Sandr@1974
Wir beziehen Wohngeld. Jetzt hat der KV Unterhalt gezahlt bzw über die Lohnpfändung ist es auf meinem Konto eingegangen. Muss ich das jetzt beim Wohngeld sofort angeben? Wird es überhaupt angerechnet als Einkommen (das Kindergeld wird ja nicht angerechnet). Weiss das jemand? Ich hoffe nur, der Unterhalt kommt jetzt regelmässig. Wir hatten das nämlich vor ca. 10 Jahren schon mal. Da hat auch das JA gepfändet und 3 Monate später war er plötzlich arbeitslos und es kam nichts mehr. Auch keine Info. Und ich steh dann da ohne Geld und weiss von nichts. LG Sandra
Auf meinem Wohngeldbescheid steht eine Summe drauf, ab der ich eine Änderung angeben muss (bei mir ist es etwas um die 80 Euro mehr oder weniger Einkommen). Unterhalt für die Kinder zählt zum Einkommen dazu. Schau mal auf deinen Bescheid, da wird etwas draufstehen.
Ah ok, da hätt ich ja auch von allein drauf kommen können
Danke schön.
LG Sandra
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