Sandr@1974
Hallo, mein Sohn fängt im August seine Ausbildung an. Er ist aber erst 16 (wird im November 17). Ist der KV noch unterhaltspflichtig oder wird seine Ausbildungsvergütung gegengerechnet? Mein Sohn bekommt 500 € brutto und der KV müsste eigentlich 330 € zahlen, da er aber nun geklagt hat ( er hat ja noch 2 weitere Kinder, die Unterhalt haben wollen), bekommen wir nun noch 102 € per Pfändung, weil er nicht freiwillig zahlt. Weiss das jemand? Hab schon beim Jugendamt angerufen, Bearbeiter leider nicht da, aber vielleicht wisst Ihr das ja. LG Sandra
hier steht das ganz gut http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Kindesunterhalt/unterhalt-ausbildung-minderjaehriges-kind_1048.php
Vielen Dank, das hat mir sehr geholfen. LG
Da wird er nicht mehr viel bzw garnichts mehr zahlen müssen. ..
Ich denke nach der Berechnung muss er zumindest die 102 € weiterzahlen müssen, die er jetzt auch zahlt, wenn auch nicht freiwillig.
Die letzten 10 Beiträge
- Plötzlich teilzeit allein mit 2 jungs
- Trennung vom Kindsvater
- Hilfe - Scheidung, neuer Job, neue Wohnung, neue Kita
- Wunsch nach papa
- Änderung der Umgangstage
- Umzug zu neuer Partnerin ohne Kinder
- Umzug mit Kind
- Mein narzistischer Ex treibt mich noch in den Wahnsinn
- Alleinerziehend und mit Kindern auf‘s Schiff
- Ferienwohnung, wie mit dem Kind im großen Bett schlafen, ohne das er rausfällt