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Beratungsstellen...

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cashew1

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Frage hier für eine Freundin, die kurz vor der Trennung vom KV steht und sich mal ausführlich beraten lassen möchte, was ihr eigentlich alles zusteht. Eckdaten: sie in Ausbildung zur Krankenschwester, er selbstständig Tochter wird im November 2 Jahre ihre Mutter betreut die Kleine, wenn sie arbeitet nicht verheiratet Welche Beratungsstellen könnt Ihr empfehlen? Sie wird in der gleichen Stadt bleiben.


Oceansongs

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Antwort auf Beitrag von cashew1

Caritas, Jugendamt, Verband alleinerziehender Muetter und Vaeter


mf4

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Antwort auf Beitrag von cashew1

Wenn die beiden Umgang und Unterhalt klären können muss man das über keine Beratungsstelle oder Amt laufen lassen. Da die beiden nicht verheiratet sind muss auch kein Anwalt her. Mit seinen Gehaltsunterlagen Unterhalt im Jugendamt berechnen lassen wäre das einzige was nötig ist. Falls es um H4 geht dann geht eine Berechnung auch erst, wenn klar ist wie viel der Kindsvater bezahlt.


cashew1

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Antwort auf Beitrag von mf4

Danke schonmal, sie möchte eigentlich erstmal eine neutrale Beratung, was ihr überhaupt alles so zusteht. Durch ihr Ausbildungsgehalt können nicht alle Kosten selbst gedeckt werden, und sein massiver Geiz ist einer der Hauptgründe für die Trennung... Momentan bleibt sie nur, weil sie Angst hat, es allein finanziell nicht zu schaffen und einfach mal wissen will, was es an Unterstützung noch so gibt...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von cashew1

Frauenzentrum fällt mir da noch ein, wenn es so etwas gibt. http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationsliste,did=3144.html Hier ist erst einmal ein Link für allgemeine Informationen


KKM

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Antwort auf Beitrag von cashew1

Sozialdienst katholischer Frauen Sozialamt Diakonie evtl. Selbsthilfegruppe - sofern in der Nähe vorhanden


Lena_1977

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Antwort auf Beitrag von cashew1

Unsere Beratungsstellen haben nur sehr oberflächliche Ahnung. Ihr steht zu A) Kindesunterhalt - Beistandschaft beim Jugendamt einrichten - die Berechnen nach Düsseldorfer Tabelle und seinen Steuererklärungen der letzten 3 Jahre B) wenn er zum Kindesunterhalt leistungsfähig ist, noch einen Anwalt einschalten für Ihren Betreuungsunterhalt ggfls. ergänzendes Wohngeld