Nochmal eine frage hab *schäm*
wie sieht das bei euch aus? Ich habe mit dem Kindesvater gemeinsamessorgerecht, er zahlt auch regelmäßig seinen Unterhalt ist esy denn rechtens das er von dem Geld die hälfte des Kindergeldes abzieht?
Danke schonmal für eure antworten
Mitglied inaktiv - 29.12.2008, 19:31
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Hallo,
ich glaube nicht. Das wurde schon bei der Berechnung durch das JA berücksichtigt
LG
Mitglied inaktiv - 29.12.2008, 19:40
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ja, die hälfte vom kindergeld wird beim unterhalt immer abgezogen
Mitglied inaktiv - 29.12.2008, 19:40
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soweit ich weiß, ja...
Mitglied inaktiv - 29.12.2008, 19:40
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Bei uns hat das Jugendamt nix berechnet, ad wir "JA ´" gemeinsames Sorgerecht haben...
Er schaut nur in der Düsseldorfertabelle udn von dem Geld zeiht er die Hälfe des Kindergeldes dann ab...
Ich verstehe dennoch nicht bzw will nicht verstehen warum ihm das zusteht....
Mitglied inaktiv - 29.12.2008, 19:46
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...dann ist es richtig.
lg heike
Mitglied inaktiv - 29.12.2008, 21:20
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hi,
>Ich verstehe dennoch nicht bzw will nicht verstehen warum ihm das zusteht....
ähem, der mensch zahlt unterhalt und hat vermutlich noch weitere kindbezogene kosten?
kindergeld ist kein geschenk für nette muttis und vatis aus der spendierhose der kanzlerin sondern primär eine vorweggenommene steuererstattung (nämlich für kinder- und erziehungsfreibetrag) und erst danach familienförderungsgedöns.
die größeren geldlichen aufwendungen hat im übrigen i. d. r. derjenige, der unterhalt zahlt, nicht derjenige der empfängt. insofern ist es eher verwunderlich, dass auch dem unterhaltsempfänger eine kigeldhälfte zusteht:-).
guten rutsch,
nachtigall
Mitglied inaktiv - 30.12.2008, 10:40
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Das ist korrekt und steht auch im Anhang zur Düsseldorfer Tabelle, dass das "hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen" vom Unterhalt abgezogen werden darf.
Mitglied inaktiv - 29.12.2008, 20:02
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das wird immer zur hälfte abgezogen,egal ob das ja oder ein anwalt dies berechnet,das ist schon richtig so.
Mitglied inaktiv - 29.12.2008, 21:01