Wir beziehen Wohngeld. Jetzt hat der KV Unterhalt gezahlt bzw über die Lohnpfändung ist es auf meinem Konto eingegangen. Muss ich das jetzt beim Wohngeld sofort angeben? Wird es überhaupt angerechnet als Einkommen (das Kindergeld wird ja nicht angerechnet). Weiss das jemand? Ich hoffe nur, der Unterhalt kommt jetzt regelmässig. Wir hatten das nämlich vor ca. 10 Jahren schon mal. Da hat auch das JA gepfändet und 3 Monate später war er plötzlich arbeitslos und es kam nichts mehr. Auch keine Info. Und ich steh dann da ohne Geld und weiss von nichts. LG Sandra
von Sandr@1974 am 13.08.2011, 14:33