Mitglied inaktiv
hallo,
ich habe deinen beitrag unten zum landeserziehungsgeld gelesen und mich danach halbtot gegoogelt.
bis ich dann endlich einen antrag zum download gefunden habe.
da steht aber folgendes:
Landeserziehungsgeld wird von mir beantragt
-für die Höchstdauer (vom 25. - 30. Lebensmonat des Kindes)
oder
-abweichend vom bis
nun bin ich total verwirrt.
mein sohn ist 18 monate und ich habe bis zum 14.LM elterngeld bekommen.bin AE.
wohne in thüringen.
was kann ich denn nun beantragen?
wo kann ich mich denn hinwenden?
bin grad total aufgeregt, weil eine möglichkeit, mehr finanzielle unterstützung zu bekommen mir wieder mehr lebensmut gibt.
LG, mandy
http://www.lebens-phase.de/forum/showthread.php?t=7699 schau doch mal da, viel Glück, sophieno
Hallo, Du gehörst leider noch zu denen in Thüringen, welche das Landeserziehungsgeld erst ab dem 25. Lebensmonat, also dem 2. Geburtstag Deines Kindes bekommen. Er die Kinder, welche ab dem 01.01.2009 geboren sind, sollen ab dem 1. Geburtstag zwei Jahre Landeserziehungsgeld bekommen. LG Sibs
Ich nur gefunden, daß es das nicht gibt... wißt ihr da etwas anderes? LG
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