Elternforum Alleinerziehend, na und?

Berechnung Kosten für Ganztagsschule NRW

Berechnung Kosten für Ganztagsschule NRW

HerculePoirot

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Hallo Ihr Lieben, ich bin nur sehr sporadisch bist am Schreiben, hätte heute aber mal eine Frage. Hintergrund: Sohn geht ab Sommer in die 1. Klasse. Ich arbeite Vollzeit, benötige also einen Platz für ihn in der Ganztagsschule. Ich bin alleinerziehend und wohne auch allein. KV zahlt nichts, nicht mal ein Eis oder so. Macht angeblich gerade eine Ausbildung. Arbeitet fast nie und nicht dauerhaft, gibt keine Auskünfte über seine Einnahmen, bezieht laut seiner Aussage ergänzendes ALG. Keine Ahnung ob das stimmt. Da er eh nicht zahlt (Beistandschaft verläuft erfolglos, Pfändung wäre ziellos) interessiert mich sein Einkommen nicht. Nun bekam ich heute die Unterlagen für die Ganztagsschule. Natürlich richtet dich der Beitrag nach dem Einkommen. Da nirgends etwas von Alleinerziehenden stand, sondern immer nur von ELTERN die Rede war, bin ich kurzentschlossen zur entsprechenden Stelle gegangen um nachzufragen. Wie es immer so ist: SB krank, Vertretung konnte nur mutmaßen weil sie offen gestand keine Ahnung zu haben. Laut ihrer Aussage wird nicht nur mein Bruttoeinkommen als Grundlage genommen, sondern auch dass des KV, auch wenn wir getrennt leben und er keinen Unterhalt zahlt. Kann das sein? Falls das einen Unterschied macht: wir leben in NRW. Hieße für mich konkret, dass ich nicht 25 € zahlen müsste (wenn ich nur mein Gehalt als Grundlage nehme),sondern 50 €, weil ich dann min eine Gehaltsstufe höher rutsche. Also im Klartext: Ich gehe VZ arbeiten um meinen Sohn und mich durchzubringen ohne staatliche Hilfe, bekomme keinen UH (Vorschuss läuft in einem Jahr ebenfalls aus) und muss dann noch mehr Kohle abdrücken, weil sein Geld mit berechnet wird? Bitte sagt, dass ich im falschen Film bin und mich der Kerl jetzt nicht noch monatlich min 25 € mehr kostet. Wie ist das bei Euch geregelt? Und wie wäre das, wenn ich mal mit meinem LG zusammen ziehe? Sein Gehalt wird dann zu meinem addiert und daraus errechnet sich der Beitrag oder zählen dann immer noch die Eltern oder nur der Elternteil bei dem das Kind lebt? Ich würde zu gerne den SB fragen, aber der ist eben bis auf unbekannte Zeit krank. Liebe Grüße


Petra28

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Antwort auf Beitrag von HerculePoirot

Hier (auch NRW) zählt nur das Einkommen des Elternteils, bei dem das Kind lebt.


HerculePoirot

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Antwort auf Beitrag von Petra28

Danke für Deine schnelle Antwort. Wenn das hier auch so wäre, wäre das spitze. Alles andere wäre auch echt der letzte Hohn, wenn man als AE da auch noch mehr blechen darf. Aber da's ja nichts gibt, was es nicht gibt, wundert mich hier nichts mehr. Danke Dir


spiky73

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Antwort auf Beitrag von HerculePoirot

hallo, bei meiner großen an der schule ist 'ganztagsschule' etwas anderes... die schule ist momentan in der umwandlung von einer freiwilligen zu einer gebundenen Ganztagsschule, aber beim Jahrgang meiner tochter war/ist das noch nicht der fall. und zwar konnte man beim übergang von der Grundschule wählen, ob das Kind eben eine 'normale' klasse oder freiwillig eine ganztagsklasse besuchen soll. ganztagsklasse bedeutet täglich (rhythmisierter) unterricht bis 15.45 Uhr, während die normalen Klassen eben entsprechend kürzeren unterricht haben. parallel dazu wird eine nachmittagsbetreuung angeboten, die in erster Linie halt für die kinder aus den 'normalen' Klassen gedacht war, und die mal für ein jahr lang kostenlos war, inzwischen aber wieder kostenpflichtig ist. meine große könnte theoretisch nach der schule auch noch eine stunde dort bleiben, das wäre dann auch kostenpflichtig, aber das ist für uns zum glück nicht relevant. dass der elternbeitrag nach einkommen gestaffelt ist, wäre mir nicht bekannt, ich glaube, es gibt noch nicht mal eine Ermäßigung - er ist hier gestaffelt nach der dauer der betreuungszeit. lg, Martina.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von spiky73

In NRW (jedenfalls in meiner Stadt) berechnen sich die Kosten für die schulische Nachmittagsbetreuung nach dem Einkommen - so wie die Kindergartenbeiträge.


mf4

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Antwort auf Beitrag von HerculePoirot

Hier kostet das für Geringverdiener nicht weniger als für "Reiche"... etwas über 50€


CKEL0410

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Antwort auf Beitrag von HerculePoirot

Ich komme auch aus nrw und hier wird nur das Gehalt der Person herangezogen bei dem das kind lebt!


HerculePoirot

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Antwort auf Beitrag von HerculePoirot

für all die schnellen Antworten. Das macht ja schon mal Mut. Hatte vorhin auch echt gedacht mich tritt ein Pferd. Danke schön. Dann bin ich ja mal gespannt was mein SB dazu zu sagen hat wenn er wieder gesund ist. Liebe Grüße


onlyboys

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Antwort auf Beitrag von HerculePoirot

Lebe ebenfalls in NRW und mein Kleinster geht in die OGS. Es zählte mein Einkommen allein. Kann nicht nachvollziehen wie die drauf kommen dass das Einkommen des Vaters mitzählt? Ihr habt 2 getrennte Haushalte, 2 verschiedene Adressen und der Lebensmittelpunkt deines Kindes ist bei dir. LG,onlyboys


bikermouse66

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Antwort auf Beitrag von HerculePoirot

Hallo, auch wir wohnen in NRW. Bei uns gibt es egal wie hoch das Einkommen ist für alle den gleichen Satz, der für die Betreuung zu zahlen ist in Höhe von 73 Euro + 40 Euro für´s Essen. Bei Bezügen von Ergänzendem Hartz 4 ist nur das hälftige Essensgeld zu zahlen und die Betreuung kann auf Antrag ermäßigt werden. In der Nachbarstadt wird das Familieneinkommen als Grundlage für die Berechnung genommen, d.h. bei AE´s nur ein Einkommen. LG mousy


Ruhrgirl

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Hallo, ich bin ja eigentlich nicht mehr AE, war es aber bis vor drei Jahren mit meiner großen Tochter! Daher lese ich hier sehr gerne und oft mit! Hier im Ruhrgebiet ist es so, das mein Mann zwar beim Mittagessen mit angerechnet wird und wir normalerweise 45,- an die AWO fürs Essen bezahlen, aber er wird bei den Betreuungskosten (normal so um die 70,- bis 100,- Euro) NICHT mitgerechnet, da er ja nicht der leibliche Vater ist! Da wir jetzt Wohngeld beziehen, zahlen wir nur noch 20,- Euro an die AWO, die die Betreuung an unserer Schule macht! Der Vater meiner Großen wurde noch NIE irgendwo mitgerechnet, da wir eben zwei getrennte Haushalte haben und er auch nur einen Minderunterhalt von 103,- Euro pro Monat zahlt! Manchmal ärgert es mich, das er nicht für die Betreuung haftbar gemacht werden kann, da er sich auch nur sehr sporadisch bis gar nicht kümmert! Aber ich denke in Deinem Fall wird es auch auf den kleineren Betrag hinauslaufen, da Du eben AE bist und nur Dein Gehalt angerechnet werden wird! LG


nociolla

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Antwort auf Beitrag von HerculePoirot

Hier in Brandenburg kommt es auf die Gemeindesatzung an Sprich jede Gemeinde kann das anders regeln . In den zwei wo ich bis jetzt wohnte als Alleinerziehende war es einmal nur mein Einkommen und in einen das Einkommen von allen die zusammen wohnen !!! Sprich nicht mal nur der Vater sondern auch der Lebenspartnert egal ob der Vater oder nicht. ( Lebensgemeinschaften (uneheliche bzw. gleichgeschlechtliche) werden als eine Wirtschaftsgemeinschaft behandelt, wenn diese in häuslicher Gemeinschaft mit dem Kind leben. Bei der Höhe der Gebühren wird das Einkommen beider Lebenspartner ). Mit meinen Einkommen war der Hort für zwei ca. 50 € bei zusammenzug wären es ca. 350 € gewesen. Noci