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Endgültige Trennung / frage bzgl. Unterhalt

Endgültige Trennung / frage bzgl. Unterhalt

Anne92

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Hallo, Einige können sich vielleicht noch dunkel an mich erinnern. Ich schrieb damals schon, als meine Tochter erst 3(?) Monate alt war... Mittlerweile ist sie fast 14 Monate alt und seit geraumer Zeit haben wir eingesehen dass es nichts bringt. Der Papa und ich trennen uns im guten, hoffentlich... Man weiß ja nie wie es kommt. Eigentlich ändert sich nicht viel für mich. Wir haben ihn eh kaum gesehen , " kümmern" bedeutet für ihn sich auf die spieldecke zu setzen und tv zu gucken und wenn unsere Tochter kommt " a. Du nervst!!!" Zu sagen.. Vielleicht ändert er es nochmal irgendwann aber momentan geht es so nicht weiter. Außerdem ist da diese " Baustelle Beziehung" ... Wir kommen einfach nicht miteinander klar. Er ist weder glücklich mit der Rolle als Vater, noch als Mann. Deswegen ziehe ich hier den endgültigen Schlussstrich. Leicht fällt es mir natürlich nicht aber es wird sich nicht ändern. Eine Wohnung haben wir zum 01.11. und zur Zeit lebe ich alleine mit der Maus in unserer gemeinsamen Wohnung. Nur oftmals fühle ich mich so einsam.. So als wäre ich ganz allein. Obwohl ich eig viel Unterstützung Habe. Also mental... Aber irgendwie verliert man ja doch seinen engsten Vertrauten... Dann habe ich noch eine Frage zum unterhalt. Und zwar sollte ich nun zum JA gehen ? Eig wollten wir alles unter uns regeln aber meine Freundin ( ihr Freund hat ein Kind mit seiner Ex , daher hat er etwas Erfahrung) meinte ich soll zum JA weil nicht nur unserer Tochter sondern auch mir unterhalt zu steht weil ich in Elternzeit bin. Ich möchte ihn natürlich nicht hintergehen und einfach zum JA gehen aber es kommt ja auch komisch wenn ich zu ihm sage " lass uns mal zum JA , vielleicht steht mir noch mehr zu ... ". Bin einbisschen ratlos... Danke schonmal Lg


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von Anne92

Das Jugendamt kümmert sich nur um den Unterhalt des Kindes. Hat er denn soviel Netto, dass da noch was übrig bleibt für Dich ? Dann lohnt der Gang zum Anwalt. Will er denn sein Kind weiterhin sehen ? Deswegen solltest Du beim Jugendamt mal vorsprechen wie das gehen soll so ohne Interesse am Kind.


Anne92

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Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Also noch schreibt er seine masterarbeit und hat vermutlich ab November einen Job. Mich wundert das auch sehr mit dem Unterhalt für mich , deswegen wollte ich hier nachfragen. Wir müssen eig nichts übers JA regeln weil wir uns einig sind. Er wird am Wochenende zu Besuch kommen oder wir unternehmen etwas zu 3. Er war auch bis jetzt noch nie wirklich mit ihr alleine. Alles andere wird sich zeigen...


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von Anne92

Das stimmt schon. Betreuungsunterhalt gibt es auch wenn man nicht verheiratet ist bis das Kind 3 ist. Je nachdem wieviel er zahlen kann müsste er Dir Deinen Lohnausfall ersetzen, den Du durch die Betreuung des gemeinsamen Kindes nicht erwirtschaften kannst.


Kia86

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Antwort auf Beitrag von Anne92

Also ich habe mich vor zwei Wochen auch von meinem LebensGefährten getrennt, genau aus den selben gründen wie du sie schilderst. Unser Sohn ist auch 14 Monate alt Wir haben uns auch im guten getrennt und alles so geregelt, doch wir waren trotzdem beim JA und dort hat er eine unterhaltsUrkunde unterschrieben. Sollte er mal keinen Unterhalt zahlen können, so bekommt unser Sohn wenigstens Vorschuss vom Amt. Wenn diese Urkunde nicht unterschrieben ist würde er auch nichts bekommen. So wurde es uns erklärt.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Kia86

Der vollstreckbare Titel hat mit UH-Vorschuss nichts zu tun.


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von Anne92

Den Vorschuss würde es auch ohne Urkunde geben und die Beistandschaft kümmert sich dann. Ich bekam Den Vorschuss damals obwohl die Vaterschaft noch gar nicht festgestellt war. Es dauerte ein Jahr bis er in der Urkunde stand und sie zahlten ab Geburt.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Es macht aber Sinn, das so zu sehen. Mit dem Argument kann man ganz friedlich gemeinsam zur Unterzeichnung des (hoffentlich flexiblen und pfändbaren) Unterhaltstitels gehen.


Kia86

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Antwort auf Beitrag von Pamo

... wenn es anders ist dann sorry.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Kia86

Nein, ich finde das ja gut. Es vereinfacht die Dinge!