Mitglied inaktiv
Guten Abend zusammen. Eine frage die ich hier für meine Freundin stellen möchte, vielleicht könnt ihr trotzdem helfen :) Kann man im nachhinein das Elterngeld noch auf 2 Jahre aufteilen lassen? Wenn ja wie? LG
ja ist kein thema, in jedem Antrag wird gefragt ob hälftige Auszahlung oder ganzer Monatsbetrag... aber vorsicht, es sind nur selten wirklich 24 Monate
Danke. Ja aber kann man das auch später noch ändern?
es ist auch möglich sich die ersten Monate als ganzen Monatsbetrag auszahlen zu lassen und dann bsp ab dem 8 Monat zu halbieren, würde heißen das sie (bei 12 Monaten Elterngeld) noch 10 Monate je die hälfte bekommt
wie alt ist das Kind denn? Sie kann die restlichen Monate noch aufteilen lassen... 2 Jahre werden das natürlich nun nicht mehr werden...
Warum spart sie nicht einfach die hälfte?? So woltle ichs eigentlich machen da sie einem wenn man arbeiten will abziehen was über 300E ist.
dies stimmt aber nur was das erste jahr betrifft. Geht eine Mutter in der zweiten Hälfte (also ab dem 1. Geburtstag) wieder arbeiten interessiert dies die Elterngeldstelle nicht, selbst vollzeitarbeit ist ab dann möglich und man bekommt trotzdme noch seine 2. Hälfte komplett ausgezahlt
Das wurde mir anders gesagt daher hab ichs nicht gesplittet :-(
ich habe gesplittet und ich wurde belehrt, das ich jeden Job melden müsste und nur so und soviel dazu verdienen darf ![]()
Das hieß es bei mir auch und alles über 300 Mindestsatz wird abgezogen. Angenommen ich hätte 1000 netto bekommt man davon 67% verdiene ich 100 Euro dann bekommt man nur 67%von 900 Euro und da gings nicht nur ums 1Jahr
Ich kann euch morgen gern mal das Gesetz auf Arbeit raussuchen. falls bei euch da noch irgendwas unrechtmäßig abgezogen wurde könnt ihr auch heute noch widerspruch einlegen
du arbeitest auf der Elterngeldstelle richtig? Finde das super zu wissen... dann kann ich ab September ja doch auf Arbeitssuche gehen... da geht meine Kurze nämlich in die Kita... Elterngeld würde nämlich noch bis Mai 2011 laufen... weil gesplittet und Alleinerziehend...
ja kannst auf jeden fall machen, ich guck morgen mal und schick dir mal nen auszug aus dem Gesetz der das bestätigt,
Das ist lieb danke... muss ich nur noch was passendes finden ;o)
Die letzten 10 Beiträge
- Plötzlich teilzeit allein mit 2 jungs
- Trennung vom Kindsvater
- Hilfe - Scheidung, neuer Job, neue Wohnung, neue Kita
- Wunsch nach papa
- Änderung der Umgangstage
- Umzug zu neuer Partnerin ohne Kinder
- Umzug mit Kind
- Mein narzistischer Ex treibt mich noch in den Wahnsinn
- Alleinerziehend und mit Kindern auf‘s Schiff
- Ferienwohnung, wie mit dem Kind im großen Bett schlafen, ohne das er rausfällt