wie geh ich denn vor wenn ich das aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen möchte? kindsvater stimmt dem zu. geht das übers jugendamt, oder was muss ich genau tun?
von jessy-less am 25.02.2011, 11:16
Forum Alleinerziehend, na und?
wie geh ich denn vor wenn ich das aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen möchte? kindsvater stimmt dem zu. geht das übers jugendamt, oder was muss ich genau tun?
von jessy-less am 25.02.2011, 11:16
hallo, ich war gestern mit kind und mann bei mc donalds. gegenüber von uns sassen ein vater mit seinem sohn. der hat das kind am laufendem band bekoffert wenn du erst beim papa wohnst geht das andersrum... deiner mutter is es egal wie du isst,mir nicht,dann werde ich dir das erstmal beibringen... setz dich ordentlich hin.... mit sieben jahren noch nicht richtig essen können... schlaf nicht ein beim essen... der kleine tat mir so leid.der hat keinen ton gesagt und wurde immer kleiner. musste ich nur mal loswerden lg n.
von toastie am 25.02.2011, 11:26
sollte eigentlich über deinen beitrag
von toastie am 25.02.2011, 11:27
Ich wäre bei dem Vater aufgeschlagen und hätte ihm vermittelt, dass das seelische Mißhandlung ist.
von taram am 25.02.2011, 11:29
hat das die mutter nicht automatisch?
von toastie am 25.02.2011, 11:29
nein, wir haben GSR aber ich möchte das alleinige ABR aus dirversen grünen und wollte wissen, was ich genau tun muss. wie gesagt, der KV stimmt dem zu.
von jessy-less am 25.02.2011, 11:41
meinst du das alleinige Sorgerecht oder das aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) ? das letztere hat der, bei dem das kind den lebensmittelpunkt hat - soweit ich weiß...
von Thaga am 25.02.2011, 11:48
du verwirrst mich grad. in deinem ausgangsposting schreibst du du möchtest das ABR. ABR- aufenthaltsbestimmungsrecht du möchtest sicher wissen wie du das ASR-alleinige sorgerecht bekommen kannst. wenn dem so ist musst du zum familiengericht und der KV wird dort angehört. wenn er dann immer noch einverstanden ist dürfte es eigentlich keine probleme geben. mein ex hat dem auch erst zugestimmt und dann als es ernst wurde hat er es zurückgezogen. lg n.
von toastie am 25.02.2011, 11:48
Falsch! Bei gemeinsamen Sorgerecht hat das _nicht_ zwingend der, bei dem das Kind lebt. Wenn bei GSR EIN Elternteil das ABR haben möchte, braucht es eine Einigung und/ oder eine Klage vor Gericht. LG S
von suchepotentenmannfürsleben am 25.02.2011, 12:16
ABR muß beantragt werden, habe ich damals gemacht als ich mit den kids weg gezogen war. ASR bekommt man ohne trifftige gründe nicht, das ist eine sehr schwere sache.
von Pedilein am 25.02.2011, 12:32
http://www.vaeternotruf.de/aufenthaltsbestimmungsrecht.htm
von Pedilein am 25.02.2011, 12:35
Auch zur Erlangung des ABR muss man vor das Familiengericht. Es wird schnell durch sein, wenn der KV zustimmt, aber es muss immer über einen Richter laufen. Viele Grüße Désirée
von desireekk am 25.02.2011, 13:13
okay, danke desire, das wollte ich wissen und wie mach ich das genau? dort anrufen, hingehen, ein schriftsatz aufsetzen? wenn schriftsatz, was muss ich darein schrieben? reicht es die erklärung beizufügen, die der KV unterschrieben hat, dass er dem zustimmt? oder kommt es zu einer anhörung? und wer trägt die kosten, wenn ich von harz4 lebe? wir haben gemeinsames sorgerecht, das kann auch so bleiben, aber ich möchte das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht. um nicht mehr und um nicht weniger geht es ;)
von jessy-less am 25.02.2011, 13:17
Hallo, ruf einfach mal beim Amtsgericht an, verlange das Familiengericht, die können Dir genau sagen wie es läuft. Viele Grüße Désirée
von desireekk am 25.02.2011, 13:54
hallo,habs gerade hinter mir , du musst anwaltlich vertreten sein,denn es läuft übers familiengericht. also am besten zu deinem anwalt der stellt den antrag und warten auf termin. gruss
Mitglied inaktiv - 25.02.2011, 20:43
Beim Familiengericht muss man nicht zwangsläufig anwaltlich vertreten sein. LG S
von suchepotentenmannfürsleben am 25.02.2011, 20:58