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Darf ich umziehen?

Darf ich umziehen?

Angie4285

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Hallo Mädels, ich hab da mal ne Frage... Mein Ex und ich haben einen gemeinsamen Sohn (fast 5) und ich wohne momentan in Sachsen- Anhalt. Aber da mir hier beruflich nichts positives vergönnt ist und ich nicht für den Rest meines Lebens vom Amt leben will, ziehe ich es in erwägung eventuell nach Hessen zu ziehen. Dort stehen die Berufschancen besser und ich hätte meine alten Freundinnen wieder, die mich auch unterstützen würden in jeglicher Hinsicht. Meine Frage also: mal angenommen ich hätte dort einen Job gefunden, darf ich umziehen oder kann mir das der Kindsvater den Umzug verwehren?? Ich will einfach nicht mehr bleiben... hier sitz ich nur rum und bin meist allein und in "unserer gemeinsamen, alten Umgebung" und alles erinnert mich an unsere zeit :( Achso, wir haben das gemeinsame Sorgerecht LG Angie


shinead

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Antwort auf Beitrag von Angie4285

Der KV muss den Umzug des Kindes absegnen. Wenn er einverstanden ist, dürft ihr gemeinsam umziehen. Ansonsten: nein.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Angie4285

Was sagt denn dein Ex dazu? Könnt ihr den Umgang auch bei einer großen Entfernung ermöglichen?


Angie4285

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Antwort auf Beitrag von mf4

ermöglichen schon, aber natürlich seltener... ! Aber ich steh dem nicht im weg. Aber es kann doch icht sein, dass wenn ich wirklich da ne Zusage bekomme, hier bleiben muss und weiter vom Staat leben soll??


mf4

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Antwort auf Beitrag von Angie4285

Wäre ich der Vater würde ich nur ungern auf den geregelten Umgang verzichten wollen für DEINE Pläne. Biete dem Ex etwas an, dass du ihm die Kinder jedes 2.WE bringst (oder wie es bisher geregelt war). Bei mir wollte der Ex wegziehen wegen Job und er hätte dann die über 300km (1 Strecke) in Kauf nehmen müssen seine Kinder zu sich zu holen. Ich war ja nicht "Schuld" an der Entfernung. Erfand aber dann hier einen Job und das Problem war vom Tisch.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Angie4285

Mal vorab : DU kannst jederzeit umziehen, das kann dir keiner verbieten. Ob du allerdings mit dem Kind umziehen kannst steht auf einem anderen Blatt und muss ein Gericht entscheiden, sofern der Vater seine Zustimmung nicht gibt. Das musst Du ganz klar trennen, denn in dieser Frage zählt nicht DEIN Werdegang, sondern außschließlich das Kindeswohl. Wie ist denn nun die Bindung zum Vater, wie oft sehen sie sich, könnte der Vater das Kind bei sich aufnehmen, wie würdest Du ihm beim Umgang entgegenkommen. Und ganz wichtig : Wie wurde das aktuell geregelt, unter Euch oder übers Gericht ?


Angie4285

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Bisher haben wir alles unter uns geregelt, was auch sehr gut funktioniert. Bis jetzt hat er unseren Sohn jedes we und ab und zu in der woche mal einen tag nach der arbeit ( 3 Stunden). Es geht mir auch nicht NUR um meinen Werdegang, aber Arbeit zu haben ist doch wichtig!? Der Kindesvater hat Haus, Hof und Arbeit und ich sitz in meiner Bude und dreh Däumchen! Ich möchte meinem Sohn auch mal was bieten. Er wünscht sich so sehr einen Urlaub am Meer und es tut mir weh, ihm das nicht bieten zu können :(


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Angie4285

Das verstehe ich und alle anderen sicher auch. Aber im Bezug aufs Kind ist in erster Linie die Bindung wichtig. Und die hat er dann offenbar ganz eng zum Vater bei jedem Wochenende und auch noch unter der Woche. Wenn er jedes WE beim Vater ist, kannst Du da nicht was arbeiten ? Muss ja nicht im erlernten Beruf sein ? Bis sich was bei Euch in der Gegend ergibt, wo Kind und Vater die Entfernung gut meistern können ? Das soll nicht fies klingen, aber Du hast Dich entschlossen am jetzigen Wohnort mit diesem Mann ein Kind zu bekommen. Nun passt Dir der Wohnort nicht mehr ( was ich verstehe ) , aber das Kind wird darunter leiden, denn bei der Wahl Papa oder Urlaub würde er sich wohl eher für den Papa entscheiden. Aber wie gesagt, wenn Dein Ex zustimmt ( und die brauchst Du ) , dann kannst Du gehen. Über wieviel km reden wir denn genau ?


mf4

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Antwort auf Beitrag von Angie4285

Für Urlaub am Meer soll er auf Zeit mit seinem Vater verzichten? Würde ich meine Kinder fragen ob Papa oder Meer dann wüßte ich, was sie mehr brauchen würden.


bobfahrer

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Antwort auf Beitrag von Angie4285

Du musst ja auch sehen das euer Kind dann über sagen wir mal 12-15 Jahre mehrmals im Monat die Strecke pendeln muss - ob das auf Dauer nicht einschläft? Deswegen würd ich als Umgangsberechtigter einem Umzug nicht zustimmen, den mein Umgangsrecht muss wahrnehmbar bleiben und alle Versprechungen taugen nichts wenn du nach einem halben Jahr feststellst das euer Kind den Stapazen der Entfernung nicht gewachsen ist. Bei uns sind es nur 45km - aber auch das muss ersteinmal gefahren werden. Zusammengerechnet sind das für die Kindsmutter ja bei 2 We + 2 Samstagen im Monat 8 Fahrten a 45km = 360km und für das Kind die Hälfte - also 180km die er nur auf der Strasse ist! Jetzt rechne das mal mit 200, 300 oder 400Km einfach durch! Never würd ich da zustimmen. Stell dir vor du ziehst weg und beläßt das Kind beim Vater was ja nichts verwerfliches wäre - würdest du 2 mal im Monat die Strecke (wie weit wäre das denn?) fahren wollen, holen und bringen? Ich glaube nicht.


bobfahrer

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Antwort auf Beitrag von bobfahrer

Äh - 4 Umgangsterminé pro Monat machen 720km bei nur 45km Entfernung!


Maximum

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Antwort auf Beitrag von Angie4285

nur durch Zufall hier weil ich jemanden suche.... Meine Freundin ist mit den gemeinsamen zwei Kindern von Thüringen nach Sachsen gezogen,ungef.200 km entfernt also.Sie ist abgehaun weil er sie geschlagen hat,sie ist dort in ein Frauenhaus gegangen und ist dann ganz dort geblieben hat dort ihren neuen Weg geebnet.Der Kindesvater wollte das natürlich nicht,er wollte die Kinder bei sich in der Nähe haben.Es gab eine Gerichtsverhandlung.Da meine Freundin dort eine neue Arbeit gefunden hat die so perfekt war das sie genug verdiente um nicht vom Amt abhängig zu sein,die Kinder dank Schulhort.Nun war da die Entfernung zum Vater...er hatte das recht die Kinder jedes zweite WE bei sich zu haben.Sie einigten sich so...die Kinder wurden in den ICE gesetzt,sie hat irgend einen Betrag bezahlt da hat der Zugbegleider oder was weiß ich auf die Kids ein Auge gehabt...da muß man sich erkundigen ich weiß nicht genau wie das abläuft...die Kosten wurden immer geteilt.Also sie durfte ohne Zustimmung des Kindesvaters wo anders leben...


bobfahrer

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Antwort auf Beitrag von Maximum

Das ist doch was ganz anderes.


mf4

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Antwort auf Beitrag von bobfahrer

Er prügelt die Mutter aus dem Haus und da sie nicht wieder zu ihm zurück geht darf sie noch die Kosten zur Hälfte tragen.


bobfahrer

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Antwort auf Beitrag von mf4

Naja, ändert nichts an der Tatsache das die Kinder aus dem Väterlichen Umfeld genommen wurden, die Mutter hätte ja auch in ein Frauenhaus in der Nähe gehen können.


mf4

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Antwort auf Beitrag von bobfahrer

Ich kann irgendwie nachvollziehen, dass man bei einer Flucht weg will und nicht zum Prügelmann zurück. Ich nehme auch an sie wird bei dem Fluchtgedanken nicht überlegt haben, wie sie ihm noch was Gutes tun kann.


bobfahrer

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Antwort auf Beitrag von mf4

...js mei, sie hat es ja überlebt...


bobfahrer

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babyproject

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Antwort auf Beitrag von bobfahrer

also ich hab Ähnliches durch bin zwar nicht verprügelt worden aber mein Ex hat mir mehrfach das Konto abgeräumt und ist nach Trennung einfach über 200 km weg gezogen als er Umgang wollte musste ich auch die halben Fahrstrecke und Kosten übernehmen warum dürfen Väter das und Mütter nicht? Die Väter verbauen in dem Moment dem Kind ja auch den regelmässigen Umgang ...


Pamo

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Antwort auf Beitrag von babyproject

Babyproject, ich verstehe nicht warum du die Kosten des Umgangs tragen musstest nachdem ER weggezogen ist. Hattest du juristischen Beistand? Ausserdem wuerde mich interessieren, ob du dein Geld zurueck bekommen hast (oder hast du keine Anzeige wegen Diebstahls erstattet?)


babyproject

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Hallo nein ich habe nie Anzeige erstattet auch nach der Trennung nicht weil ich immer dran geglaubt hatte dass es für den Umgang unseres Sohnes besser sei... der Umgang wurde gerichtlich geregelt und nein da wurde gar nix gesagt trotz gemeinsamen Sorgerechts wegen des Umzugs und mir wurde zur Auflage gemacht zum Wohl des Kindes den halben Weg auf meine Kosten zu übernehmen. Er hat sich genau 3 mal an seine gerichtliche Abmachung gehalten dann ist er untergetaucht seit über einem Jahr hat rechtlich null Konsequenzen für ihn....


Pamo

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Antwort auf Beitrag von babyproject

Das ist fuer dich sehr unguenstig gelaufen! Ich frage mich wirklich, was fuer einen Anwalt du da hattest - es waere doch sicher ein Leichtes gewesen zu belegen, dass der KV weggezogen ist und schon deswegen selber die Kosten tragen muss. Zumal der Umgangsberechtigte immer die Kosten des Umgangs traegt (ausser in extremen Sonderfaellen) - auch wenn er nicht wegzieht. Alles wurde dir zum Nachteil ausgelegt. Vielleicht ist der Diebstahl noch nicht verjaehrt und du kannst dir die Kohle wiederholen?


babyproject

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Antwort auf Beitrag von Pamo

mein Ex ist spielsüchtig und chronisch blank lang mal nen nackten Mann in die Tasche... nein mein Anwalt hatte mich darüber nicht informiert dass er nicht so einfach wegziehen darf


shinead

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Antwort auf Beitrag von babyproject

Das ist bei Vätern nicht anders. Ohne Kind kannst du auch überall hin ziehen. So weit weg wie Du möchtest. "Genehmigungspflichtig" wird es nur, wenn das Kind mit zieht.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von babyproject

Naja, das Problem der Umgangskosten stellt sich ja nicht mehr - oder? Doch fuer den Fall dass er sich das nochmal anders ueberlegt wuerde es sich vielleicht doch lohnen, die Sachlage klaeren zu lassen. Aber mit einem anderen Anwalt! Was den nackten Mann betrifft: Es schadet nicht, trotzdem einen Titel zu haben. Und bereits Kenntnis vom Titel koennte ihm das Gefuehl geben, einer zieht ihn am Wuerstchen. Vielleicht kommt er mal zu ein paar Euronen (und sei es auch durch Zocken oder weil er die naechste anschnorrt). Dann koennte man ihm sofort ins Taeschen greifen - ist das nicht eine schoene Vorstellung?


nociolla

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Antwort auf Beitrag von Angie4285

Da Sie das gemeinsame Sorgerecht mit dem Kindesvater ausüben, sind Sie nach § 1678 BGB verpflichtet, bei Entscheidungen und Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Wohl Ihres Kindes das Einverständnis des Kindesvaters einzuholen. Bei Entscheidungen über alltägliche Fragen brauchen Sie kein Einverständnis von dem Kindesvater. Daher brauchen Sie für den geplanten Wohnortswechsel und Kindergartenwechsel das Einverständnis des Kindesvaters. Sollten Sie ohne dessen Einverständnis den geplanten Umzug fortsetzen, könnten Sie sich unter Umständen auch strafbar machen. Zum Beispiel wegen Entzeihung Minderjähriger nach § 235 StGB.