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Beistandschaft - Unterhaltstitel einklagen

Beistandschaft - Unterhaltstitel einklagen

AugustBaby2010

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So mal noch eine Beistandschaftsfrage: Bis dato war der KV arbeitslos. Nun hat er wohl im November 2014 eine Arbeit gefunden (Vollzeit, gut verdienend) und geht seitdem einer Beschäftigung nach. Dies hat er NICHT gemeldet. Ich habe das durch Zufall Ende Januar erfahren und ab Februar ging dann mein offiziell Unterhaltsanspruch an ihn los. Die Beistandschaft hat ihn dazu aufgefordert. Nun kriege ich bis dato immernoch UVG, da der KV erst einmal gezahlt hat - seither nicht mehr. Er zahlt direkt ans Jugendamt und das Jugendamt überweist mir dann die Differenz zwischen Unterhalt und UVG. Somit habe ich zumindest immernoch das UVG gesichert.... Nun sind lt. Beistandschaft immernoch keine Taten des KV gefolgt. Er hat wohl schon mehrfach mit der Beistandschaft telefoniert und Zahlungen zugesichert. Aber er hat es nie eingehalten. Nun musste ich PKH ausfüllen für meine Tochter UND mich. Und jetzt leitet meine Beistandschaft wohl das vereinfachte Verfahren gegen den KV in Sachen Unterhaltstitel ein. Weiß jemand wie sowas abläuft? Muss ich da noch großartig was machen oder läuft das einfach einher und ich krieg dann das Ergebnis mitgeteilt? Und was bringt mir dieser "Titel" letztlich? Wenn er nicht überweist, kann ich ja eigentlich nichts machen außer warten und hoffen dass er mal zahlungswillig ist... (aber Hauptsache vor der Tochter rumposaunen, dass ER ihr ja ein großes Trampolin kaufen würde, WENN es die Mama nicht schon gemacht hätte.... haha... Witzbold... immer diese großen Töne spucken...)


desireekk

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Antwort auf Beitrag von AugustBaby2010

Nun, wenn Du einen Titel hast, dann kannst Du jederzeit den gerichtsvollzieher losschicken und dem Herrn Vater einen Besuch abstatten lassen. Ob dabei die Beistandschaft eine Rolle spielt oder nicht kann ich nicht sagen. Nachdem den Gv die Unterlagen zugingen, hatte ich innerh. kürzester Zeit mein Geld. Theoretisch könntest Du auch dann direkt vom Lohn wegpfänden lassen, aber das sehen AGs nicht gerne, ich weiß noicht ob er dann seinen job behält... Gruss Désirée Frage: heißt "vereinfachtes Verfahren" denn nicht, dass "nur" die Mindeststufe tituliert wird?


AugustBaby2010

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Antwort auf Beitrag von desireekk

Keine Ahnung ob das dann nur der Mindestsatz ist. Aber der Mindestsatz wäre schön einmal mehr als UVG (sind ja nur 133,-€ - der Mindestsatz sind 235,-€ ) und das ist schon mal besser als nichts :) Danke schon mal - Lohnpfänden wäre dann wirklich letzte Instanz. Aber bin halt der Meinung, dass jemand der Rechte haben will auch seinen Pflichten nachkommen sollte. Es ist immerhin schon der 23. und lt. Beistandschaft hat der Herr mal wieder nicht überwiesen.... - das hat er nämlich zugesichert, dass er das bis zum 11. tun wolle inkl. Rückstand. Aber er trägt grad lieber sein Geld zum Anwalt um mich zu verklagen - wobei lt. JA seine Chancen gleich 0 sind.