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alg ıı bescheide wie lange aufheben

alg ıı bescheide wie lange aufheben

krümel und murmel

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Hallo zusammen Sagt mal wie lange sollte/muss man alg bescheide aufheben. Ich bekomme kein alg mehr, bedeutet ich habe einen festvertrag. Diese bescheiden stapeln sich in meinem Ordner, wann kann ich diese entsorgen? Danke und viele grüße


kikipt

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Antwort auf Beitrag von krümel und murmel

Wie lange muss ich ALG II-Bescheide aufheben? Es gibt keine Aufbewahrungsfrist für ALG2-Bescheide, allerdings kann das Amt rückwirkend bis zu 4 Jahren Bescheide überprüfen und auch Rückforderungen stellen (SGB 10 §§ 44 bis 50). Deshalb sollte man den Aufwand nicht scheuen und alle Bescheide für die Dauer von 4 Jahren, gerechnet ab Beginn des Folgejahres in dem die Bescheide ausgestellt wurden, aufbewahren. Einen Bescheid aus 2004 sollte man also erst am 01.01.2009 vernichten. http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/arbeitslosengeld.php


spiky73

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Antwort auf Beitrag von krümel und murmel

also, ich würde die bescheide keineswegs entsorgen. früher, als es noch arbeitslosengeld und arbeitslosenhilfe gab, stand auf jedem bescheid drauf, dass der auch als nachweis zur rentenversicherung gilt und daher unbedingt aufzubewahren ist... das ist jetzt, mit ALG II sicher völlig anders, aber trotzdem könntest du durch die bescheide belegen, dass du in dieser zeit eben nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigt warst. falls du diese zeiten mal nachweisen müsstest... lg, martina.