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Ex einziehen?

Ex einziehen?

MrsNapi

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Hallo ihr Lieben, Ich habe mal eine Frage bezüglich meiner Schwester, da ich ihr helfen möchte. Also meine Schwester hat 2 Kinder und ist ebenfalls von ihrem Mann getrennt. Dieser kümmert sich so alle 2 Wochen um seine beiden. Meine Schwester und ihr Ex verstehen sich super gut. Nun ist ein folgendes Problem: Meine Schwester bezieht Hartz 4 und soll natürlich wieder in die Arbeit integriert werden, was sie auch mehrere Male versucht hat und immer wieder gescheitert ist , wegen persönlicher Probleme. Nun ist sie für ein halbes Jahr frei gestellt und soll die Probleme lösen, was nur mit einer psychologischen Betreuung funktioniert. Der Psychologe rät ihr aber, sich in einer Klinik, für 6-8 Wochen einliefern zu lassen, weil es sonst nicht mit allem klappen würde.. eine ambulante Therapie würde sich ja auch Jahre hinziehen und stationär würde schon etwas mehr bringen. Wenn sie dies tun würde, dürfte der Ex solange einziehen um sich um die Kinder zu kümmern?. Er geht arbeiten, hat aber auch seine eigenen Kosten usw...Und würde sie trotzdem noch Geld bekommen, denn es muss ja trotzdem alles bezahlt werden. Meine Schwester hätte nämlich eher weniger "fremde" ohne ihre Anwesenheit in der Wohnung... Achso und am Tage wären die Kinder dann bei mir, bis der Papa von der Arbeit kommt die Kinder sind 8 und 3 1/2 Jhr alt.. LG MrsNapi


Savanna2

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Antwort auf Beitrag von MrsNapi

er ist doch nicht da gemeldet udn muss seinen Haushalt doch auch weiter führen, denke nicht dass sie ihr dann gross Geld streichen, aber wissen tu ichs nicht


mf4

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Antwort auf Beitrag von Savanna2

Warum sollten sie ihr Geld streichen? Ihre Fixkosten bleiben doch trotzdem. Wenn ich im KH bin wird mir auch nichts gestrichen. Ich werde zwar verpflegt aber die 10€/Tag KH-Tagegeld sind mehr als ich am Tag verfuttern würde.


mf4

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Antwort auf Beitrag von MrsNapi

Einziehen um die Kinder zu betreuen oder die Kinder bei ihm wäre sicher machbar aber ich denke nicht, daß er dann Geld bekommt. Es entstehen ja auch keine Mehrkosten, jeder hat seine Fixkosten und wenn sie in einer Klinik ist dann fielen einige sogarw eg, Essen für sie z.B. Sie wird ja weiterhin für sich (und die Kinder) H4 bekommen. Das einzige wäre der Unterhalt, den er dann ja sicher nicht zahlen wird/muss... das muss sie mit dem Amt klären.


FrauKrause

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Antwort auf Beitrag von mf4

und zwar war die Behörde der Meinung, die würde im KH versorgt und man könne ihr getrost einen Teil der Hilfe streichen.... LG fk


mf4

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Antwort auf Beitrag von FrauKrause

Ich bekomme kein Geld aber muss 10€ am Tag zahlen...


FrauKrause

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Antwort auf Beitrag von mf4

keine Zuzahlung leisten müssen, oder nur einen Teil davon, glaube, das war so, alles was über 80,00 EUR jährlich geht an Kosten für die Gesundheit, muss nicht gezahlt werden.... LG fk


mf4

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Antwort auf Beitrag von FrauKrause

Naja... 28 Tage muss man zahlen und das sind 280€... die ein H4-Empfänger OHNE den Regelsatz nicht zahlen kann... Wenn ich nur den Zuschuss zur Miete bekäme sähe ich alt aus... wovon sollte man Strom, Telefon, Versicherungen usw. zahlen... diese Kosten entstehen ja auch, wenn ich nicht zu hause bin.


mf4

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Antwort auf Beitrag von mf4

hab mal gegoogelt: SG Mannheim Urteil vom 28.2.2007, S 9 AS 3882/06 Für die Dauer eines Krankenhausaufenthaltes darf die Regelleistung nach dem SGB 2 nicht mit der Begründung abgesenkt werden, daß im Krankenhaus eine kostenfreie Verpflegung zur Verfügung gestellt wird...


LaLeMe

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Antwort auf Beitrag von mf4

du bekommst doch arge dann musst du nur 8 tage krankenhaus zahlen und nicht die 28 tage und bist dann das ganze jahr befreit


FrauKrause

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Antwort auf Beitrag von mf4

Das interessiert uns in Hubtendüdel noch nich. Es ist immer besser, wenn es ein Gerichtsurteil einer höheren überregionalen Instanz gibt. Vielleicht läßt sich dazu auch was finden... LG fk


FrauKrause

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Antwort auf Beitrag von FrauKrause

http://www.juraforum.de/recht-gesetz/lsg-anspruch-auf-alg-ii-bei-weniger-als-sechs-monaten-krankenhausaufenthalt-177509 Landessozialgericht...


FrauKrause

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Antwort auf Beitrag von FrauKrause

höher gehts nicht... ttp://fachinformationen.diakonie-wissen.de/node/2141 LG fk


mf4

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Antwort auf Beitrag von LaLeMe

So ist das nicht... ich muss es erstmal zahlen und bekomme es nach Berechnung zurück, was zu viel ist. Ich werds aber ganz anders machen... gehe vorher zur Krankenkasse, lege meine 4 mal 10€ hin, die ich schon bezahlt habe, zahle den Rest drauf und bekomme dann Befreiung.


FrauKrause

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Antwort auf Beitrag von FrauKrause

http://www.jurablogs.com/de/bsg-krankenhausessen-ist-keine-einnahme-fuer-bezieher-von-arbeitslosengeld-ii Ich kann mich gut erinnern, dass es vor einiger Zeit ganz viele Kürzungen bei Krankenhausaufenthalten bei Stützeempfänger (ALG II) gab. Zum Glück haben die hochinstanzlichen Gerichte in der Zwischenzeit einen Riegel vorgeschoben, wies scheint, habe ich aber jetzt vor dem googlen auch nicht gewußt.... Wenn wirklich noch eine ARGE versuchen sollte zu kürzen, einfach Einspruch einlegen (schriftlich unter Wahrung der Frist, Wichtig!) Gerichtsaktenzeichten des Bundessozialgerichts zum Thema angeben und fertig. LG fk


Birke

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Antwort auf Beitrag von MrsNapi

Ist das denn eine Kur oder würde es auf Reha laufen? Bei Reha muss man keine 10 €/Tag bezahlen. Früher haben sie wirklich Geld abgezogen (bei Hartz 4) aber sie dürfen es jetzt ja nicht mehr. Ich habe damals eine Reha gemacht, in Bad Salzuflen. Dort gab es eine extra Station für Mütter/Väter mit Kindern. Die großen wurden morgens zur Schule gebracht, die jüngeren von Tagesmüttern betreut (von 8 bis 16 Uhr) und das lief auch gut. Am Wochenende konnte man mit den Kindern auch ins Reha-Schwimmbad, wir hatten einen eigenen Essensraum etc. Das wäre doch auch evtl. eine Möglichkeit.


Aprilscherz2000

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Antwort auf Beitrag von MrsNapi

Wenn sie Hartz IV bekommt, muß sie schon mal nur einen Anteil an Tagegeld zahlen (sind glaube ich etwa 85 € im Jahr)Läßt sich mit KK abklären. Wie es so finanziell aussieht, weiß ich nicht genau.Da er auf die Kinder aufpasst muß er sicher keinen Unterhalt zahlen.Allerdings darf er ja dann auch sich freistellen lassen von der Arbeit bzw. die KK zahlt einen gewissen Teil. Wie es sich bei der Arge bei 6-8 Wocher verhält -keine Ahnung.Hängt auch sicher zum Teil vom SB ab. LG Chrissie