ZoeNele
Hallo, ich bekomme ab Juli Wohngeld und die Betreuungskosten für den Kiga erstattet. Jetzt hat mir, der Hr. vom Sozialamt, auch einen Antrag für einen Beratungsschein für meine Anwältin (Trennung,Scheidung, Unterhalt,...) mitgegeben. Habe diesen mal angeschaut. Da steht auch das Vermögen drauf. Auch wann was abläuft z.B. Bausparverträge. Wisst Ihr wieviel man max. haben muss um einen solchen Beratungsschein zu bekommen? Viele Grüße
Wo das die Einkommensgrenze ist, weiß ich nicht, da ich glaube, das dies sehr individuell ist! Hängt ja unter anderem davon ab, wo in Deutschland Du wohnst, bzgl Mietkosten, Lebenshaltungskosten, Betreuungskosten usw. Das sie wissen möchten wann welche Sparverträge/Versicherungen usw auslaufen und Du somit "zu Geld" kommst, ist nur verständlich, damit evtl irgendwann eine Rückzahlung in Aussicht steht! Wird dem Antrag stattgegeben, dann wirst Du in der Zukunft regelmäßig einer Überprüfung entggegensehen dürfen! Bei mir war es so, das einmal nach 1 Jahr und einmal nach weiteren 2 Jahren das aktuelle Einkommen geprüft wurde, da sich nichts geändert hatte, bekam ich eine endgültige Übernahmebescheinigung! Lass Dir beim Ausfüllen von Deiner Anwältin helfen, ich habe es so gemacht!
Ich weiß leider nicht, wo die GRenze ist, aber sie ist ziemlich gering. Deutlich unter dem Vermögen, was man als Hartz 4 Bezieher haben darf. Ich hatte vor Jahren eine Riesterrente, lief gerade mal 4 oder 5 Jahre mit dem Mindestbetrag, um die volle Zuzahlung zu bekommen. Und diese hat bereits verhindert, dass ich Prozesskostenhilfe bekam. Der Rückkaufswert lag damals unter 2.000 Euro.
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