Elternforum ADHS und ADS

Welchen Nachteilsausgleich bekommen eure ADHS-Kinder?

Welchen Nachteilsausgleich bekommen eure ADHS-Kinder?

Dezemberbaby2012

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Hallo zusammen, wir überlegen, jetzt in der 3. Klasse Nachteilsausgleich für unseren Kleinen zu beantragen. Das ist für mich ein ganz neues Feld. Welchen Nachteilsausgleich bekommen eure Kinder? Was hat sich vielleicht bewährt, was weniger? Mein Sohn hat „nur“ ADHS, keine LRS oder ähnliches. Aber: wegen des ADHS tut er sich beim Lernen insgesamt teilweise sehr schwer. Wie kommt die Schule euren Kindern entgegen, was macht eurer Meinung nach bzgl. Nachteilsausgleich Sinn? Liebe Grüße Dezemberbaby


Mausi-Jolly

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Hey, Bei uns besteht aktuell nur der Verdacht auf ADHS, jedoch begleite ich im Job solche Kinder in der Schule (meistens aber weiterführende), von dieser Seite aus kann ich berichten. Ich habe schon viele NTAs gesehen, folgende Punkte haben die meisten gemeinsam: - Zeitverlängerung bei Klassenarbeiten - ruhige Arbeitsatmosphäre bei Klassenarbeiten (wenn möglich anderer Raum, in Begleitung mit SB) - Flitzepausen (kurze Pausen um einmal Energie loszuwerden) Dann sind noch folgende Dinge möglich: - Nutzung Gehörschutz - Verwendung eines Laptops - Tafelanschrift abfotografieren anstatt abschreiben - Großzügige Auslegung der Genauigkeit (bei Zeichnungen in Mathe z.B.) - in KLassenabeiten Aufgaben strukturieren (z. B. eine Aufgabe pro Abschnitt, wenn gelöst Abschnitt austauschen) Das sind so die Dinge ich schon gesehen habe. Hoffe konnte die ein oder andere Anregung geben. LG Mausi


Mausi-Jolly

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Hey nochmal, jedoch solltest du dir die Frage stellen: Was braucht mein Kind, um erfolgreich zu lernen und für sich erfolgreich in der Schule zu sein (erfolgreich kann auch eine 3-4 heißen)? Hier vllt auch mal deinen Sohn selbst befragen, was er denkt, was ihm helfen würde. Und das dann umsetzen. LG Mausi


ohno

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Hallo! In der Grundschule war es mehr Zeit bei Klassenarbeiten und diese in einem ruhigen Nebenraum mit der I-Kraft. In der Klasse an sich gab es noch Ohrschützer, aber für alle Kinder, wer wollte. Meine Tochter hat davon nie Gebrauch gemacht. Jetzt in der weiterführenden Schule bisher noch nichts, aber das ist ein anderes Thema. Viele Grüße ohno


Badefrosch

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Meiner hat eine Schulbegleitung. Nachteilsausgleich hat er wegen der Kombi ADHS + Lesestörung, da versuche ich eine Verlängerung zu bekommen.


luvi

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Welches Bundesland? Mir wurde gesagt, in Bayern gibt es "nur" wegen ADHS keinen Nachteilsausgleich. Wenn jemand andere Infos dazu hat, würde ich mich freuen. LG luvi


Dezemberbaby2012

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Vielen dank für eure Beiträge. Das Bundesland ist Hessen. Nachteilsausgleich „nur“ für ADHS ist hier möglich. Aber natürlich hat man keinen Rechtsanspruch darauf. Die Schule entscheidet. Mein Sohn kann dazu leider nichts sagen. Ich habe ihn gefragt, was ihm helfen würde, aber er ist dazu noch nicht reflektiert genug. Er weiß es nicht, sagt er. Ich habe in den vergangenen Tagen ein bisschen recherchiert und eure Vorschläge waren dabei natürlich auch sehr wertvoll. Ich habe mir jetzt ein paar mögliche Maßnahmen überlegt, die mir für meinen Sohn hilfreich erscheinen und werde mal mit der Lehrerin darüber sprechen. Intelligenz an sich ist bei meinem Sohn kein Problem, er ist schlau und wissbegierig. Kann Zusammenhänge teilweise super erklären. Ist sprachlich sehr weit, kann auch gut lesen. Aber die Bearbeitung von schriftlichen Aufgaben dauert endlos, er schafft auch insgesamt viel weniger als seine Klassenkameraden. Manche Aufgabenstellungen versteht er nicht. Er vergisst oft etwas, macht viele Flüchtigkeitsfehler, seine Schrift ist miserabel. Das 1x1 ist eine Katastrophe, oft kann er auch einfachste +/- Aufgaben nicht, weil sein Gehirn einfach „blockiert“. Das sind so die Sachen, die uns bis jetzt aufgefallen sind. Ich berichte wieder, wenn wir genaueres beschlossen haben. @Luvi: In Bayern müsste Nachteilsausgleich eigentlich grundsätzlich auch möglich sein. Nachteilsausgleich stützt sich rechtlich auf die UN-Behindertenrechtskonvention, auf GG und Sozialgesetzbuch sowie auf die Schulgesetze der Länder, Und es gibt einen Kultusministerkonferenz-Beschluss zum Nachteilsausgleich. ZUSÄTZLICH steht in manchen Ländergesetzen noch etwas konkretes drin (ich glaube in Hamburg und Bremen wird ADHS explizit erwähnt). Aber auch wenn das nicht der Fall ist, lässt sich ein Nachteilsausgleich für ADHS meistens aus den Schulgesetzen ableiten. Es ist schließlich eine offiziell von der WHO anerkannte Erkrankung. Liebe Grüße Dezemberbaby


luvi

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Antwort auf Beitrag von Dezemberbaby2012

Danke für die Info: Ich vermute ja, dass das je nach Schule/Bezirk innerhalb eines Bundesland unterschiedlich gemacht wird. Deshalb wäre ich über tatsächliche Erfahrungen sehr froh. Ich geh auch davon aus, dass man da irgendeinen Nachteilsausgleich bekommen müsste. Aber jeden, den ich gefragt habe, sagt, das gibt's nur bei LRS. Das mit den +/- Aufgaben kenn ich auch. Manchmal kann er es, und am nächsten Tag, oder sogar eine Aufgabe weiter kann er es nicht. 1mal1 geht überraschenderweise. LG luvi


papada

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Antwort auf Beitrag von Dezemberbaby2012

Hallo dezemberbaby, welche Maßnahmen hast du dir denn überlegt? Sind diese durchgeführt worden und mit welchem Erfolg? Bei meiner Tochter treffen die Beobachtungen deines Sohnes zu großen Teilen auch zu. Liebe Grüße


asclepiatina

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Antwort auf Beitrag von Dezemberbaby2012

Hallo, Also bei uns in BaWü gibts keine Schulbegleitung bei ADHS, Nachteilsausgleich wollte meine Tochter nicht, weil sie nicht anders sein wollte, sie hat eine extrem langsame Arbeitsgeschwindigkeit durchs ADHS. In der Realschule hat sie auch keinen Ausgleich bisher. Das LRS ist aber angekündigt und wir entscheiden dieses Schuljahr ob Ausgleich oder nicht. Allerdings muss ich erwähnen,das der Ausgleich immer!!! Im Zeignis steht!


Dezemberbaby2012

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Antwort auf Beitrag von asclepiatina

Der Nachteilsausgleich darf nicht im Zeugnis stehen. Nur der Notenschutz darf (und muss) im Zeugnis stehen. Ich schreibe später nochmal was dazu, wenn ich mehr Zeit habe. Hatte das nämlich extra genau recherchiert für uns. Liebe Grüße Dezemberbaby


luvi

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Antwort auf Beitrag von asclepiatina

Hallo, Nachteilsausgleich darf in Bayern nicht im Zeugnis stehen. Diese Info hab ich von einer Schulpsychologin. Das war früher mal so, darf aber jetzt nicht mehr drin stehen. LG luvi


ohno

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Antwort auf Beitrag von asclepiatina

In den Zeugnissen meiner Tochter findet sich kein Hinweis auf den gewährten Nachteilsausgleich. Viele Grüße ohno


cymbeline

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Antwort auf Beitrag von Dezemberbaby2012

Hier an bayerischer Grundschule wurde das abgelehnt