hallo,
ich habe deinen beitrag unten zum landeserziehungsgeld gelesen und mich danach halbtot gegoogelt.
bis ich dann endlich einen antrag zum download gefunden habe.
da steht aber folgendes:
Landeserziehungsgeld wird von mir beantragt
-für die Höchstdauer (vom 25. - 30. Lebensmonat des Kindes)
oder
-abweichend vom bis
nun bin ich total verwirrt.
mein sohn ist 18 monate und ich habe bis zum 14.LM elterngeld bekommen.bin AE.
wohne in thüringen.
was kann ich denn nun beantragen?
wo kann ich mich denn hinwenden?
bin grad total aufgeregt, weil eine möglichkeit, mehr finanzielle unterstützung zu bekommen mir wieder mehr lebensmut gibt.
LG, mandy
Mitglied inaktiv - 26.01.2009, 15:53