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Auch noch eine Au Pair Frage

Auch noch eine Au Pair Frage

Sunny76

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Ich bin ja relativ geschockt über die Gesetzgebung. Aber wie ist es denn andersrum? Wenn man ein männliches Au Pair hat und der schwängert ein deutsches Mädchen? Vielleicht ganz am Anfang so dass das Baby noch während des Deutschlandaufenthaltes geboren wird? Da kann es ja auch zu Kosten kommen. Vaterschaftstest...Unterhalt....Erstausstattung usw Ist man dann etwa auch in der Pflicht?


desireekk

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Antwort auf Beitrag von Sunny76

Hallo, ich hatte ja ein männl. Aupair. Nein derlei Kosten hat die Gastfamilie nicht zu tragen. Es ist nunmal so, dass der Bub selbst keine unmittelbaren Arztkosten verursacht. Und als Haftpflichtschaden gilt es auch nicht wo man es mitversichern könnte :-) Das ist dann schon sein persönliches Proböem wo er seinen XYXY reinversenkt. Gehört zur Ungerechtigkeit des Lebens... .... mein Bub war schwul.... insofern..... Gruss Désirée


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Sunny76

ich bin ja heilfroh, dass es meinem kind in usa nicht sooo gut zu gefallen scheint, dass sie auf solche ideen kommen würde. aber ich glaub, die amis sind da auch rigoroser und würden sie knallhart ausweisen/abschieben, wie auch immer man das nennen will, so dass sie niemals wieder einreisen dürfte.


Pamo

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Die US-Aupairs unterschreiben bei den großen Agenturen sogar eine Erklärung, dass sie im Aupairjahr nicht heiraten werden. Gildet aber nichts und es kommt immer wieder vor, dass sie schwanger werden, heiraten und dableiben. Wenn die Aupairstelle futsch ist, dann müssen die Mädels aber innerhalb von wenigen Tagen ausreisen und wenn sie sich nicht dran halten, dann werden sie die nächsten 10 Jahre bei jedem Einreiseversuch erklären müssen, warum sie einen Overstay haben. Was die Jungs in Deutschland betrifft: Die können sich durchaus eine Aufenthaltsgenehmigung ervatern. Kind zeugen und Vaterschaft anerkennen, symbolischen Unterhalt zahlen und Bingo! Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung!


desireekk

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Naja, auch in den USA stellt eine Schwangerschaft weder ein Vergehen noch eine Ordnungswidrigkeit dar, die die behörden veranlassen würde eine spätere Wiedereinreise zu verhindern. Wobei natürlich leicht passieren kann dass man kein schwangeres Aupair haben möchte (so wie unsere Deutsche AP von unten ja auch nicht), diesem kündigt und dieses dann innerh. recht kurzer Fristen ausreisen muss. Sollte sie DANN aber nach Ablauf der Frist noch im Lande sein, kann es passieren, dass spätere Einreisen schwierig werden. Aber wie gesagt: die schwangerschaft selbst ist dann nicht (mehr) der Grund Gruss Désirée


Erzangie

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Aber selbst WENN sie schwanger werden, übernehmen die Hostparents keinerlei "Krankheitskosten". Die AuPairs sind selbst versichert (wenn auch nicht so umfassend wie hier in D) und müssen bei Ärzten und im KH selber zahlen. Ist für meine Tochter gerade ein echtes Problem: sie überlegt die ganze Zeit an der Frage herum, ob sie zum Zahnarzt gehen soll oder es noch aushalten kann mit ihrer Zahnfleisch-Entzündung. Wäre hier in D keine Sekunde Drübernachdenken wert: wir gehen zum Arzt und feddich. Im Ausgangspost geht es ja nicht darum, ob es moralische vertretbar oder nachvollziehbar ist, dass das AuPair in Deutschland bleiben will, sondern um die Existenzgefährdenden Kosten für die Gasteltern. @vallie: PN :-)