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Chancen aufs alleinige Sorgerecht?

Chancen aufs alleinige Sorgerecht?

MarBi

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Hallo, mein Ex-Mann weiß seit der Trennung vor über 2 Jahren, unter welchen Umständen er sein Kind sehen kann. Die Begegnungen müssen begleitet sein, er muss nüchtern sein, und er muss mich in Ruhe lassen (er ist bereits wegen Stalking bzw Verstößen gegen das Näherungsverbot verurteilt). Das JA hat die Entscheidung für diese Voraussetzungen unterstützt und ihm alle 14 Tage 4 Stunden mit dem Kind bei einem Vätertreff ermöglicht, wo viele andere Väter ebenfalls Zeit mit ihren Kids verbringen können und ein JA-Mitarbeiter abwesend ist, ohne zu nerven. Leider hat der Vater innerhalb von 4 Monaten 3 dieser Treffen wegen kurzfristiger Urlaubsplanung oder ohne Absage versäumt, ist nicht ein einziges mal nüchtern dort gewesen, kam immer wieder in den Warteraum, der bereitgestellt war um unerwünschte Begegnungen der Eltern zu vermeiden, und ist auch mit dem Kind vom Grundstück verschwunden. Der JA-Mitarbeiter hat sich dann irgendwann geweigert, dieses Risiko weiterhin zu tragen. Seitdem sind 1 3/4 Jahre vergangen, in denen Vater und Kind sich nicht gesehen haben. Ich hab ab und zu beim JA angefragt, ob die da nix machen könnten, aber mir wurde nur gesagt, dass er sich sicher melden würde, wenn er die Regeln einhalten könnte. Hin und wieder kommt Post vom Vater, in der er seinem knapp 4jährigen Kind schreibt, dass die böse Mama verhindert, dass sie sich sehen können, und dass er den Sparauftrag jetzt kündigen muss, weil sie sich ja nicht sehen. (Unterhalt zahlt der KV übrigens auch nicht) Vor einigen Monaten kam sogar ein Ultraschallbild von seinem künftigen Kind an, mit der Anmerkung, wie bedauerlich es sei, dass die beiden Halbgeschwister sich wohl nie kennen lernen werden. Bisher hatte ich noch keinen konkreten Grund, das alleinige Sorgerecht zu beantragen, weil noch nix anlag, wofür die Zustimmung des KV eingefordert worden ist. Da aber in absehbarer Zeit ein Umzug und ein paar andere Umstände anstehen, wo ein gemeinsames Sorgerecht problematisch werden könnte, komme ich wohl nicht drumherum. Ich hab schon viel ergoogelt, aber meist geht es doch um Sorgerechtsstreits in Fällen, wo der Vater das Kind zumindest unregelmäßig sieht. Mein Kind erinnert sich nicht mehr an seinen Vater. Ich frag mich nun, ob ich mir nicht völlig unnütz neuen Ärger mache, wenn ich das alleinige Sorgerecht beantrage - das wird ihn nämlich absolut sicher veranlassen, mich erneut zu verfolgen und meinen Ruf zu schädigen. Wie stehen wohl meine Chancen in diesem Fall, kann mir das jemand sagen? Vielen Dank schonmal! LG, MarBi


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von MarBi

ich denke deine chancen stehen ganz gut. lass dich am besten mal bei nem anwalt beraten


MrsNici

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Antwort auf Beitrag von MarBi

ich würde mich diesbezüglich mit einem guten familienanwalt in verbindung setzen., der kann die chancen am ehesten realistisch einschätzen, u dir hilfe bieten. ich würde aber vermuten das unter dne umständen die du beschreibst eine übertragung des sorgerehcts zu dir zurück problemlos klappen wird!!!!


shinead

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Antwort auf Beitrag von MarBi

Du brauchst einen guten Anwalt. Nur weil er Alkoholiker ist und keinen Umgang pflegt (was ja wahrscheinlich der Krankheit geschuldet ist), wird man Dir das ASR m.E. nicht zusprechen. Besser wäre schon, wenn Du diverse verweigerte Unterschriften, also aktives "nicht kümmern" oder verweigern in der Tasche hättest. Der Umzug wäre allerdings die falsche Unterschrift, wenn Du vor hast ein bisschen weiter weg zu ziehen. Lass einen Kinderausweis erstellen. Da gibt es keinen Grund sich zu verweigern.


suchepotentenmannfürsleben

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Antwort auf Beitrag von shinead

Shinead hat vollkommen Recht. Du brauchst ein paar Tatsachen, in denen er dir wichtige Zustimmungen (Unterschriften) nicht erteilen will. Verweigerte Unterschrift zum Kinderausweis, ärztliche Behandlungen, in die er nicht einstimmt usw. Alkoholismus und fehlender Umgang reicht vermutlich nicht. Mit dem Umzug würde ich warten, das wäre für die Sorgerechtsangelegenheit sehr kontraproduktiv. LG S


Pamo

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Antwort auf Beitrag von suchepotentenmannfürsleben

Kinderausweis gibt es m.W. nicht mehr. Du kannst aber einen Personalausweis fuers Kind beantragen - damit koenntest du bereits die erste Unterschriftsverweigerung kriegen. Dann einen Reisepass fuers Kind - zweite Verweigerung. Jippeee!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Also es gibt keinen Personalausweis fürs Kind sondern einen Kinderreisepass und eigentlich muß jedes Kind so einen besitzen. Kann man nicht das Aufenhaltsbestimmungsrecht für sich beantragen??


Dreierbande

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Antwort auf Beitrag von shinead

Das haut nicht hin mit den Unterschriften. Mein Ex hat einige wichtige Sachen verweigert zu unterschreiben (Begründungen gab es keine von seiner Seite aus), u.a. OPs, Aufnahme in der Förderschule, vorher Aufnahme im heilpäd. Kindergarten. Ich hab nichtmal die Teilsorge in Sachen Bildung und Gesundheit übertragen bekommen. Ex weiß das und hat sein Druckmittel gefunden, wenn ich nicht mach wie er will, gibts halt nächstes mal keine Unterschrift. Und weil er ja so ein "engagierter" Vater ist, ist aus unserm Umzug auch nichts geworden, er ist nicht damit einverstanden (Begründung gibts mal wieder keine) und das reicht vollkommen aus. Auf gut deutsch, ich hänge da fest, wo ich gar nicht sein will und bin von seinen Unterschriften abhängig, tolles Gefühl *Ironie* (ich sag mal Stichwort: Mutter-Kind-Kur, Kommunionvorbereitung etc.)


Pamo

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Es gibt fuers Menschen jeden Alters einen Personalausweis. Fuer Kinder gibt es zudem einen Kinderreisepass oder aber einen vollwertigen EU-Reisepass. Und nein, man muss keinen Kinderreisepass besitzen, sollte sich aber ausweisen koennen.


shinead

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Antwort auf Beitrag von Dreierbande

Irgendwas scheint da bei Dir vor Gericht ganz schief zu laufen. Daher: wechsel den Anwalt! Du brauchst wen bissiges. Gerade Unterschriftsverweigerung bei der medizinischen Versorgung ist schon ein Totschlagargument. Dafür gibt es fest gelegte Prozedere. Die wurden damals implemiert um Kinder von Zeugen Jehovas *schüttel* zu beschützen. Die sind nämlich ratz fatz die gesundheitliche Sorge los wenn es hart auf hart kommt.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Also, ich brauche keinen der mir meinen Job erklärt. Nach dem PassG muß jeder Deutsche, im Sinne von Art. 116 GG, im Besitz eines gültigen Ausweisdokumentes sein. Der Haken daran ist man muß solches nicht mit führen. ABER BESITZEN!!!!!! Also erst richtig informieren!!!