hallo ich hab mal eine frage zum elterngeld. und zwar geht es um meine kollegin die jetzt im mutterschutz ist. sie geht jetzt wohl ein jahr in elternzeit,eigentlich wollte sie nach dem muschu. wieder anfangen. sie arbeitet auf 400 euro basis bei uns. ihre begründung ist nun diese: wenn sie nach dem muschu. wieder anfangen würde und die 400 euro im monat verdient,würde sie ja kein elterngeld mehr bekommen die 300 euro mindestsatz an elterngeld würde sie doch trotzdem bekommen oder nicht? die bekommt doch jeder?auch eine frau die vor der geburt vollzeit gearbeiete hat und direkt nach dem muschu. wieder vollzeit einsteigt hat doch den mindestsatz von 300 euro oder hab ich da was falsch verstanden? gruß carina
Mitglied inaktiv - 02.09.2009, 23:18