mama.frosch
kann man da einfach nach der düsseldorfer tabelle gehen oder muss man da noch extra was berücksichtigen? und kindergeld wird da ncith gegengerechnet, oder? danke schonmal
Düsseldorfer Tabelle http://de.wikipedia.org/wiki/D%C3%BCsseldorfer_Tabelle Spalte "Nach Abzug Kindergeld". Die DDT geht von 2 Unterhaltsberechtigten aus. Bei nur einem kann eine Gehaltsstufe hoch, bei mehr als 2 entsprechend herunter gestuft werden. Zu Berücksichtigen sind ggf. Kosten für den Fahrtweg zur Arbeit (ggf. auch die KFZ-Kosten bei Schichtarbeit) und notwendige, regelmäßige Werbungskosten. Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Leistungsboni, etc.) sind auf das Jahr umzulegen (also Jahresnetto/12=Monatsnetto für die DDT), Steuerrückzahlungen ebenso.
kann ich dir eine pn schicken?
Kannst Du gerne machen.
Aber wahrscheinlich kann ich die erst heute Abend beantworten.
Die letzten 10 Beiträge
- Umgangsverweigerung trotz Jugendamt-Empfehlung – wie realistisch ist gerichtliche Durchsetzung?
- Neuer Partner und Verfahrenskostenbeihilfe
- Wie geht ihr mit Videotelefonie mit dem KV um?
- Hoffentlich bald alleinerziehend
- Ausbildung als Alleinerziehende machbar?
- Alltag mit Kind und Depressionen
- Nach vielen Jahren wieder hier
- Papa bisher nicht bekannt
- Kind vermisst den Papa / Umgangsregelung.
- Kurz vorm Verzweifeln