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Darf die neue Frau vom Vater meiner Tochter bei Schul-Gesprächen dabei sein ?

Darf die neue Frau vom Vater meiner Tochter bei Schul-Gesprächen dabei sein ?

zauberhaft09

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Hallo, hab eine dringende Frage ... Hoffe auf Hilfe ! Darf die neue Frau, meines Ex-Lebensgefährten und Vater meiner Tochter (6Jahre) bei Gesprächen in der Schule mit den Lehren dabei sein, auch wenn ich das absolut nicht möchte ? Wir haben das geteilte Sorgerecht. Er lässt sich absolut nicht belehren, das ich nicht möchte das Sie dabei ist, und möchte gegen meinen Willen einen Termin in der Schule ohne mich ausmachen. Gibt es da irgendwelche rechtlichen Gründe, die meine Meinung unterstreichen ? Danke im Vorraus :-)


susafi

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Antwort auf Beitrag von zauberhaft09

Sie hat kein Sorgerecht und wenn du es nicht möchtest darf sie eben auch nicht. Wenn dein Mann sich nicht belehren lässt, dann sag der Lehrerin Bescheid das du das NICHT möchtest.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von zauberhaft09

Natürlich nicht. Sag in der Schule bescheid, dass du dir Gespräche über dein Kind mit Unbefugten verbittest. Wenn du Spaß haben willst, dann verschiebe den Termin ein paar Mal weil der Klempner, den du mitzunehmen gedachtest, terminlich verhindert ist. Vielleicht fällt dann der Groschen.


PatchworkByDoing

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Wohnt denn die Tochter beim Vater, so dass die neue Frau täglich mit ihr zu tun hat und auch täglich mit den Schulangelegenheiten konfrontiert ist ( Schularbeiten, evtl. Probleme in der Schule etc.) ?


Sunny76

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Warum soll sie auf keinen Fall dabei sein? Was gibt es bei einer 6jährigen so wahnsinnig wichtiges zu besprechen, dass sie nicht mitkommen darf? Du kannst es natürlich verbieten, aber Du müsstest dann wohl wahrscheinlich auch zum Gespräch gehen und Türsteher machen um sicherzugehen, dass sie draußen bleibt.


Sternenschnuppe

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Es ist sein Termin und es steht ihm zu jemanden mitzunehmen. Wieso soll er nicht alleine mit den Lehrern sprechen dürfen ? Fragst Du ihn bei jedem Gespräch ob es für ihn ok ist wenn Du da hingehst ? Bei einem gemeinsamen Termin würde ich das auch nicht wollen. Aber er will ja gar keinen gemeinsamen Termin mit Dir.


Holly Friday

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Natürlich hat sie bzw. der Vater des Kindes kein Recht dazu. Aber möglich wäre es schon, wenn Du es zulässt. Die Frage ist: Wieso wollen die beiden das unbedingt? Und wieso möchtest Du das nicht? Wenn Deine Gründe dafür plausibel und nachvollziehbar sind, würde ich vorab mit der Schulleitung sprechen und höflich darum bitten, dass Deinem Wunsch entsprochen wird. Gib' Dich cool und selbstbewusst, sammle Argumente und vor allen Dingen: Lass' es nicht so 'rüberkommen, als wärst Du nur die eifersüchtige Ex-Frau, die ein gutes Verhältnis zwischen Kind und neuer Frau unterminiert. So ätschi-bätschi-mäßig, aus Prinzip usw. LG Holly


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von Holly Friday

Er hat für sich einen Termin gemacht. Ohne die Mutter. Andere Mütter würden sich freuen wenn der Vater mal Interesse zeigt. Ob er sein Frau nun mitnimmt oder ihr danach alles erzählt, welche Geheimnisse hat eine Sechsjährige denn bitte ? Hier geht es um Macht es verhindern zu wollen. Oder würde die Mutter sich verbieten lassen ihren neuen LG mitzunehmen zu Schule oder Arztterminen des Kindes. Mit Sicherheit wäre das was gaaaanz anderes :-)


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Wollt grad sagen, mein Freund war auch schon bei elterngesprächen mit mir. Allerdings hätte der KV jederzeit auch mitgekonnt und hätte selbstverständlich auch Vorrang bekommen. Andersrum wäre es kein Problem, wenn ich keine zeit habe. In der Regel hören Frauen bei solchen Veranstaltungen auch besser zu und wissen um was es geht!


Franke

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Antwort auf Beitrag von zauberhaft09

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=37&t=223158 Vater verstorben, Mutter wollte, dass "Stiefvater" Gespräche mit der Schule führt, Schule hat ihn aber nicht als Gesprächspartner akzeptiert. "Die Schule des Kindes ist nur verpflichtet, dem sorgeberechtigten Elternteil Auskunft über das Kind zu erteilen" - Also noch nicht einmal der leiblichen Mutter oder dem leiblichen Vater, wenn ohne Sorgerecht.


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von Franke

Komisch. Zu den Elternabenden und Lehrergesprächen meiner beiden Bonustöchter gehe meist ich. Ohne jegliche Rechte und ohne Vollmacht. In diesem Fall hier ist aber ein sorgeberechtigter Vater dabei.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Franke

so schauts aus ich wurde in der Schule gefragt, ob es okay ist dem Vater Fragen zu beantworten er übernimmt die schulischen Dinge sonst nicht aber war zu einem Wandertag dabei und ich nicht er IST der Vater aber er hat kein SR logisch habe ich das bejaht aber die Frage fand ich okay


Franke

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Antwort auf Beitrag von susafi

Ein vernünftiger Lehrer wird kein Fass aufmachen an einer Stelle, an der mal keine Eltern meckern.


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von susafi

Sieht das Jugendamt anders. Wieso darf der LG der Mutter denn überal mit hin wie sie selbst schreibt. Sie haben das gemeinsame Sorgerecht, was macht ihren Teil wertvoller als seinen ? P.S. Meine Bonustöchter wohnen bei uns. Dennoch, rein rechtlich habe ich genausowenig Rechte wie die LG des Vaters hier. Und dieser sitzt sogar daneben und nimmt seine Frau lediglich mit.


zauberhaft09

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Antwort auf Beitrag von zauberhaft09

Hallo, erstmal vielen Dank für die verschiedenen Meinungen ! Also, um mal vorher einiges klar zu stellen .... Es geht hier weder um "Macht-Spielchen" oder sonstiges, im Gegenteil ! Ich bin eingentlich immer die jenige, die versucht, das sich Ihr Vater auch mal ausserhalb seiner "Papa-Wochenenden" mal bei seiner Tochter meldet, was er übrigens nicht macht, ausserdem infomiere ich Ihn regelmäßig über alles was mit der Schule und sonstigem zu tun hat ! Meine Tochter lebt bei mir, wir sind getrennt, seitdem sie 3 Jahre ist. Wir haben beide neue Partner, die sich auch mit der Kleinen super verstehen, das könnte auf beiden Seiten nicht besser laufen, da habe ich wirklich Glück. Selbst die neuen Partner untereinander verstehen sich, also an dem liegt es auch nicht ! Ich erledige alle wichtigen Termine,Schule, Ärzte, usw. mit Ihr. Alles was dazu gehört ! Er hat sie "nur" am Wochenende, wobei ich Ihm da auch sehr entgegen komme, sie ist fast jedes Wochenende dort. Ich finde es wichtig das meine Tochter regelmäßig Kontakt zum Papa hat, deswegen unterstütze ich das auch sehr, und verzichte auf die Wocheneden mit Ihr ! Mehr Verantwortung möchte er ja auch garnicht übenehmen. Er will eigentlich nur dann bescheid wissen, wenn irgendwas mit unserer Tochter ist ! Nicht mehr und nicht weniger ... Mir geht es einfach darum, das alles was mit der Schule zu tun über mich läuft, ich bin dafür verantwortlich. Ich möchte nicht, das über mein Kind gesprochen wird, wenn ich nicht dabei bin. Kann man das nicht verstehen ? Ich habe Ihm sogar angeboten, einen gemeinsamen Termin mit mir zu machen, weil er selbstverständlich auch das Recht hat, direkt mit den Lehrern zu sprechen, aber nicht ohne mich !!!! Die Chance beim Elternabend dabei zu sein, hat er übrigens auch nicht genutzt, obwohl ich ihm das mehrere Male gesagt habe. Da meinte er auch, das kann ich alleine übernehmem, ich kann ihm ja dann bescheid geben ... HALLO ??? Übrigens, mein Lebensgefährte liebt unsere kleine auch über alles, und macht alles für sie, er hat auch mehr mit der Schule zu tun. Aber selbst er sagt, solche Termine sind ELTERNSACHE und keine Kaffeekränzchen, bei dem jeder mitkommen kann, wer will ! Es geht nicht um Sie als Person, ich habe absolut keine Probleme mit Ihr. Ich möchte einfach nur nicht, das über meine Tochter, ohne mich gesprochen wird !!!! Ist das nicht verständlich ???


Sunny76

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Antwort auf Beitrag von zauberhaft09

Warum gleich so zickig?? Leider versteh ich es immernoch nicht. Wenn doch alles so supi läuft, dann sollte es doch kein Problem sein, wenn sie zu dem Gespräch MITGEHT. Sie hat ja nicht alleine einen Termin mit der Lehrerin......das fände ich dann auch komisch. Sie geht ja nur mit und von daher kann ich Deinen Ärger nicht verstehen.


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von Sunny76

Ne, jetzt verstehe ich Dich ehrlich gesagt noch weniger. Er hat auch die schulische Sorge mit Dir gemeinsam. Du magst die neue Frau, er deinen LG, alles super. Mach das doch bitte nicht kaputt wegen so einem Kindergarten. Sorry, aber nichts anderes ist es, und dass er nun bockig wird und nicht abweicht verstehe ich vollkommen.


Leena

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Antwort auf Beitrag von zauberhaft09

Du möchtest nicht, dass über Deine respektive Eure Tochter gesprochen wird, ohne dass Du dabei bist? Tut mir leid, aber - nein, das ist für mich nicht verständlich. Es wird die meiste Zeit, wenn über Deine Tochter gesprochen wird, nicht in Deiner Gegenwart über sie gesprochen. Ob es nun ihre Mitschüler sind oder die Lehrer/innen, die sich über Eure Tochter unterhalten, früher die Erzieherinnen im Kindergarten oder nur Eure Nachbarn - oder ihr Vater mit seiner neuen Frau. Du bist fast immer nicht dabei und kannst nichts "kontrollieren". Später im Leben wird es nicht anders werden, im Gegenteil... Im Übrigen habt Ihr beide die gleichen Rechte und dürfte beide (auch jeweils getrennt) z.B. mit den Lehrern sprechen. Das Recht, das alles, was die Schule betrifft, auch unmittelbar über Dich läuft - das hast Du nicht. Im Übrigen kann ich verstehen, wenn der Vater beim Elternabend nicht dabei sein möchte und es ihm reicht, wenn Du ihm anschließend Bescheid sagst, wenn was Wichtiges war. Ich war in meinem Leben (bei bisher drei Schulkindern) in den letzten 10 Jahren schon bei so vielen Elternabenden - und interessant..? Da würde mir gerade mal ein einziger einfallen... Mittlerweile teilen wir uns die Elternabende - bzw. wir teilen uns, wer NICHT hin muss. ;-) Ernstlich über mein spezielles Kind habe ich bisher noch nie bei einem Elternabend gesprochen - aber dafür sind Elternabende auch nicht da, dafür gibt es (zumindest bei uns) Elterngespräche! Bei uns geht mittlerweile mein Partner allein zu den Elternabenden von Kind1, und zum ersten Einschulungselternabend ist er auch mitgekommen, obwohl er da noch nicht der < Adoptiv->Vater war... ja, und? :-)


Holly Friday

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Antwort auf Beitrag von zauberhaft09

Das ist das, was ich meinte. Unter diesen Voraussetzungen hast Du schlechte Karten. "Ich möchte einfach nur nicht, das über meine Tochter, ohne mich gesprochen wird !!!! Ist das nicht verständlich ???" Das ist zwar emotional irgendwie nachvollziehbar, aber darauf hast Du kein Recht. Ich habe schon diverse Termine in der Schule und sonstwo ohne meinen Ex-Mann vereinbart. War nie ein Problem. Aber da war ich natürlich dann auch immer allein, d.h. ohne neuen Freund oder so.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von zauberhaft09

Mit dem Anspruch, dass ohne dich nicht über das Kind geredet wird, kommst du nicht durch. Der Vater ist doch sorgeberechtigt. Oder wäre es umgekehrt ok, wenn du nicht über das Kind reden darfst, wenn er nicht dazu kommen kann/will? Solche Sprüche würde ich mir definitiv verkneifen, denn dadurch wirkst du ein bisschen irr.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von zauberhaft09

Und was jammerst du eigentlich? Der Vater hat ebenso das Recht sich um die schulische Bildung zu kümmern, wie es dein recht wäre, mehr Wochenenden mit ihr zu haben! Er kümmert sich im Alltag nicht ums Kind? Mach hier mal ne Umfrage wie viele Väter den Alltag mit ihren getrennten Kindern verbringen und geh dich schämen! Und dass er sich von Mo bis Freitag nicht regelmäßig meldet ist völlig normal! Irgendwie scheint ja das Thema Schule ein wunder Punkt für dich zu sein....


sweetberry33

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Antwort auf Beitrag von zauberhaft09

Dröseln wir es mal rein Rechtlich auf! DU hast das Sorgerecht, ER hat das Sorgerecht- IHR seit Mutter und Vater, 3te Personen- Vollkommen wurscht ob Lebenspartner oder neu Verheiratet, haben dabei RECHTLICH nichts zu suchen, ausser man entscheidet gemeinsam, dass man das möchte! Das bedeutet aber auch, dass dein Lebenspartner dieser Wunsch, sollte er den bestehen, ebenso durch den Kindsvater verweigert werden darf! Unabhängig von deiner Motivation, wen du es nicht möchtest, sage das der Schule, am besten noch schriftlich einreichen und quittieren lassen. Lg


zauberhaft09

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Antwort auf Beitrag von sweetberry33

Danke, für die präzise Antwort ! Mehr wollte ich eigentlich auch garnicht wissen ;-) ! Ich denke es bleibt jedem selbst überlassen, welche Motivation dahinter steht, wie Du sagst. Das wäre aber zu weit ausgeholt, das hier alles nieder zu schreiben ....


Leena

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Antwort auf Beitrag von sweetberry33

Wie kommst Du rein rechtlich zu dieser Einschätzung, Sweetberry? Spontan fällt mir z.B. dazu § 55 des Niedersächsischen Schulgesetzes ein, danach sind Erziehungsberechtigte grundsätzlich auch Personen, die mit einem sorgeberechtigten Elternteil verheiratet sind und die Lehrer führen mit den Erziehungsberechtigten einen Dialog... *kopfkratz* Schließlich sind beide Elternteile sorgeberechtigt - und welche Mutter würde sich normalerweise vom Vater verbieten lassen, wen sie (warum auch immer) zum Elterngespräch mitnehmen will..?


sweetberry33

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Antwort auf Beitrag von Leena

...und die Lehrer führen mit den ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN einen Dialog- Ja, aber Erziehungsberechtigt wirst du nicht durch eine Eheschliessung, dass sind 2 verschiedene Paar Schuhe!! Das Schulrecht- egal welches Bundeslandes- steht niemals über dem Persönlichkeitsrecht !!! Wir reden hier über persönliche, Personenbezogene Daten (Kind) und die haben Datenschutzrechtlich NICHT im Beisein Dritter bekannt begeben zu werden !


Leena

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Antwort auf Beitrag von sweetberry33

Nicht automatisch - ich verweise nochmal z.B. auf § 55 des Niedersächsischen Schulgesetzes: "Erziehungsberechtigte im Sinne dieses Gesetzes sind diejenigen Personen, denen das Personensorgerecht für das Kind zusteht. Als erziehungsberechtigt gilt auch eine Person, die mit einem personensorgeberechtigten Elternteil verheiratet oder durch Lebenspartnerschaft verbunden ist oder mit ihm in einer ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft zusammenlebt". Andere Schulgesetze enthalten ähnliche Regelungen. Wieso das Persönlichkeitsrecht des Kindes verletzt sein soll, wenn der Lehrer mit dem sorgerechtigten Vater ein Elterngespräch führt und die Ehefrau des Vaters (die hier ja wohl immerhin jedes Wochenende offenbar mit dem Kind zusammen lebt - also 2 - 3 Tage die Woche), die der Vater bei dem Gespräch dabei haben möchte, dabei anwesend wäre - erschließt sich mir leider immer noch nicht. (Zumal, jetzt mal unjuristisch und ganz praktisch gesehen - der Vater doch seiner Frau hinterher alles erzählen wird, was ihm wichtig erscheint, oder? Du wirst also eh nicht verhindern können, dass die "personenbezogen Daten" des Kindes der Stiefmutter bekannt werden, oder?)


clarence

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Antwort auf Beitrag von zauberhaft09

Wenn du nicht das alleinige Sorgerecht hast sondern ihr beide euch das Sorgerecht teilt, dann hat er absolut das Recht, dass er uns eine Lebensgefährtin zu Gesprächen in die Schule kommen.


wirallezusammen

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Antwort auf Beitrag von zauberhaft09

Also ich rate jetzt einfach mal^^ Du möchtest nicht das über dein Kind geredet wird wenn du nicht dabei bist, ich vermute mal weil du nicht möchtest das eventuelle Dinge an deinen Ex und seine LG rankommen, wie zb, die Kleine macht selten Hausaufgaben, ist frech in der Schule usw., und du möchtest nicht das diese probleme auf DICH zurück zuführen sind, dein Ex dir Vorwürfe macht du würdest etwas falsch machen usw. Tja...aber du kannst ihn nicht ausschliessen, sei doch froh das es ihn interessiert, wäre es anders würdest du wahrscheinlich auch meckern. Du machst dir unnötigen ärger und stress, wenn ihr euch alle so gut versteht, versteh ich wiederrum nicht warum du es riskierst. Also schätze ich jetzt einfach mal so ein, ob es so ist, ist wieder ne Frage.


zauberhaft09

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Antwort auf Beitrag von wirallezusammen

Da liegst Du völlig falsch und daneben ! Meine kleine macht Ihre Hausaufgaben wunderbar und ist lieb, höflich und freundlich zu ihren Mitmenschen ! Die Lehrerin findet sie macht es ganz toll, dafür, das sie grade an Ihrem 6. Geburtstag eingeschult worden ist, also ziemlich jung ! Ansonsten verhält sie sich altersentsprechend, wie jedes andere Mädchen auch ! Es geht hier nicht darum, das meine Tochter Probleme hat, wie kommst Du denn darauf ??? Steht das irgendwo von mir geschrieben ? Es geht um die generelle Frage, über die ich eine rechtliche Einschätzung von Euch haben wollte, nicht um irgendwelche Vermutungen aufzustellen, warum ich denn nicht wolle, das der Vater nicht mit mit seiner neuen Frau dort hin geht ! Der Grund ist doch völlig egal !!!!!! Das hat alles eine Vorgeschichte ... Und die spielt hier keine Rolle !


zauberhaft09

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Antwort auf Beitrag von zauberhaft09

Ausserdem habe ich Ihm natürlich angeboten, mit mir zusammen an den Elterngesprächen teilzunehmen ! Das ist ja auch selbstverständlich und steht Ihm natürlich auch voll und ganz zu. Nur so zur Info ... Weil Ihr alle meint, ich würde es Ihm völlig verbieten, das stimmt ja so nicht !!! Aber Dankeschön für die rege Diskussion, sehr interessant Eure Meinungen ... :-)


shinead

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Antwort auf Beitrag von zauberhaft09

In Niedersachsen ist es so geregelt, dass der neue Ehepartner (oder Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft) im Sinne des Schulrechts als erziehungsberechtigt gilt. D.h. er darf auch beim Elternsprechtag anwesend sein oder ihn alleine wahrnehmen. §55 (...) als erziehungsberechtigt gilt auch (1.) eine Person, die mit einem personensorgerechtigten Elternteil verheiratet ist (...), (...) sofern die Personensorgeberechtigten der Schule den entsprechenden Sachverthalt mitgeteilt (...) haben, (...). In Hessen spricht man allgemein nur von Eltern und geht dabei von den Sorgeberechtigten aus. Ich dürfte meinen Mann gem. Auskunft der Lehrerin mitnehmen, da ich das ASR habe und ja offensichtlich einverstanden mit. Bei eurer Konstellation würde man sich die Einverständnis beider Sorgeberechtigten sicherstellen, bevor die Frau/Freundin an einem solchen Gespräch teilnehmen kann. Wenn Du es also (warum auch immer) zwingend verhindern willst, dann solltest Du euer Schulgesetz genauestens unter die Lupe nehmen.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von shinead

Moment, das Landesschulgesetz kann doch nicht darüber entscheiden, wer erziehungsberechtigt ist.


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Pamo, es gibt einen Unterschied zwischen ERZIEHUNGSberechtigt und SORGEberechtigt. Bitte nicht verwechseln. Zur AP: Der KV darf definitv ohne Dich mit den Lehrern reden. Da bist Du auch nicht dabei. Darfst Du doof finden, ist aber so. Und ich finde durchaus, daß die Vorgeschichte eine Rolle spielt. Im Zweifel muß man auch vor Gericht so eine Weigerung begründen. Sonst kann der KV Deine Zustimmung zur Teilnahme der Next - so sie denn erforderlich ist - genauso ersetzen lassen wie eine KM die Zustimmung des KV zu einer notwendigen Operation.


Leena

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Antwort auf Beitrag von shinead

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=37&t=220182 ...spontan gefunden zu dem Thema, las sich eigentlich erst mal ganz interessant. :-)


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Das ist mir durchaus bewusst. Ich habe ja mitgelesen. Trotzdem erscheint es nicht logisch, dass das Schulrecht selber bestimmen darf, mit dem die Lehrer zusammen arbeiten. Und aus dem von Leena gepostetetn Link geht das auch so nicht hervor.


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Da steht "Erziehungsberechtigte im Sinne dieser Verordnung...". Eine Verordnung bzw. ein Gesetz kann bestimmen, für wen sie gilt. Deswegen wird es ja definiert. Die Definition gilt dann aber auch nur für diese Verordnung. Habe ich täglich mit zu tun. "Fahrrad-Abstellflächen im Sinne dieser Verordnung sind alle Flächen zwischen der A-Straße und dem B-Platz, die dafür geeignet sind, darauf Fahrräder abzustellen." Juristendeutsch. Meine Kollegin und ich lesen uns das gegenseitig vor, wenn wir mal wieder was zum Lachen brauchen. Diese lustigen Definitionen darf man m.W. aber nur für Begriffe machen, die nicht quasi "übergeordnet" definiert sind. "Sorgeberechtigte im Sinne dieser Verordnung....." ginge also nicht.