kann man da einfach nach der düsseldorfer tabelle gehen oder muss man da noch extra was berücksichtigen? und kindergeld wird da ncith gegengerechnet, oder? danke schonmal
von mama.frosch am 15.10.2012, 14:55
Forum Alleinerziehend, na und?
kann man da einfach nach der düsseldorfer tabelle gehen oder muss man da noch extra was berücksichtigen? und kindergeld wird da ncith gegengerechnet, oder? danke schonmal
von mama.frosch am 15.10.2012, 14:55
Düsseldorfer Tabelle http://de.wikipedia.org/wiki/D%C3%BCsseldorfer_Tabelle Spalte "Nach Abzug Kindergeld". Die DDT geht von 2 Unterhaltsberechtigten aus. Bei nur einem kann eine Gehaltsstufe hoch, bei mehr als 2 entsprechend herunter gestuft werden. Zu Berücksichtigen sind ggf. Kosten für den Fahrtweg zur Arbeit (ggf. auch die KFZ-Kosten bei Schichtarbeit) und notwendige, regelmäßige Werbungskosten. Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Leistungsboni, etc.) sind auf das Jahr umzulegen (also Jahresnetto/12=Monatsnetto für die DDT), Steuerrückzahlungen ebenso.
von shinead am 15.10.2012, 15:02
Kannst Du gerne machen. Aber wahrscheinlich kann ich die erst heute Abend beantworten.
von shinead am 15.10.2012, 16:40