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2 Fragen bzgl Scheidung

2 Fragen bzgl Scheidung

Sunny76

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Ich habe keine Ahnung da ich ja nie verheiratet war. Geht um jemand aus meinem Umfeld. Also die Trennung steht jetzt an. Heirat war 2010, Kind im KIGA Alter ist vorhanden. 1. Inwiefern ändert sich jetzt die Steuerklasse? Momentan haben sie 3 und 5. Ändert sich ihre Steuerklasse jetzt schon im Trennungsjahr zu 2? Oder zu 4 und 4? 2. Wie ist das mit Unterhalt für sie? Und wovon hängt es ab ob er zahlen muss? Oder muss das jeder Ehemann (unabhängig vom Alter des Kindes und vom Einkommen)? Dankö


shinead

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Antwort auf Beitrag von Sunny76

1. Steuerklasse kann direkt geändert werden, muss aber nicht. Da müssen sich die beiden einig werden. (Siehe Rechnung unten) 2. Trennungsunterhalt steht demjenigen mit dem geringeren Einkommen bei Eheleuten immer zu. Ganz egal, ob da ein Kind vorhanden ist oder nicht. Erst einmal muss der Kindesunterhalt bezahlt werden. Wenn der Unterhaltspflichtige dann noch Leistungsfähig ist, dann kann Trennungsunterhalt bezahlt werden. Beispielrechnung: Partner1 LStkl. 5: 1000 Euro netto (Betreuungspflichtiger ET) Partner 2 LStkl 3: 2500 Euro netto (Unterhaltspflichtiger ET) Kindesunterhalt gem. Düsseldorfer Tabelle: 273 Euro (Kind im Kindergartenalter) 2500-273 = 2227 Differenz zwischen den Einkommen: 2227-1000: 1227 3/7 von 1227= 525,86 Anspruch auf Trennungsunterhalt wären also 525,86 Euro. Verringert sich das Einkommen von Partner 2 wegen Wechsel der Steuerklasse, hat das natürlich unmittelbaren Einfluss auf die Unterhaltshöhe, da sich das Einkommen von Partner 1 vergrößert. Man sollte also auf jeden Fall rechnen, bevor man voreilig einen Steuerklassenwechsel provoziert. Der kommt mit dem 1.1.2017 sowieso schnell genug. Beachten muss man natürlich, dass finanzielle Verpflichtungen, die während der Ehezeit eingegangen wurden dem Unterhaltspflichtigen Elternteil angerechnet werden. Selbstbehalt liegt bei 1200 Euro.