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Dringend wohngrösse bei hartz 4

Dringend wohngrösse bei hartz 4

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Hallo, meine Freundin ist ae mit drei kleinen Kindern (3,4,6) und leitet die Insolvenz ein, da sie eigentum nicht weiter zahlen kann. das sozialamt lehnt die übernahme eines hauses mit 4 wohnräumen ab, obwohl die miete die zulässige grenze NICHT überschreitet. jetzt sagt die tante vom SA das sie nur maximal 90qm mieten darf. Und die Höchstmiete einhalten muss. wenn ich google finde ich nur, Höchstmiete und bei vier personen vier Wohnräume. QM Größe sei nicht massgeblich. Wer kann uns helfen????? Danke


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also meiner meinung nach hängt es im endeffekt von der kaltmiete ab wenn die nicht über dem satz ist müsste die das eigentlich genehmigen.kann denen doch egal sein obs nu ne 1zimmerbutze oder ne villa is,wenns mit dem geld passt dann is das doch egal,würd da nochmal hingehen und denen druck machen


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Danke, haben eben die ganze zeit gegoogelt und es kam immer nur dabei rum, dass letztendlich die miete ausschlaggebend ist. Sie will morge mal nen anwalt fragen und den vom Stadtrat kennt sie auch.... hoffe das sie das häuschen mitene kann, das wäre nach all den schicksalsschlägen echt ein traum für sie und die kids ..... Danke


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kann sich nicht über die geltenden Richtlinien hinwegsetzen. Und Antragsteller, die mit irgendwelchen bekanntschaften irgendwelcher kommunalen "Honoratioren" winken, sind bei uns Sachbearbeitern äußerst unbeliebt... ;-) LG Ralph/Snoopy


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winke winke.....mit deinem zettel! annika


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Hallo, die Regelsätze des SGB II sind bundeseinheitlich geregelt, getrennt nach alten und neuen Bundesländern. Die Kosten der Unterkunft dagegen hat jede Kommune selbst geregelt, da diese Kosten auch von den Kommunen getragen werden müssen. Informationen, die daher allegmein irgendwelche Zahlen nennen, sind deshalb völlig wertlos und tragen nur zur Verunsicherung bei. 90qm für vier Personen halte ich im Übrigen für absolut ausreichend. Zum Vergleich: In Hamburg dürfen es maximal 85qm bei maximal 576,- € Bruttokaltmiete sein. Größere Wohnungen/Häuser bergen meistens ja auch höhere Nebenkosten, 120qm zu beheizen kostet nunmal mehr als 90qm, insofern macht es Sinn, die qm-Zahlen auch zu begrenzen. Ob man im Einzelfall bei angemessenen Mietkosten ein paar wenige qm über den Durst außer acht läßt oder nicht, hängt sicherlich vom Einzelfall ab. Im Fall Deiner Freundin handelt die Sachbearbeiterin deshalb richtig. Viele Grüße Ralph/Snoopy


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Also ich zahl fast 500 warm und habe 84qm.Wohne mit meiner Tochter(9) hier und in 4 Wochen noch ein Sohn.Bis auf 50 Euro wird alles vom Amt übernommen.Den Rest zahle ich selber und das geht ohne Probleme.Komme aus Niedersachsen


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na ja, ich finde es halt komisch das damals beim ertsen gespräch von der Frau gesagt wurde, dass meine freubndin mit den drei kindern bis 505 KM mieten darf. Jetzt hat sie was gefunden, jetzt sind es ihr 10qm zu viel. Da Haus hat knapp 100qm. Beim ersten Antrag hat sich die Dame um 225,-€ verrechnet. wir haben damals auch nach Infos im netz gesucht, sie legte ihr das dann vor und fragte nach. Und siehe da die Dame hatte sich vertan. Ich kann mir so schwer vorstellen, dass es an ein paar qm scheitern soll, wenn sie doch in der zulässigen Höchstmiete bleibt. LG Claudia


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Hallo Claudia, was die Sachbearbeitung bei Deiner Freundin angeht, so kann ich konkret dazu nichts sagen. Ich weiß, daß oft die berechnungen nicht stimmen, und ich habe deshalb einigen hier schon zum Widersapruch geraten. Wenn aber 90qm Höchstgrenze festgelegt sind, dann würde auch ich zu 100qm keinesfalls meine Zustimmung geben. Wenn die Miete z.B. zwar gerade noch angemessen, aber im Grunde genommen kurz vorm anschlag liegt, dann ist es zur Unangemessenheit nur noch ein kleiner Schritt. DANN aber muß sich die Dienststelle ihre Zustimmung anrechnen lassen. So einfach, wie Du denkst, ist es nicht. Und mal eine Frage: Muß es denn unbedingt ein Haus sein?? Viele Grüße Ralph/Snoopy


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Hi Ralph, was meinst du damit das sich die Dienststelle ihre zUstimmung anrechnen lassen muss??? Nein, es müsste nichzt unbedingt ein Haus sein, das Probelm ist dort wo sie wohnt sind die Wohnungen in der angemessenen qm Größe veil zu teuer. Laut der Dame vom SA darf sie bis zu einer Grenze von 5,60 € pro qm mieten. Die Wohnungen in angeessener Größe für 1 Erwachsenen und 3 Kinder sind aber deutlich teurer. Das Haus ist halt von qm größer aber liegt bei 4,80€ pro qm. Ich verstehe halt manchmal das deutsche Recht nicht so ganz...es ist doch gut fürs Amt wenn sie unter dem Mietpreis iegt was sie darf??? Oder????


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diese 4,80 oder 5,60 €/qm sind was? Nettokaltmiete, Bruttokaltmiete, oder was? Die Mietkosten sind doch nicht nur der qm-Preis, den der Vermieter allein haben will. Was ich mit der Zurechnung meine, ist: Wenn das Amt einem Umzug zustimmt, bei dem vorher schon absehbar ist, daß die Wohnung unangemessen wird, dann kann das Amt nicht hinterher sagen, daß die Wohnung jetzt unangemessen sei und wieder einen Umzug fordern. Wenn die Bruttokaltmiete fast am Anschlag ist, dann reicht oftmals schon eine einzige Mieterhöhung durch den Vermieter und noch Erhöhung der Wasserkosten, und das Malheur ist da! Unabhängig davon leben wir in Zeiten, in denen Heizenergie immer teurer wird, und das sind 10qm eben keine Peanuts mehr! Und 90qm für 4 Personen ist schon sehr gut, ich denke, daß auch 75 oder 80 qm durchaus anzupeilen sind bei der Wohnungssuche. Meine Erfahrung sagt mir, daß derjenige eine Wohnung findet, der intensiv am Ball bleibt, insbesondere auch gemeinnützige Vermieter haben immer wieder entsprechende Wohnungen frei. Nur reicht es eben nicht, sich dort einmal registrieren zu lassen und dann darauf hoffen, daß irgendwann die Post mit dem Glückswohnungsangebot kommt. Alle 3-4 Wochen muß man persönlich bei den einzelnen Wohnungsbauunternehmen aufkreuzen. Die Gesetze bzw. die Durchführungsbestimmungen für die Verwaltung sind auf diesem Gebiet schon recht gut durchstrukturiert, und Grenzen müssen dabei ja nun auch gezogen werden. Ich verstehe Deinen Ärger nicht, abgesehen davon, daß es für Deine Freundin hier nunmal nicht paßt. :-) Viele Grüße Ralph/Snoopy


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Danke für deine mühe mir das so ausführlich zu erklären...vielleicht kommt der Ärger auch bissel daher, dass ich persönlich sehr mit fühle...der kleinste ist mein patenkind und alle sind mir so sehr ans herz gewachsne...die misere ist durch den alkoholismus des ex - mannes entstanden...das finde ich eben sehr hart. aber ich danke für deine geduld und mühe mit mir :-)) LG Claudia


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Hallo Ralph, ich bin die Freundin von mama33. Mag mich gerne einmal persönlich zu diesem Thema äußern. Zum einen hat mich die zuständige Sachbearbeiteren schon mehrmach mit falschen Informationen bedient. Zum anderen habe ich ein Recht darauf Erkundigungen über die Richtigkeit einer Aussage einzuholen. Nun hat mir die Sachbearbeiterin vor einigen Monaten mitgeteilt, dass ich mit meinen 3 Kindern bis zu 130qm beziehen dürfte und die Nettowohnkosten nicht über 505€ liegen dürfen. Zudem bekomme ich lediglich 102€ Heizkosten erstattet - unabhängig von meinem Verbrauch!!! Somit kann die Ablehnung der Wohnung nicht mit damit verbundenen erhöhten Nebenkosten begründet sein. Kommt hinzu, dass hier bei uns die Wohnungen immer groß ausfallen. Eine Wohnung für die max. genehmigten Wohnkosten zu mieten ist hier eher einfach, aber die 4 Zimmerwohnung (und bei 3 Kindern brauche ich diese Aufteilung) hier vor Ort sind alle 100qm und größer (und ich suche schon seit mehreren Monaten). Lediglich in einer anderen Stadt!!! habe ich bisher eine 4 Zimmerwohnung mit 90 qm gefunden. Dies würde aber bedeuten meine Kinder nach all dem auch noch aus ihrem gewohnten Umfeld zu reißen. Und die haben wahrlich genug mitgemacht. Nun habe ich hier im Ort ein Haus gefunden das von der Zimmerzahl und den Kosten her angemessen ist. aber eben etwa 100 qm groß ist. Und muß nun erfahren, dass ich nun doch nur 90 qm anmieten kann. Die bis 90qm Wohnungen haben hier aber alle nur 3 Zimmer. Es geht also einzig um die Größe der Wohnung und nicht um die Kosten. Im Gegenteil. Für das Eigentum muß ich 390€ mehr Wohnkosten aufbringen, aber hier darf ich laut Sachbearbeiterin wohnen bleiben. Woher ich den Mehrbedarf nehme, bzw. wie ich mir meinen Regelsatz einteile sei mein Problem. Das interessiere das Sozialbüro nicht!!! Da frag ich mich doch ernsthaft wie das gerechtfertigt sein kann. Es ist in Ordnug wenn ich meinen Kindern wegen der hohen Hauskosten nichts zum Anziehn kaufen kann und sogar am Essen sparen muß! Aber 10qm bei angemessenen Wohnkosten zu viel zu bewohnen wird dann als Luxus ausgelegt? Da fehlt mir das Verständnis!!! mami74


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hallo, habe da auch ne frage. es muss ja nen unterschied geben zwischen Voll-hartz IV und Teil-hartz IV, oder? wenn einer volles geld von der arge bekommt, kann ich verstehen, dass so etwas ganz normal ist. ich z.b. bekomme nur einen kleinen zuschuss. zur zeit bewohne ich ne 90qm² kleine wohnung, die 488€ kostet. von der arge bekomme ich aber nur 530€. es wäre ja ein ding, wenn mir die arge eine wohnung verwehrt, die grössser unad auch teurer ist. denn dann müsste mir die arge erklären, wie ich mich und meine 3 kinder von restbetrag 42€ unterhalten soll. da möchte ich gerne eine antwort haben. genauso unrichtig ist die aussage, dass hartz IV -empfängern die wohnung bezahlt wird. liebe grüsse senay