Elternforum Alleinerziehend, na und?

fachfrage

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claudi700

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huhu ihr lieben, gestern rief mich ein guter bekannter an. seine frau hat sich von ihm getrennt, sie ist wohl mittlerweile mit dem gemeinsamen kind und einem neuen mann zusammengezogen. mein kumpel wird sich nun bei seinem anwalt informieren, aber er fragte mich, ob er für seine noch-frau unterhalt zahlen müsse, da sie ja schon mit einem neuen partner zusammenlebt. ich habe absolut keine ahnung, bin aber neugierig *g* vielleicht klärt ihr mich auf? winke!


Tamara1980

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Antwort auf Beitrag von claudi700

so lange sie den anderen mann nicht heiratet würde ich meinen ja


shinead

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Antwort auf Beitrag von claudi700

Muss er, aber ggf. weniger wg. gemeinsamer Lebensführung. Allerdings muss er beweisen, dass es sich nicht um eine WG handelt. Nach ca. 1 Jahr kann er wg. dauerhafter Partnerschaft versuchen den Unterhalt für sie einzustellen. Dann geht man von einer eheähnlichen Situation aus.


Luna511

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Antwort auf Beitrag von claudi700

Sobald ein neues Eheähnliches Verhältnis besteht, muß kein Ehegattenunterhalt mehr gezahlt werden, der für das Kind natürlich schon.


claudi700

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Antwort auf Beitrag von Luna511

hm, das sind jetzt mehrere möglichkeiten. vielleicht sagt er mir ja noch, was der anwalt ihm erzählt hat. danke euch!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von claudi700

Hallo, ich gehe davon aus, dass die beiden noch nicht geschieden sind. Der Mann muss Trennungsunterhalt zahlen, bis die Beziehung zu dem neuen Mann als gefestigt gilt. Wann eine Beziehung als gefestigt gilt, entscheidet der Richter. Mindestens 1 Jahr, oft auch 2-3 Jahre. Spätestens bei Scheidung sind neue Voraussetzungen gegeben - der Trennungsunterhaltsanspruch erlischt. Wird auch nach der Scheiung Unterhalt gezahlt, spricht man von nachehelichem Unterhalt. Liebe Grüße


claudi700

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huhu port, danke dir, werde ihm gleich mal ne sms rüberballern :o)


dani-h

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Antwort auf Beitrag von claudi700

Soweit ich weiß, muß er das nicht mehr. Es ändern sich ja ihre Einkommensverhältnisse insofern, dass man davon ausgehen kann, dass sie sich Miete und Lebenshaltungskosten teilen und somit eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Raus kommt das alles dann sowieso, wenn sich noch die Lohnsteuerklasse ändert (2 geht dann ja nicht mehr). Eigentlich müßte der Unterhalt neu geprüft werden. Dann wird ggf gekürzt oder gestrichen. Ich habe aber auch schonmal gehört, dass jmd meinte, man muß so lange zahlen wie damals vereinbart wurde. Meistens ist der Ehegattenunterhalt zeitlich begrenzt - oder leben die noch nicht in Scheidung? Bisher nur Trennung? Dann ist es ja der Trennungsunterhalt ... puh, da bin ich dann überfragt. Auf jeden Fall Anwalt fragen.


Sonntagskinder

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Antwort auf Beitrag von dani-h

Also mein Ex Mann brauchte keinen Unterhalt mehr für mich zahlen als ich mit meinem neuen Partner zusammen gezogen bin. Die Zahlung konnte er sofort einstellen, da eheähnliches Verhältnis und so. Aber wie ich hier lese scheint das ja jeder Richter irgendwie anders zu sehen *grübel* LG


dani-h

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Antwort auf Beitrag von Sonntagskinder

Ja, so ist es wohl in der Tat. Sagte auch mein Anwalt. Bei uns geht es im Scheidungsverfahren auch gerade um nachehelichen Unterhalt und Anwalt sagte, dass wir zwar etwas fordern können, aber letztendlich entscheidet eh der Richter.