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Änderung Umgangsregelung

Änderung Umgangsregelung

Keldana

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Hallo ! Hat jemand von Euch schon einmal eine Änderung der Umgangsregelung beim FamG angestoßen ? Geht das ohne Rechtsanwalt ? Und muß man zunächst einmal nur "beantragen" und die Gründe dann später "erklären", oder muß man den Antrag quasi schon begründen ? Danke und Gruß Keldana


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Keldana

Der Antrag muss genaue Angaben zum Umgang enthalten, also wann wie wo in welchem Umfang er stattfinden soll. Das Gericht schickt das dann an den anderen Elternteil zur Stellungnahme und ans JA. JA wird also zwangsläufig miteinbezogen, Anwaltszwang besteht jedoch nicht.


Keldana

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Danke Dir erst einmal soweit. Hast du noch eine Idee zum Thema "Begründung" ? Also muß ich die Begründung, warum es geändert werden soll, bereits in den Antrag schreiben ? Oder ist das egal ? Oder sollte man es sogar besser lassen ?


Mitglied inaktiv

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Ich kenne es nur so, dass die Stellungnahme (nicht der Antrag!) begründend sein muss - wenn es zum JA geht und vor Gericht, bekommen ja alle die Möglichkeit sich zu erklären. So wurde es mir gesagt wie es im Falle einer Abänderung der bestehenden Regelung ablaufen würde. Nur ist es bei uns so, dass die bestehende gerichtliche Festlegung das absolute Minimum ist, d.h. da würde es theoretisch um eine Ausweitung gehen. Brauchen wir nicht, weil wir das so klären, aber angenommen der KV wollte mehr und ich hätte ein Problem damit, müsste er nur beantragen und ich müsste begründen, was dagegen spräche. Aber auch im umgekehrten Fall spricht ja erstmal nichts gegen diese Vorgehensweise.


Limayaya

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Eine Begründung muss vielleicht nicht gleich beim Antrag dazu....es macht aber Sinn. Das Gericht kann den Antrag nämlich auch ablehnen mit Hinweis auf zu geringe Chancen auf Erfolg. Und das werden sie auch tun, wenn sie das Gefühl haben, da ist nur jemand, der aus persönlichen (egoistischen) Gründen den Kontakt der Kinder zum anderen Elternteil reduzieren will. Außerdem wird das Gericht normalerweise auch nur dann aktiv, wenn alle außergerichtliche Weg nicht zum Erfolg führten. Sprich: normalerweie sollte da was dabei stehen, dass man sich z. B. bereits beim JA (oder anderer Beratungstelle) getroffen hat, um den Umgang zu regen, man sich aber nicht einigen konnte, ect. (Das kann man sich natürlich sparen, falls ihr die verschiedenen Wege über Gespräche, Jugendamt ect. schon früher mal hattet und jetzt bereits eine Richterliche Verfügung über den Umgang besteht)


Limayaya

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...ich weiß nun nicht, worum es bei dir geht.... Daher, sollte das folgende auf euch nicht zutreffen, bitte einfach diesen Nachtrag ignorieren: Solltet ihr mit der Umgangsregelung eh schon am Minimum sein (also alle 2 Wochen ein WE, Hälfte Ferien....oder entsprechend bei Babys/Kleinkindern 2 mehrstündige Kontakte pro Woche und ein Kontakt wechselweise Samstag/Sonntag), würde ich dir raten, die Idee, vor Gericht zu gehen, noch einmal zu überdenken. Du wärst nicht die erste, bei der das Gericht darauf entscheidet, dass der Kontakt deutlich ausgeweitet werden muss und auch direkt Besuchstermine festlegt. Diese Termine sind dann bindend und auch nicht durch "da haben wir eine Einladung zum Kindergeburtstag" oder "da haben wir ein großes Familienfest, da sollten wir tauschen" noch abzuändern. Meistens sind Väter da gesprächs- und tauschfreudiger, wenn man Umgang eher übers JA regelt. Das Argument, "wir haben da Probleme einen gemeinsamen Weg für unsere Kinder zu finden, daher besprechen wir das gemeinsam mit dem JA, das das Gespräch moderieren kann" lässt dann auch die Beteiligten in Zukunft eher mal miteinander sprechen, mal spontan einen Besuchswunsch zu oder abändern, wie bei "da hat uns das Gericht halt die Termine vor den Latz geknallt"


Mitglied inaktiv

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Das würde ich unterschreiben. Eine Reduzierung der Umgangszeit erfordert schon schwerwiegende Gründe, da müsste schon ein Bericht vom Kinderpsychologen oder so etwas vorliegen oder irgendwelche massiven Einschränkungen z.B. (mal fiktiv) wenn der betreuende Elternteil gar keine Zeit mehr mit dem Kind zur freien Verfügung hat, weil der andere Elternteil es jedes Wochenende komplett bei sich hat.


Keldana

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Antwort auf Beitrag von Limayaya

Zunächst einmal, Danke Euch beiden. Zur Erklärung: 1.) Ich bin der Vater (gut, kann man anhand des Nicks nicht erkennen). 2.) Wir sind praktisch unterhalb des Minimums (jedes 2te WE, plus Feiertagsregelung), Ferien sind ungeregelt und bislang "nach Absprache" gemacht worden. War dann meist 1 Woche im Sommer und ggf. eine Woche im Herbst. 3.) Sohn ist jetzt 12 Jahre alt geworden und will "nicht mehr so oft". Außerdem gibt es eine Reihe von anderen Gründen, warum ich das weiter einschränken möchte. Das möchte ich hier aber derzeit nicht breit treten. Nochmal Danke !


Limayaya

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Antwort auf Beitrag von Keldana

....Sohn, 12 Jahre, mag nicht mehr so häuftig zu dir, und du als Vater hast da kein Problem damit (übrigends an dieser Stelle: Respekt! Die wenigsten Väter verstehen und akzeptieren, dass in dem Alter einfach auch zunehmend Freunde wichtiger werden und Eltern -grad ergal, ob Vater, Mutter, getrennt, zusammen- mehr und mehr in den Hintergrund treten.) Dann braucht ihr doch kein Gericht. Das lässt sich doch normalerweise so klären. Oder besteht die Kindsmutter darauf, dass der Sohn so und so lange bei dir ist? Die Zeit neigt sich eh dem Ende zu, wo sich der Junge das von einem Richter bestimmen lässt...


Limayaya

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Antwort auf Beitrag von Limayaya

Lebt Sohn bei dir und es geht um Umgang mit der Mutter? *grübel* Einerlei: mit 12 Jahren kommt er jetzt einfach in ein Alter, indem er sich da nicht mehr einfach reinbestimmen lässt. Ganz egal, was Eltern, JA; Richter so vorstellen... Trotzedem wäre evt. ein Gespräch beim JA nicht schlecht...meistens können solche JA-Mitarbeiter das besser erklären, warum man bei 12-jährigen nicht einfach bestimmen kann...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Keldana

Okay, es gibt also 2 Szenarien: 1. Das Kind lebt bei dir. Eine Einschränkung des ohnehin geringen Umfangs des Umgangs wirst du gerichtlich ziemlich sicher nicht durchbekommen, es sei denn es liegt irgendeine Form von Kindeswohlgefährdung vor (nachweisbar). Wenn der Sohn nicht will - tja, da müsstest du dann positiv auf ihn einwirken, wie es von jedem betreuenden Elternteil hat so erwartet wird, gut zureden und so. Wehrt er sich schreiend mit Händen und Füßen, kann man ihn natürlich nicht zwingen. Da müsste dann aber die Mutter ihr Umgangsrecht einklagen, wenn sie das nicht akzeptieren will. 2. Das Kind lebt bei der Mutter. Auch wenn es gerichtlich festgelegt wurde, kann dich niemand zwingen den Umgang wahrzunehmen. In beiden Fällen brauchst du also kein Gericht.


mf4

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Was auch immer es ist, was du nicht breittreten willst scheint so schwerwiegend zu sein, dass das Kind nicht mehr zur Mutter will und du das auch nicht möchtest. Er will nicht, du siehst offenbar eine Gefahr... ich würde einfach das Kind bei mir lassen und wenn sie Umgang einklagen möchte dann macht ihr eure Gegenaussagen.


Keldana

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"Lebt Sohn bei dir und es geht um Umgang mit der Mutter? *grübel*" Das ist korrekt. Sorry für die Verwirrung ! Da sieht man wieder einmal, das vermeintlich klare Aussagen oftmals doch gar nicht so klar sind. ;-)


Keldana

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"Was auch immer es ist, was du nicht breittreten willst scheint so schwerwiegend zu sein, dass das Kind nicht mehr zur Mutter will und du das auch nicht möchtest. Er will nicht, du siehst offenbar eine Gefahr... ich würde einfach das Kind bei mir lassen und wenn sie Umgang einklagen möchte dann macht ihr eure Gegenaussagen." Ganz so schlimm ist es zum Glück nicht. Nur war die Mutter hier jahrelang als Userin angemeldet und ich möchte mir nicht vorwerfen lassen, Sachen rumzutratschen die nicht unbedingt in die Öffentlichkeit müssen.


Keldana

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"Das Kind lebt bei dir." Das ist die korrekte Variante. "Eine Einschränkung des ohnehin geringen Umfangs des Umgangs wirst du gerichtlich ziemlich sicher nicht durchbekommen, es sei denn es liegt irgendeine Form von Kindeswohlgefährdung vor (nachweisbar)." Die Hürde dürfte nicht ganz so hoch liegen. Bevor mein Sohn zu mir kam, hatte die Mutter Ihr erstes Kind "an den Vater verloren". Es gab zunächst Kontakte, die dann irgendwann aber eingestellt wurden, weil die Tochter nicht mehr wollte. Es muß daher glaube ich nicht immer gleich eine Gefahr vorliegen.


Limayaya

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Löblich, dass du auf Tratsch verzichten willst. Nun isses halt tatsächlich so, dass allgemein heißt, Kinder dürften erst ab ca. 14 Jahren entscheiden, ob sie Besuchstermine wahrnehmen wollen oder nicht.... Wenn also KM auf den Umgang besteht, bringt dich ein Gesprächstermin beim JA vermutlich nicht weiter, ein Gerichtstermin genauso wenig. Mit der Mutter ist -was ich so zwischen den Zeilen lese- wohl nicht wirklich zu reden. ich würde es wohl so machen, dass ich den Sohn bitte, seiner Mutter die "Absage" selbst mitzuteilen. am besten per Mail, Whatsapp oder ähnliches. Er kann ja auch Gründe mit reinschreiben. Hauptsache schriftlich, dass ihr was habt, dass ihr ggf. bei Gericht/Jugendamt vorzeigen könnt. Dann erst trittst du in Erscheinung, ebenfalls schriftlich, teilst der Mutter noch einmal die Entscheidung des Sohnes mit. Erklärst natürlich, dass du versucht hast, positiv auf ihn einzuwirken, was aber nichts gebracht hat. Um das Vertrauen deines Sohnes nicht zu verlieren, siehst du dich nicht im Stande, ihn zum Umgang zu zwingen, weshalb er halt erst mal eingstellt werden muss. (wenn du magst schreib noch 'n bisserl was in Richtung, dass du sie bittest dem Sohn Zeit zu geben blablabla...usw. usf) Dann bleibt Sohnemann erst mal bei dir und ihr wartet ab....ggf. hat es sich damit erledigt. Falls die Mutter Wert auf Umgang legt, muss sie aktiv werden...(also JA, Gericht....was auch immer)


Petra28

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Antwort auf Beitrag von Keldana

Und bislang waren alle Anträge, mit denen ich in Berührung gekommen bin, immer begründet. Ist die bisherige Umgangsregelung tituliert, mit allem zipp und zapp inklusive Androhung von Ordnungsmitteln?


Keldana

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Antwort auf Beitrag von Petra28

"Ist die bisherige Umgangsregelung tituliert, mit allem zipp und zapp inklusive Androhung von Ordnungsmitteln?" Es gibt einen Gerichtsbeschluss. Was im Falle des Nichteinhaltens passiert, steht da aber nicht drin. Warum würdest Du es immer nur mit Anwalt machen ?


Limayaya

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Antwort auf Beitrag von Keldana

In dem Falle würde ich es davon abhängig machen, wie alt dieser Beschluss ist. Ist ja ein Unterschied, wurde über einen damals 6-jährigen verhandelt...evt. in Verbindung mit einer Sorgerechtsentscheidung, wo es dann ja auch u. U. ein "Zugeständnis" an die Mutter gab, oder ist der Beschluß erst gerade mal 1/2 Jahr alt. Im letzteren Fall wirst du wohl kaum vor Gericht Erfolg haben. Der Richter und auch die Gegenseite würden zu Recht fragen, was denn in der kurzen Zeit an große Veränderungen gegeben haben soll, was eine neue Regelung rechtfertigt. Kann natürlich auch sein, dass es genau solche Veränderungen/neue Erkenntnisse gibt....


Keldana

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Antwort auf Beitrag von Limayaya

Der Beschluss ist ca. 3,5 Jahre alt. Ein Zugeständnis gabe es nur, weil man den Fall nach langer Zeit endlich vom Tisch haben wollte. Die Entscheidung über das Sorgerech fiel schon 2 Jahre früher.


Limayaya

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Antwort auf Beitrag von Keldana

hmmm, wenn das nach einem langwierigen Prozess war: könnte natürlich sein, wenn du jetzt mit deinem Antrag kommst, dass Richter ect. innerlich aufstöhnen nach dem Motto "och nöööööö, nicht schon wieder!!!!!"...was natürlich keine gute Ausgangslage wäre. Normalerweise spürt man im Laufe einer Verhandlung ja, "auf wessen Seite" der Richter ist. Kann also auch sein, dass er innerilch denkt "hab ich mir damals schon gedacht, dass die Umgangsregelung so nicht funktioniert" oder so.... Aber wenn da eh keine Zwangsmittel andgedroht werden, würde ich tatsächlich den erst mal den außergerichtlichen Weg gehen (wie nun, ob Sohn die Mutter informiert, oder du über das JA agierst oder wie auch immer, musst du entscheiden). Dann muss die Mutter klagen, wenn sie nicht einverstanden ist...


Petra28

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Antwort auf Beitrag von Keldana

Weil unglaublich viele Fallstricke lauern. Denn selbst wenn Dein Kind gut begründen kann, warum es nicht so häufig zur Mutter möchte, bist Du gesetzlich verpflichtet, es zum Umgang zu bewegen, mit allen erzieherischen Mitteln. Du kannst also nicht einfach einen Antrag des Inhalts stellen "mein Kind möchte nicht mehr so oft, deshalb strebe ich eine Abänderung an". Wenn im Gerichtsbeschluss zum Umgang keine Ordnungsmittel angedroht worden sind, ist er nicht vollstreckbar. Ich würde also gar nichts tun, sondern an Tagen, an denen das Kind nicht um Umgang gehen möchte, der Mutter mitteilen: "Leider konnte ich das Kind heute nicht dazu bewegen, zum Umgang zu gehen." Bzw., wenn die Mutter das Kind abholen möchte, dann muss es sich weigern und Du musst ihm vor der Mutter sagen, dass er gehen soll - und er muss sich dann halt weigern.


Sternenschnuppe

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Wie ist denn die Kommunikation mit der Ex so ? Ich würde es moderiert besprechen und die Planung der Umgänge auch langsam aber stetig mehr an den Sohn abgeben. Begleitet von Dir, aber er muss auch lernen mit der Mutter zu reden und seine Wünsche zu äußern. Den Anfang würde ich mit einem gemeinsamen Gespräch beim Jugendamt machen, danach der Sohn vielleicht alleine beim Jugendamt und dann mit der Mutter dort. So unterstützt Du ihn in seinen Wünschen, zeigst Umgangsbereitschaft aber eben auch eine Art loslassen und begleitest das Kind darin die Wünsche und Vorstellungen über seinen Umgang selbst zu nennen. Solange der aktuelle Beschluss nicht mit Ordnungsgeldern belegt ist, wird es an der Mutter sein dann mehr Umgang einzuklagen... Auch da wird wieder das Kind befragt und sich in dem Alter auch meist an dessen Wünschen orientiert. Wäre mein Fahrplan in Eurer Situation.


Keldana

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Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

"Wie ist denn die Kommunikation mit der Ex so ?" Unterirdisch ! Sie blockt alles sofort ab und interessiert sich für die Wünsche des Sohnes kein Stück.


Sternenschnuppe

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Dann wird das Jugendamt das aber auch schnell sehen. Und kommt es zu einem Prozess, dann sind die eh im Boot. Und können dann bestätigen dass Du es im Interesse des Kindes anders lösen wolltest, die KM aber querschiesst. Stärke das Kind ( ohne die Mutter schlecht zu machen ) und ab zum Jugendamt. Zu klagen läge dann an ihr, nicht an Dir !