Mitglied inaktiv
hallo
ich hab mal eine frage zum elterngeld.
und zwar geht es um meine kollegin die jetzt im mutterschutz ist.
sie geht jetzt wohl ein jahr in elternzeit,eigentlich wollte sie nach dem muschu. wieder anfangen.
sie arbeitet auf 400 euro basis bei uns.
ihre begründung ist nun diese:
wenn sie nach dem muschu. wieder anfangen würde und die 400 euro im monat verdient,würde sie ja kein elterngeld mehr bekommen
die 300 euro mindestsatz an elterngeld würde sie doch trotzdem bekommen oder nicht?
die bekommt doch jeder?auch eine frau die vor der geburt vollzeit gearbeiete hat und direkt nach dem muschu. wieder vollzeit einsteigt hat doch den mindestsatz von 300 euro oder hab ich da was falsch verstanden?
gruß carina
den Mindestsatz bekommt sie auf jeden Fall!!! Außer der 400 Euro Job umfasst 31 Stunden pro Woche *lach* wenn sie davor Vollzeit gearbeitet hat, bekommt sie auch mehr als die 300 Euro, selbst wenn sie denn 400 Euro Job danach macht. Dann wird aus der Differenz das Elterngeld berechnet.
nein 31 stunden umfasst er wöchentlich nicht,das wär ja ein knaller lohn
na dann hat die gute sich nicht richtig erkundigt.
vielen dank für die info.
gruß carina
gern geschehen... wenn nochmal fragen aufkommen.. weißt ja wo du mich findest ;-)
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