Hallo, mein Sohn fängt im August seine Ausbildung an. Er ist aber erst 16 (wird im November 17). Ist der KV noch unterhaltspflichtig oder wird seine Ausbildungsvergütung gegengerechnet? Mein Sohn bekommt 500 € brutto und der KV müsste eigentlich 330 € zahlen, da er aber nun geklagt hat ( er hat ja noch 2 weitere Kinder, die Unterhalt haben wollen), bekommen wir nun noch 102 € per Pfändung, weil er nicht freiwillig zahlt. Weiss das jemand? Hab schon beim Jugendamt angerufen, Bearbeiter leider nicht da, aber vielleicht wisst Ihr das ja. LG Sandra
von Sandr@1974 am 06.06.2013, 11:35