Guten Abend zusammen. Eine frage die ich hier für meine Freundin stellen möchte, vielleicht könnt ihr trotzdem helfen :) Kann man im nachhinein das Elterngeld noch auf 2 Jahre aufteilen lassen? Wenn ja wie? LG
Mitglied inaktiv - 07.04.2010, 19:25
Forum Alleinerziehend, na und?
Guten Abend zusammen. Eine frage die ich hier für meine Freundin stellen möchte, vielleicht könnt ihr trotzdem helfen :) Kann man im nachhinein das Elterngeld noch auf 2 Jahre aufteilen lassen? Wenn ja wie? LG
Mitglied inaktiv - 07.04.2010, 19:25
ja ist kein thema, in jedem Antrag wird gefragt ob hälftige Auszahlung oder ganzer Monatsbetrag... aber vorsicht, es sind nur selten wirklich 24 Monate
Mitglied inaktiv - 07.04.2010, 19:35
Danke. Ja aber kann man das auch später noch ändern?
Mitglied inaktiv - 07.04.2010, 19:36
es ist auch möglich sich die ersten Monate als ganzen Monatsbetrag auszahlen zu lassen und dann bsp ab dem 8 Monat zu halbieren, würde heißen das sie (bei 12 Monaten Elterngeld) noch 10 Monate je die hälfte bekommt
Mitglied inaktiv - 07.04.2010, 19:38
wie alt ist das Kind denn? Sie kann die restlichen Monate noch aufteilen lassen... 2 Jahre werden das natürlich nun nicht mehr werden...
Mitglied inaktiv - 07.04.2010, 20:09
Warum spart sie nicht einfach die hälfte?? So woltle ichs eigentlich machen da sie einem wenn man arbeiten will abziehen was über 300E ist.
Mitglied inaktiv - 07.04.2010, 21:05
dies stimmt aber nur was das erste jahr betrifft. Geht eine Mutter in der zweiten Hälfte (also ab dem 1. Geburtstag) wieder arbeiten interessiert dies die Elterngeldstelle nicht, selbst vollzeitarbeit ist ab dann möglich und man bekommt trotzdme noch seine 2. Hälfte komplett ausgezahlt
Mitglied inaktiv - 07.04.2010, 21:38
Das wurde mir anders gesagt daher hab ichs nicht gesplittet :-(
Mitglied inaktiv - 07.04.2010, 21:43
ich habe gesplittet und ich wurde belehrt, das ich jeden Job melden müsste und nur so und soviel dazu verdienen darf
Mitglied inaktiv - 07.04.2010, 22:09
Das hieß es bei mir auch und alles über 300 Mindestsatz wird abgezogen. Angenommen ich hätte 1000 netto bekommt man davon 67% verdiene ich 100 Euro dann bekommt man nur 67%von 900 Euro und da gings nicht nur ums 1Jahr
Mitglied inaktiv - 07.04.2010, 22:16
Ich kann euch morgen gern mal das Gesetz auf Arbeit raussuchen. falls bei euch da noch irgendwas unrechtmäßig abgezogen wurde könnt ihr auch heute noch widerspruch einlegen
Mitglied inaktiv - 08.04.2010, 08:13
du arbeitest auf der Elterngeldstelle richtig? Finde das super zu wissen... dann kann ich ab September ja doch auf Arbeitssuche gehen... da geht meine Kurze nämlich in die Kita... Elterngeld würde nämlich noch bis Mai 2011 laufen... weil gesplittet und Alleinerziehend...
Mitglied inaktiv - 08.04.2010, 09:49
ja kannst auf jeden fall machen, ich guck morgen mal und schick dir mal nen auszug aus dem Gesetz der das bestätigt,
Mitglied inaktiv - 08.04.2010, 09:58
Das ist lieb danke... muss ich nur noch was passendes finden ;o)
Mitglied inaktiv - 08.04.2010, 10:04