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Elternzeit, Elterngeld und die große Angst wie es weiter geht!

Elternzeit, Elterngeld und die große Angst wie es weiter geht!

siefragt

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Hallo, mir fallen gleich die Augen zu.. Habe schon sämtliche Beiträge gelesen & werde anstatt schlauer nur noch unsicherer... Momentan befinde ich mich in Elternzeit. Im Dezember 2014 ist mein Arbeitsvertrag ausgelaufen - ich dachte bis vor kurzem, dass mein AG mich aufgrund des Kündigungsschutzes wieder eingstellen bzw meinen Vertrag verlängern muss. Dies ist wohl nicht der Fall, was ich aber jetzt erst erfahren habe. Mein AG hat mir einen Minijob angeboten, mit dem ich ja nicht automatisch krankenversichert bin. Das Elterngeld hatte ich für 24 Monate vor zu beziehen. Da mir dazu geraten wurde, mir das Elterngeld auszahlen zu lassen, bevor ich wieder erwerbstätig werde, habe ich nun die verlängerte Auszahlung von 24 Monaten, auf 12 Monate verkürzt und den Betrag (welcher mir eben die nächsten 12 Monate noch bezahlt worden wäre) komplett auf mein Konto überwiesen bekommen. Meine Tochter ist am 30.04.14 geboren. Nun schnürt sich mir der Hals zu, da ich überhaupt nicht weiß was richtig und was falsch ist. Und eigentlich will ich doch nur eine gute Mami sein... :-( Mein Freund und ich haben uns leider nach der Geburt meiner Tochter getrennt, teilen uns aber das Sorgerecht, welches wir schon vor der Geburt gemeinsam unterschrieben haben. Somit kann ich auch keine Zuschüsse welche für Alleinerziehende gelten, in Anspruch nehmen. Was kann ich jetzt tun? Ich möchte und kann keine Vollzeitstelle annehmen, wollte meine Tochter auch so lange wie möglich bevor sie mit 3 Jahren in den Kiga geht, selbst betreuen. Dachte eigentlich, dass mein AG mich eben auf jedenfall weiter beschäftigen muss, und habe mir somit auch keine Gedanken über meine Beiträge gemacht, da diese ja auch vorher vom AG übernommen wurden. - Wäre ich jetzt 24 Monate beitragsfrei gewesen, wenn ich die verlängerte Auszahlungszeit nicht widerrufen hätte?? - Gibt es eine Möglichkeit, die Beiträge an die Krankenkasse trotz Minijob nicht leisten zu müssen? Es macht ja keinen Sinn, dass ich 450 Euro verdiene und dann davon allein 160 Euro an die Krankenkasse bezahlen muss... - Müsste uns der Kindsvater in den ersten drei Jahren nicht irgendwie unterstützen (abgesehen vom Kindsunterhalt, den er aber auch erst seit die Kleine 7 Monate alt ist zahlt) - Zähle ich jetzt als Arbeitslos, da mein Vetrag ja letztes Jahr ausgelaufen ist? Oder bin ich weiterhin in Elternzeit, da zwar das Elterngeld vollständig ausbezahlt wurde, ich aber doch bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen kann? Bei meinem alten AG habe ich damals 1 Jahr angegeben. Dies spielt doch aber keine Rolle mehr, da ich ja eh nicht mehr bei ihm beschäftigt bin?!? Ohgott ich habe so große Angst.. Ich dachte, nach 12 Monaten, tu ich die Kleine dann für zwei Tage zur Oma oder Uroma, und verdiene mir eben bis zu 450 Euro dazu.. Auch ohne Partner werden wir es schon irgendwie schaffen... Aber nach unzähligen Meinungen und Aussagen, habe ich nun große Angst, dass ich gezwungen bin mein Kind die ganze Woche in eine Krippe zu tun, um Vollzeit arbeiten zu gehen, dass ich als Nicht-Alleinerziehende überhaupt über die Runden komme... Ich habe zuvor Vollzeit gearbeitet, würde es auch selbstverständlich weiter tun.. Aber nun bin ich eben auch Mami und die ersten Jahre würde ich (wie viele Andere) natürlich gerne so viel Zeit wie möglich mit meiner Tochter verbringen! Darum bin ich auch total verwirrt, ich dachte Elterngeld, auf ein, zwei oder drei Jahre verteilt, sei automatisch auch Elternzeit. Wäre ich nun also weiterhin problemlos in Elternzeit gewesen, hätte ich meine Verlängerung der Auszahlung nicht widerrufen? Jetzt stehe ich bald da ohne Krankenversicherung und ohne eine Ahnung, wie es weitergeht :( Ohwei, so viel Text... Danke schon mal an alle die sich die Mühe machen, das hier überhaupt zu lesen.. Ich bin für jeden Rat dankbar!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von siefragt

leider hast du dir hier für dein ansinnen das falsche forum ausgesucht und das sage ich als "stammuser" eigentlich sind die meisten aber doch ganz nett, nur bei dem thema fühlen sich einige persönlich beleidigt. am besten, du wendest dich an pro familia oder an das jobcenter oder arge oder an alle drei, es kommt nämlich auf ganz verschiedene faktoren an. a) ist der kv überhaupt solvent (ist er meistens eh nicht) b) gibt es in der tat einen krippenplatz (in and around muc zb eh nicht, müßte eingeklagt werden, fragt sich, was dann günstiger ist) c) deine tatsächliche vermittelbarkeit sorge dich nicht allzu sehr, wenn du alg1 oder alg2 bekommst, dann bist du automatisch krankenversichert. eins von beiden wird es wohl werden. viel glück!


Sternenschnuppe

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Hallo Aktuell wird es wohl auf Grundsicherung hinauslaufen. Du hast leider alle Fristen versäumt und noch keine Betreuung. Damit zum einen keinen Anspruch auf ALG1, da keine Betreuung und Sperre weil nicht gleich gemeldet. H4 4 wird einspringen bis alles andere geklärt ist. Wie steht der Vater finanziell da? Er ist auch Dir zu Betreuungsunterhalt verpflichtet, muss die Lücke ersetzen die Dir fehlt weil Du Euer Kind betreust. Das musst Du selbst per Anwalt einklagen ( Beratungsschein gibt es beim Amtsgericht, da kostet der Anwalt dann einmalig 10€ ) Montag gleich zum Jobcenter und das alles beantragen und klären. Elleinerziehend bist Du , das einzige was Du wegen dem Sorgerecht nicht machen kannst ist die zwei Monate mehr Elterngeld. Aber ansonsten stehen Dir alle Zuschläge zu, da Du mit dem Kind alleine lebst. Das wichtigste sind jetzt Absicherung der Miete und der Krankenkasse.


Ralph

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Hey, Du weißt selbst, daß Du da im ersten Absatz dummes Zeug gepostet hast, oder? Hier in diesem Forum sind IMMER vernünftige und weiterbringende Ratschläge gegeben worden. Nur Beihilfe zum Selbst- oder Sozialhilfebetrug wurde hier noch nie geleistet. Hart, aber herzlich. Kopftätscheln auf der emotionalen Ebene, immer wieder gerne. Aber wenn es um die nackten Realitäten geht, wurde hier noch niemandem bei der Suche nach dem Schlaraffenland unterstützt, denn das gibt es auch in diesem unserem Lande immer noch nicht. Nichts für ungut und viele Grüße Ralph


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Ralph

herzi, ich lese nicht nur hier, sondern auch bei nicola bader und es sind mmer wieder die gleichen damen, die das thema unglaublich triggert, weil es bei ihnen selbst NICHT geklappt hat mit dem 3jährigen zuhause bleiben.. die betreffenden wissen schon, wen ich meine und halten sich deswegen auch geschlossen. deswegen sei mal ganz vorsichtig mit der wertung meiner postings, gell? auch nichts für ungut.


Ralph

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... wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Ich habe nicht Dein Posting bewertet, von Mehrzahl (Postings) ganz zu schweigen, sondern ich habe Deine Aussage im ersten Absatz als dummes Zeug bezeichnet. Und diejenigen, die hier lange genug mitlesen, die sehr alten Hasen, werden mir beipflichten. Sorry, Du hast hoffnungslos am Thema vorbeigepostet, was in anderen Unterforen abläuft, ist in diesem Zusammenhang völlig irrelevant. Du hast dieses Forum thematisiert, nicht Frau Bader, aktuell, Hauptforum oder Geld Hier im AE wurden immer ehrliche Antworten gegeben, vor allem nicht die Fahne nach dem Wind gehängt, sondern Lösungsansätze entwickelt, die die Betreffenden in ihre Entscheidungsprozesse einfließen lassen konnten. Das liegt natürlich auch daran, daß sich hier viele Frauen (und manchmal auch ein Mann) tummeln, die mit beiden Beinen unabhängig und selbstständig im Leben stehen. Das hat sich bisher nicht geändert. Auch wenn ich in letzter Zeit u.a. berufsbedingt nicht mehr so häufig mich beteilige, weil die Zeit knapp geworden ist, so lese ich doch oft mit und bin im Bilde. LG Ralph


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Ralph

ich kann lesen UND sogar verstehen, ICH weiß ganz genau, was du als dummes zeug bewertet hast und auch wenn DU der meinung bist, dass es am thema vorbei geht, dann wissen doch genau auch ein paar alte hasen, was ich meine, da kannst du mir noch soviele norddeutsche kosenamen geben. vom aktuell und hf war übrigens auch nicht die rede. es wird einfach nicht gegönnt, dass eine frau drei jahre argenunterstützt ihr kleinkind betreut, da mischen halt auch leute mit, die nicht mal ae sind/waren, sondern verbittert, weil ihnen diese unterstützung nicht zuteil wurde. entschuldigst schon, dass ich das forum dann als nicht gerade als das passendste empfinde.


Mitglied inaktiv

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Meines Wissens nach ist Ralph vom Fach, kann mich auch irren. ich denke also mal, im Gegensatz zu deiner "Meinung", kann er recht genau einschätzen wie der heutige Stand der Dinge ist.


Mitglied inaktiv

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du irrst nicht, dany. ich habe auch seine kompetenz bzgl alg2 gar nicht infrage gestellt. es dürfte sich aber auch bei dir rumgesprochen haben, dass in den verschiedenen bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird. meine meinung betraf das rub und ein paar user, ja, auch dich, und da braucht man nicht "vom fach" zu sein, um das herauszufiltern. es ging darum, dass es hier im forum nicht gern gelesen wird, dass mütter 3 jahre bei ihren kindern bleiben wollen, wenn sie dann auf alg2 angewiesen wären. gerade bei neuanfragern ist das besonders verwerflich. deswegen melden die sich auch nicht wieder. und um DAS zu sehen, brauche ich auch keine spezialausbildung. btw, antwort oben bist du mir auch noch schuldig.


Mitglied inaktiv

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Und das ist falsch! Ich habe hier zB seltenst gelesen das es grundsätzlich ein Problem ist wenn Mütter daheim bleiben. Was aber falsch ist ihnen zu suggerieren, es ist kein Problem wenn sie daheim bleiben wollen, auch dann nicht wenn Hartz4 droht. Das kann nämlich - je eben nach Berater - sehr wohl zum Problem werden. Ist es also falsch wenn man darauf hin weißt, das es sein kann das die Mütter keine 3 Jahre daheim bleiben können unter Umständen, sondern eben doch nach einem Jahr arbeiten müssen? Und bisher habe ich fast immer auch den Hinweis gelesen, das man eben nachfragen soll, das es eben unterschiedlich gehandhabt wird. Une nett das du mir Unterstellst ich würde die anderen der massen angehen. Ich lese hier aktuell nur eine handvoll extrem aggressive Userinen - und da gehörst du auch dazu. Sobald nämlich jemand eine andere Meinung wie Deine vertritt, wird es angemacht, Unterstellungen betrieben oder ihnen gleich mal der Mund verboten. Wobei, das kann man glatt mal umdrehen, wann hast du den den letzten Hartz4-Antrag ausgefüllt - wenn du schon bei dem Thema mitreden willst? Du verbietest ja auch allen, die nicht unter deine "Definition" Alleinerziehend fallen auch den Mund.


Mitglied inaktiv

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lass uns weiterdiskutieren, wenn du dich in der lage siehst, verstehen zu WOLLEN, was ich meine. ein bißchen an deinem deutsch könntest du auch arbeiten. um den familienstand der user zu kennen und diesen sachverhalt zu konstatieren brauche ich ebenfalls keine spezialausbildung. und weder deine noch ralphs erlaubnis.


Mitglied inaktiv

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Ach, das ist eine Diskussion? Und ich dachte du verteilst wieder Hiebe unter die Gürtellinie mangels Argumente.


Mitglied inaktiv

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armes hascherl.....wir wissen es, das leben hat dir ganz arg zugesetzt.....


fsw

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Antwort auf Beitrag von siefragt

Alleinerziehend bist du,auch,wenn ihr Beide das Sorgerecht habt.


Ralph

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Antwort auf Beitrag von siefragt

Hallo, jetzt mal Ruhe bewahren! Für Leute wie Dich sind Gesetze wie das SGB II ("Hartz IV") da! Ich vergleiche Menschen wie Dich gerne mit einem Hochseilartisten, der vom Seil fällt. Jetzt gibt es eine ganze Menge Auffangnetze wie ALG I, Kindergeld, Wohngeld, Erwerbsunfähigkeitsrente, Konkursausfallgeld, Halbwaisenrente, Unterhaltsansprüche, Wohngeld, Kinderzuschlag, Unterhaltsansprüche usw. usw., aber... wenn alle diese Netze nicht ausreichend und/oder nicht einschlägig sind, kommt als allerletztes großes Netz ganz unten das SGB II, um zuverhindern, daß der Hochseilartist auf den Zirkusboden aufschlägt. Übersetzt für Dich heißt das: Auf zum Jobcenter und ALG II beantragen. Du brauchst dafür Mietvertrag, letzte Nebenkostenabrechnung, ggf. Nachweise über die aktuelle Miete, Nachweise über Einkommen wie Kindergeld, Unterhalt, ggf. Lohnabrechnungen, über Vermögen, z.B. Sparbücher. Falls Du irgendwelche Lebensversicherungen hast, wird ein Nachweis darüber benötigt, wie hoch der aktuelle Rückkaufswert ist und, ganz wichtig, eine Bescheinigung, wieviele Beiträge Du bisher geleistet hast (damit wird errechnet, ob ein Rückkaufswert evtl. unwirtschaftlich und Dir nicht zuzumuten ist). Krankenversichert wirst Du über das Amt, und damit auch Dein Kind. Das ist zu Anfang etwas Papierkram, aber anschließend hält sich das Ganze in Grenzen. Keine Sorge, das paßt schon! Viele Grüße Ralph