Mitglied inaktiv
Nochmal eine frage hab *schäm* wie sieht das bei euch aus? Ich habe mit dem Kindesvater gemeinsamessorgerecht, er zahlt auch regelmäßig seinen Unterhalt ist esy denn rechtens das er von dem Geld die hälfte des Kindergeldes abzieht? Danke schonmal für eure antworten
Hallo, ich glaube nicht. Das wurde schon bei der Berechnung durch das JA berücksichtigt LG
ja, die hälfte vom kindergeld wird beim unterhalt immer abgezogen
soweit ich weiß, ja...
Bei uns hat das Jugendamt nix berechnet, ad wir "JA ´" gemeinsames Sorgerecht haben... Er schaut nur in der Düsseldorfertabelle udn von dem Geld zeiht er die Hälfe des Kindergeldes dann ab... Ich verstehe dennoch nicht bzw will nicht verstehen warum ihm das zusteht....
...dann ist es richtig. lg heike
hi, >Ich verstehe dennoch nicht bzw will nicht verstehen warum ihm das zusteht.... ähem, der mensch zahlt unterhalt und hat vermutlich noch weitere kindbezogene kosten? kindergeld ist kein geschenk für nette muttis und vatis aus der spendierhose der kanzlerin sondern primär eine vorweggenommene steuererstattung (nämlich für kinder- und erziehungsfreibetrag) und erst danach familienförderungsgedöns. die größeren geldlichen aufwendungen hat im übrigen i. d. r. derjenige, der unterhalt zahlt, nicht derjenige der empfängt. insofern ist es eher verwunderlich, dass auch dem unterhaltsempfänger eine kigeldhälfte zusteht:-). guten rutsch, nachtigall
Das ist korrekt und steht auch im Anhang zur Düsseldorfer Tabelle, dass das "hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen" vom Unterhalt abgezogen werden darf.
das wird immer zur hälfte abgezogen,egal ob das ja oder ein anwalt dies berechnet,das ist schon richtig so.
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