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Elternzeit bald vorbei - und jetzt??

Elternzeit bald vorbei - und jetzt??

LaMora82

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Hallo, Bin neu hier... Hoffentlich kann mir jemand helfen Ich bin alleinerziehend, bekomme bis einschließlich August... Elterngeld + Wohngeld + kindergeld Ich bin noch angestellt, jedoch werde ich da nicht mehr arbeiten gehen weil es zu weit ist... 45 km und da ich nicht wirklich mehr vollzeit arbeiten kann jetzt, lohnt es sich nicht. Das Amt sagt, mein Chef soll mich kündigen dann bekomme ich Arbeitslosengeld 1 aber er darf mich doch garnicht kündigen??? Wie soll ich vorgehen? Was kann ich beantragen? Auf was hab ich recht? Ich danke schon mal... :)


Pamo

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Antwort auf Beitrag von LaMora82

Wenn du denn Arbeitsvertrag nicht einhalten kannst, dann musst du kündigen. Nicht er dir... Nach der Sperre bekommst du ALG. Viel sinnvoller fände ich, wenn du versuchst mit deinem AG eine Reduktion der Arbeitszeit auszuhandeln.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von LaMora82

Wie wäre ein Umzug Richtung Job? Dann müsstest du nicht so weit fahren. Von was wolltest du denn leben? Von Wohngeld, Kindergeld und Arbeitslosengeld???


Morla72

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Ich finde jetzt 45 km ehrlich gesagt nicht sooo weit. Zumindest würde ich den Job noch (mit verkürzter Arbeitszeit) so lange machen, bis du dir was neues, näheres gesucht hast (oder in Richtung Job umziehen, das wäre auch eine Möglichkeit). Bewerben aus einer Stelle heraus kommt immer besser als aus der Arbeitslosigkeit. Und zur Frage: "auf was hab ich recht"... nunja, du hast ein Recht dazu, deinen Lebensunterhalt und den deines Kindes mit Arbeit zu verdienen. Nur zu!


Hannah79

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Antwort auf Beitrag von Morla72

Da schließe ich mich in vollem Umfang Morla an. 45 km ist nicht so ungewöhnlich. Wenn dich die Strecke sehr stresst dann hilft nur näher an den Job ziehen, anderen Job suchen oder auch eine Kinderbetreuung nicht am Wohnort sondern in der Nähe des Arbeitsplatzes suchen. Einen festen Jib aufgeben bevor man was neues hat ist milde gesagt Quatsch. Bis August hast du ja auch noch einen Moment Zeit, fang halt jetzt mit den Bewerbungen an. Viel Erfolg!


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Die längsten Jahre, also bis Schuleintritt, hatte ich die Kinderbetreuung immer (!) in Jobnähe. Damit war gewährleistet, dass ich bei plötzlichen Infekten, gerade zu Beginn des Kigas, schnell bei meinem Kind sein konnte oder reagieren konnte, ohne lange zu fahren. So weit ich weiß, gibt es Arbeitslosengeld nur begrenzt, dann kommt irgendwann Harzt 4. Einen bestehenden Job würde ich heute niemals nur wegen 45 km hinschmeißen. Und später, wenn du ein paar Jahre raus warst, wirst du erfahrungsgemäß als Alleinerziehende für viele Unternehmen sicherlich nicht den Jackpot darstellen!


LaMora82

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Naja... Ein Job hätte ich hier in der Nähe schon, jedoch nicht in Vollzeit, was ich persönlich noch nicht will. Ich möchte gerne mein Kind bis 3 Jahre selbst betreuen. Und wenn es dann im Kindergarten kommt, gehe ich in der Zeit arbeiten, ich finde was... Ich habe immer was zu arbeiten gefunden... Umzug kommt nicht in Frage und ich bin nicht mobil und der Weg dahin ist wirklich stressig... Ne... Also gut... Ich muss das mit dem Amt klären... Wird schon klappen... Danke trotzdem


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ALG bekommst Du nur, wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und das tust Du nicht, wenn Du bei Deinem Kind bleiben willst. Was ist mit dem Vater? Er ist Dir und dem Kind zum Unterhalt verpflichtet.


Limayaya

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Zuerst erzählst du, du könntest an deiner alten Arbeitsstelle nicht mehr arbeiten, weil zu weit weg und Vollzeit.... Dann erzählst du, du könntest aber auch einen Job in der Nähe haben, für Teilzeit... ja, und wo ist jetzt das Problem????


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Antwort auf Beitrag von Limayaya

Dass sie zu Hause bleiben will beim Kind, bis es 3 Jahre alt ist und dafür sucht sie einen Sponsor.


Limayaya

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jo, das ist ja das lustige.... der Sponsor...das sind nämlich mal wieder wir alle....weil ALG 1 bekommt sie ja eh höchstens ein Jahr.... Und ehrlich: mir wäre das zu blöd, das meinem Kind so vorzuleben "Mama muss nicht arbeiten, für unser Essen bezahlen andere Leute und so kann ich zu Hause bleiben".... Da wundert man sich wie das zustande kommt, wenn Grundschüler nach ihrem Berufswunsch gefragt werden und man bekommt "Harz-V-Empfänger" zur Antwort....


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Antwort auf Beitrag von Limayaya

Sie bekommt kein ALG I, wenn sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht und keine Betreuung für das Kind nachweisen kann.


Limayaya

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Heißt soviel wie: gleich Harz IV....


spiky73

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ich glaube, die zeiten, wo man sich dein anspruchsdenken leisten konnte, sind laengst vorbei. just my two cents.


Milia80

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da steht sie nicht mal unter Druck eine Arbeit finden zu müssen wenn sie nicht will, sie bekommt dann H4. Wobei ich zumindest dann TZ arbeiten würde wenn das Kind in der Kita ist.


LaMora82

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Antwort auf Beitrag von LaMora82

Ihr seit alle so toll... Und alle so... Ich hab kein Wort für euch echt... Ihr seit alle stark hinterm PC... Ihr kennt mich null und schreibt so eine geballte scheisse... Ich arbeite seit ich 16 bin, durchgehend, habe genug Steuern eingezahlt und sorry wenn ich die erste drei Jahre für mein Sohn da sein möcht. Also ich bin aus diesem Dreck hier wieder draußen, von wegen "Hilfe" Ade und macht euch weiter hier gegenseitig fertig weil im realen Leben seit ihr wahrscheinlich ganz traurig dran...


Pamo

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Antwort auf Beitrag von LaMora82

Das übliche Muster: bei Rückfragen aggressiv werden und Beschimpfungen loslassen. Nochmal: Der Kindsvater ist dein Sponsor, er schuldet dir Betreuungsunterhalt.


Limayaya

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Antwort auf Beitrag von LaMora82

dass wir dir die richtigen Worte, Argumente vorbereiten, dass du doch ALG 1 beziehen kannst und dir somit bei einem Sozialbetrug behilflich sein? Die ersten 3 Jahre für sein Kind zu Hause sein, geht eben nur, wenn man es sich leisten kann, und zwar über private Finanzen. Wenn man in einer Beziehung/Ehe ist, muss man das ja auch mit dem Kindsvater ausdiskutieren, ob er genug verdient....und so gehts dir halt auch: es gibt einen Kindsvater: entweder er verdient genug um neben Kindesunterhalt DIR Betreuungsunterhalt zu bezahlen. Dann: herzlichen Glückwunsch und genieße die Kleinkindphase. Oder: er verdient eben nicht genung...dann geht es dir ähnlich, wie vielen, vielen Müttern (egal ob getrennt oder nicht) in diesem, unserem Lande: du wirst arbeiten müssen, wenn du dich und dein Kind ordendlich versorgt haben willst. By the way: hier sind viele AE-Mütter, die sich genau durch diesen Dreck auch durcharbeiten mussten. Die wenigsten AE-Mütter die arbeiten tun das, weil sie in ihrem Beruf eine reine Selberfüllung finden. Bei den allermeisten steht erst mal das "ich muss irgendwie Geld verdienen für mein/e Kind/er und mich" im Vordergrund (was nicht heißt, dass man nicht trotzdem Spaß am Arbeiten haben darf). Und wir haben hier schon genug Hilferufe gehabt, von Frauen in absolut aussichtslosen Situationen....Häusliche Gewalt, Keinerlei finanzielle Unterstützung, weil seit Heirat vom Göttergatten klein gehalten um nur mal die wichtigsten zu nennen. Und keiner hier hat dann hämische Worte...alle hier machen solchen Frauen Mut, sich zu trennen, weil genau für solche Menschen Hilfen wie Harz-IV, Frauenhäuser, usw. usf. geschaffen wurde. Ehrlich: für solche Frauen gehe ich gerne arbeiten und zahl meine Steuern...sowas nennt man nämlich Solidargemeinschaft, deren Teil ich gerne bin. Aber für Luxus (und es IST Luxus als AE davon auszugehen, dass ich nicht arbeiten muss, weil es ja schon irgendwo, irgendwie etwas gibt, das mein Recht ist) ist die Solidargemeinschaft nicht zuständig!


Terkey235

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Es ist nicht nett, beleidigend zu werden, weil man dir die Realitäten aufzeigt. Was hast du denn erwartet? Dass du nach einer Kontonummer gefragt wirst oder wir dir dabei helfen, wie du möglich nichts dafür tun musst, um dein Leben zu finanzieren? Es ist doch total ok, wenn du drei Jahre zu Hause bleiben möchtest. Nur hast du dann eben keinen Anspruch auf ALG1, wie Port (die übrigens vom Fach ist), dir einfach nur vermittelt hat. Wenn man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, gibt's keinen Anspruch. Ganz einfach, und nicht von uns ausgedacht. Es ist ein nachvollziehbarer Wunsch, beim Kind bleiben zu wollen. Du wirst allerdings feststellen, dass das leichter gewünscht als getan ist, gerade als Alleinerziehende. Irgendwie wirst du euch beide ja versorgen müssen, und das geht nun mal nicht, wenn man zu Hause ist und keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Was ist denn mit dem Vater des Kindes? Zahlt er? Er wäre der Erste in der Pflicht, vor dem Steuerzahler. Ihm gegenüber hast du Ansprüche, die du zumindest für das Kind geltend machen musst. An deiner Stelle würde ich schauen, was du bis August noch an deiner Lage verbessern kannst, z.B. Umzug Richtung Arbeit, gute Kinderbetreuung, Teilzeitjob vor Ort etc. Man muss Kompromisse eingehen in der heutigen Arbeitswelt. das können Fahrtwege oder Schichtdienst sein oder andere Widrigkeiten, die einem nicht schmecken, die aber Teil des Deals sind. Arbeit kann doch auch schön sein und muss nicht nur dem Broterwerb dienen. Du hast zudem ein Kind, dem du Vorbild sein möchtest. Hier im Forum haben es Viele geschafft und und stehen dabei mal gut, mal schlechter da. Du kennst sie und ihre Geschichte auch nicht. Darum finde ich es schade, dass du Leute beleidigst, die nicht das schreiben, was du hören wolltest. Ich wünsche dir viel Erfolg, terkey


Susanne.75

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Antwort auf Beitrag von Terkey235

Und weil du seit seinem 16. Lebensjahr gearbeitet hast, meinst du welche Summen an Überschuss erwirtschaftet zu haben? Ich habe nach der Elternzeit auch noch zu Hause bleiben wollen. 3 Monate habe ich daher noch von Ersparnissen gelebt. Dann war meine Lütte 17 Monate und die Vernunft sagte, dass man nicht sein gesamtes finanzielles Polster verbrauchen sollte, wenn man auf Dauer auf sich allein gestellt ist. Und ja, dann muss man für sich und sein Kind arbeiten, um für sich sorgen zu können. Und nein, niemand sieht es ein, dass man "weil man das ja gern möchte" nicht arbeiten geht und alle anderen zahlen sollen. Ich gehe dann also (wie by the way schon zwei Jahrzehnte) arbeiten, u.a. um dich zu finanzieren. Danke! Oder wie lange dürfte ich mich nach deiner Rechnung von der Gesellschaft aushalten lassen?


Terkey235

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Antwort auf Beitrag von Terkey235

Stimmt natürlich, Vallie, der Mann ist vom Fach, nicht Port selbst. Ich gehe aber davon aus, dass sie in der Materie ganz gut zu Hause ist Und ich möchte betonen, dass ich konstruktiv geantwortet habe, brav mit Nachfragen und Vorschlägen und Erklärungen, und zwar auf ein Posting, das ich als beleidigend und trotzig empfunden habe. Sie hat durchaus hilfreiche Antworten bekommen. In der Masse mögen sie fies klingen, entsprechen aber weitestgehend dem, was sie mit ihrem Vorhaben zu erwarten hat. LG terkey


jamelek

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Ehrlich, ich finde es überhaupt nicht verwerflich, wenn sie 3 Jahre bei ihrem KInd bleiben mag. Ich bin überhaupt nicht der Meinung, dass einem Kind Kindergarten ab einem Jahr gut tut. Ich rede jetzt natürlich von Müttern, die die Zeit mit ihre´Kind nutzen und nicht sich rauchend das Frühstücksfernsehen reinziehen, während die Kinder dahinvegetieren. Ich habe für meinen Jüngsten nun auch 2 1/2 Jahre Elternzeit genommen. Habe aber das Glück, dass der KV solvent genug ist, mir Betreuungsunterhalt zu zahlen. Aber wenn dies nicht der Fall ist, soll das Kind darunter leiden? Seltsam, vor 14 Jahren bei meinem Großen, war ich die Rabenmutter, weil ich wieder arbeiten ging, als er 20 Monate alt war. Wie schnell sich das Bild doch wandelt. Und zum Ausgangsposting, wenn ich es richtig verstehe, bist du in einem festen Angestelltenverhältnis, oder? Und hast erstmal nur ein Jahr Elternzeit genommen? Du hast als AE Anrecht auf 14 Monate Elterngeld. Auch hast du das Anrecht deine Elternzeit beim Arbeitgeber zu verlängern. Insofern würde ich dies erstmal tun und mir dann später überlegen, ob du dahin zurückkehren kannst oder dir etwas anderes suchen magst. Für die Zeit deiner Elternzeit ohne Elterngeldbezug ist der Vater deines Kindes dir zu Betreuungsunterhalt verpflichtet. Bis zur Höhe deines vorherigen Einkommens, bzw. soviel er halt abzüglich seines Selbstbehaltes halt zahlen kann. Ab dem 15. Monat steht dir 150 Euro Betreuungsgeld (Herdprämie) zu. Was dann noch fehlt wird entweder mit Wohngeld oder Hartz 4 aufgestockt.


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Antwort auf Beitrag von jamelek

Es sagt doch keiner, dass es verwerflich ist, wenn sie bei ihrem Kind sein will. Das hat sie allerdings erst rausgelassen, nachdem sie um den heißen Brei geredet hat von wegen weiter Weg zur Arbeit und lohnt sich nicht. Fakt ist, dass sie nicht arbeiten will in den ersten 3 Lebensjahren und nun eine Möglichkeit sucht, das finanziert zu bekommen. Hätte sie das gleich geschrieben, hätte man sich manche Antwort sparen können. Es ist nunmal so, dass nur Hartz 4 bleibt, aber eben erst dann, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Sie schrieb nichts von den Einkommensverhältnissen des Vaters, ob er Unterhalt bezahlt bzw. zahlen kann. Ob sie Hartz 4 bekommt, hängt davon ab, wie das Amt ihres Wohnortes die Bestimmungen durchsetzt. Manche Ämter bestehen auf Arbeit ab dem 2. Lebensjahr des Kindes, weil das Kind ein Recht auf einen Krippenplatz hat, andere Ämter sehen es nicht so eng und zahlen, bis das Kind 3 ist. Da muss sie sich vor Ort erkundigen.


jamelek

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Zitat: "Manche Ämter bestehen auf Arbeit ab dem 2. Lebensjahr des Kindes, weil das Kind ein Recht auf einen Krippenplatz hat, andere Ämter sehen es nicht so eng und zahlen, bis das Kind 3 ist. Da muss sie sich vor Ort erkundigen." Echt? Ich dachte, es bestünde ein Anspruch 3 Jahre bei seinem Kind bleiben zu dürfen. Früher war das jedenfalls so.


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Antwort auf Beitrag von jamelek

Schau Dir diesen Thread mal an: http://www.rund-ums-baby.de/recht/Elternzeit-und-harz-4_125632.htm


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Und auf die Schnelle gefunden: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/kinderbetreuung-rechtsanspruch-auf-krippenplatz-nur-wenige-klagen-12552914.html


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Antwort auf Beitrag von jamelek

Recht auf Verlängerung der Elternzeit ja, ein ANrecht allerdings nicht. Sie hat sich verbindlich festgelegt nach einem Jahr wieder ihren alten Vertrag anzutreten. Jetzt kann der Arbeitgeber sagen, entweder du kommst am tag nach der Elternzeit, oder ich kündige dich. Dann gibt es im übrigen auch Sperre beim Amt wegen eigenverschuldeter Kündigung aufgrund Arbeitsverweigerung. ist der Chef nett, stimmt er einer Verlängerung zu - das kann er auf freiwilliger Basis. Sowas überlegt man sich halt, es wird immer wieder drauf hingewiesen, das man mindestens 2 Jahre Elternzeit nehmen sollt, und dann notfalls halt innerhalb der Elternzeit auf Teilzeit arbeitet. Wer es nicht macht, muss halt notfalls mit den entsprechenden Konsequenzen leben. Arbeitslosengeld1 wird es eh nicht geben, weil sie ja nicht arbeiten will. Sie will für das Kind da sein, und entsprechend steht sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Hartz4 - tja kommt auf den Berater an. Einige werden es ihr evtl zustehen, dann wird aber wohl mindestens der Unterhaltsanspruch des Kinde dort abgezogen. Und zudem darauf hingewiesen sich doch bitte an den Kindsvater zu wenden bezüglich Unterhaltes. erst wenn der nicht zahlen kann, kann es sein das sie Hartz4 bekommt - eben wenn es ein netter Berater ist. Immer mehr Berater aber sagen, wer einen Job hat, der soll gefälligst auch den Hintern bewegen wenn Elterngeld ausläuft. Und sei es eben nur das innerhalb der Elternzeit Teilzeit gearbeitet wird, aber zumindestens dieser Einsatz sollte sein. Andere sagen, OK, wir stehen den Eltern die 3 Jahre zu - aber das ist Ermessensspielraum. So oder so, wenn sie dem Amt sagt, sie kündigt den Job weil sie keinen Bock zum arbeiten hat und lieber daheim bleiben will damit das Kind nicht "leidet", dann gibt es so oder so eine Sperre. Selbst dann wenn Kinderbetreuung nachgewiesen wird. Und, als Alleinerziehende, mit Kleinkind unter 3 Jahren, dann noch ohne Job - da wird es verdammt schwierig einen neuen Job zu finden. Aber muss jeder halt selbst entscheiden. Ich selbst täte mich als Arbeitgeber da schwer, zumal wenn ich die Ansprüche viele Mütter heute höre die diese dann an die Jobs stellen. Und wenn ich dann höre, Kind ist 3 Jahre, kommt erst in den Kindergarten, dann würde ich mich noch schwerer mit dem Jobangebot tun, da würde ich dann lieber jemanden nehmen dessen Kind schon 1-2 Jahre in der Betreuung ist. Egal ob das Kind auch erst 3 Jahre ist. Erfahrungsgemäß ist das dann nämlich meist schon "eingespielter" es gibt einen PlanB wenn Betreuung mal ausfällt oder Kind krank und die erste holprige Zeit (in der viele Kinder Dauerkrank sind) ist dann auch schon überstanden. Hört sich hart an, keine Frage, aber ist ehrlicher als vieles was man sonst "vorgeschoben" bekommt. Auch darüber sollte man mal nachdenken bevor man einen Job einfach so hinschmeisst....


jamelek

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Hat man die Elternzeit zunächst nicht für den Zweijahres-Zeitraum verlangt, sondern beispielsweise erst einmal nur für ein Jahr und will sie später verlängern, muss der Arbeitgeber diesem zustimmen,


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Antwort auf Beitrag von jamelek

Falsch!! Und zwar ganz grosses Falsch Man MUSS sich für die ersten 2 Jahre festlegen. Heißt, wenn man nur ein Jahr Elternzeit anmeldet, dann sagt man dem AG damit, das zweite Jahr nehme ich nicht, da komme ich wieder normal arbeiten. Und darauf kann der Arbeitgeber sich berufen. Er kann, wie gesagt aber auf freiwilliger Basis, sagen OK, kein Thema, du kannst Elternzeit verlängern. Ist aber wie gesagt freiwillig. Das 3te Jahr kann man dann wieder normal mit 7 Wochen Frist neu melden. Oder einfach, wenn man eh schon 2 Jahre genommen hat, auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers hinten dranhängen. Will man sich das 3te Jahr aufsparen für nach den 3ten Geburtstag, dann muss auch das dem Arbeitgeber mitgeteilt werden und er kann dem zustimmen. Kannst glauben, oder nicht. Und dann notfalls dich selbst noch einmal hier schlau machen: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/rechner,did=16318.html


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Antwort auf Beitrag von LaMora82

kein wunder, dass erstfrager hier ganz schnell wieder verschwinden. aber das habe ich ja in dem von port zitierten fred schon geäußert....(deren lebensgefährte übrigens "vom fach" ist, gell, weil wir doch alle solche korinthen"scheißerle" sind....)