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Betrifft nicht mich, meine Freundin fragte mich aber ich hatte keinen Plan... Paar ist verheiratet und haben ein gemeinsames Kind (Kind 2). Er hat noch ein Kind (Kind 1) aus Ex-Beziehung für das er UH bezahlt. Nun hat die Mutter von Kind 1 auch geheiratet. Sie und ihr Mann verdienen gutes Geld. Frage: Bleibt die Höhe des Kindesunterhaltes gleich, auch wenn die KM (Ex) nun einen Ehemann hat? Er hat durch seine Eheschließung mit der Mutter von Kind 2 eine andere Steuerklasse. Bekommt nun mehr raus, seine Gattin weniger. Frage: Wird der Unterhalt für das Kind 1 mit der Ex nun auch erhöht? Frage: Zählen vermögenswirksame Leistungen usw. mit hinein in das Einkommen des KV für die UH-Berechnung?
Ich kann dir nur von uns berichten. Mein Mann und ich haben eine gemeinsame Tochter. Er hat noch einen älteren Sohn. Durch unsere Hochzeit damals, hat er auch eine andere Steuerklasse (3) und bekommt netto deutlich mehr. Der Unterhalt wurde neu berechnet und er muss mehr bezahlen. Es wird nicht berücksichtigt, dass man als Frau weniger verdient.
Der Kindesunterhalt bleibt Gleich auch wenn sie geheiratet hat , da kommt es nur auf das Einkommen des Vaters an und wenn das sich erhöht durch eine bessere Steuerklasse muss er mehr bezahlen auch wenn seine Frau dadurch weniger hat .
Innerhalb der Zweitfamilie sollte die Wahl der Steuerklassen gut durchdacht sein, denn sonst zahlt die Next über den Steuerklassenverlust den Unterhalt mit.
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