mama.frosch
kann man da einfach nach der düsseldorfer tabelle gehen oder muss man da noch extra was berücksichtigen? und kindergeld wird da ncith gegengerechnet, oder? danke schonmal
Düsseldorfer Tabelle http://de.wikipedia.org/wiki/D%C3%BCsseldorfer_Tabelle Spalte "Nach Abzug Kindergeld". Die DDT geht von 2 Unterhaltsberechtigten aus. Bei nur einem kann eine Gehaltsstufe hoch, bei mehr als 2 entsprechend herunter gestuft werden. Zu Berücksichtigen sind ggf. Kosten für den Fahrtweg zur Arbeit (ggf. auch die KFZ-Kosten bei Schichtarbeit) und notwendige, regelmäßige Werbungskosten. Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Leistungsboni, etc.) sind auf das Jahr umzulegen (also Jahresnetto/12=Monatsnetto für die DDT), Steuerrückzahlungen ebenso.
kann ich dir eine pn schicken?
Kannst Du gerne machen.
Aber wahrscheinlich kann ich die erst heute Abend beantworten. ![]()
Die letzten 10 Beiträge
- Umgangsregelung
- Freiräume schaffen
- Erster Geburtstag Allein
- Lebe mit geheirateten Frau getrennt, wenn Ehefrau Krank
- Alleine überfordert (alltagsgestaltung)
- Schöne Momente teilen
- Vater will keinen Kontakt
- Plötzlich teilzeit allein mit 2 jungs
- Trennung vom Kindsvater
- Hilfe - Scheidung, neuer Job, neue Wohnung, neue Kita