernahme der (Teil-)kosten "verdonnern" lassen, sofern er solvent ist. Du kannst die Schreiben alleine beantworten und benötigst keinen Anwalt. Das steht aber ggf. in der Gerichtsladung drin. Meiner Erfahrung nach wird das Familiengericht aber bevor es läd eine Beratung beim Jugendamt anordnen. Schlag also am besten noch bevor er klagen kann eine solche Beratung (schriftlich und nachweisbar per Email) dem KV vor. Dann bist du bereits auf der sichereren Seite, denn wie heißt es so schön: Auf See und vor Gericht bist du in Gottes Hand..... GLG Boots


Aprilscherz2000

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Vieleicht kannst du Dich mit ihm so arrangieren, das er in der Woche die schwieriger und teuere wird, ER sie organiesiern soll, dann könntes Du ja nichts dagegen haben. Vieleicht schafft er es oder lenkt dann halt anders ein.Auf jedenfall wäre er dann am Zug etwas zu machen, den Du kommst ihm damit ja entgegen.Übrigens sollte er dann auch die teurere Betreung zahlen (oder zumindest den Zuschlag, den du drauf zahlen müßtest!) LG Chrissie


Aprilscherz2000

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Vieleicht kannst du Dich mit ihm so arrangieren, das er in der Woche die schwieriger und teuere wird, ER sie organiesiern soll, dann könntes Du ja nichts dagegen haben. Vieleicht schafft er es oder lenkt dann halt anders ein.Auf jedenfall wäre er dann am Zug etwas zu machen, den Du kommst ihm damit ja entgegen.Übrigens sollte er dann auch die teurere Betreung zahlen (oder zumindest den Zuschlag, den du drauf zahlen müßtest!) LG Chrissie


Trulla1984

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Hast du was schriftlich wo ihr das geregelt hattet mit den 3 Wochen? Wenn ja kannst du dich darauf berufen und dann soll er das mal vor Gericht einklagen was er jetzt aufeinmal will. Da wird ihn jeder Richter sagen das es nicht so einfach geht wie er das haben will. Ich kann nur jeden Empfehlen der ein schwieriges Verhältnis zum KV hat alles schriftlich zu machen weil dann können sie nicht tun und lassen was sie wollen. Sonst versuche wie die anderen schon geschrieben haben dich nochmal vernünftig mit ihn auseinander zu setzen und erkläre ihn das es für dich so nicht funktioniert. Lg


maiba74

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Antwort auf Beitrag von Trulla1984

Herzlichen Dank für eure Antworten! Ich werde es weiterhin schriftlich machen, das Gespräch suchen und ihn ansonsten klagen lassen, wenn ihm danach ist. LG Anne