hallo,
hab da mal eine frage, vielleicht weiß das irgend jemand.
folgende situation. frau und mann heiraten und bekommen zwei kinder.
frau und mann lassen sich scheiden, kinder 2 und 4 bleiben bei frau, frau hat alleiniges sorgerecht, vater kümmert sich nicht mehr um die kinder, zahlt jedoch alimente.
frau heiratet drei, vier jahre später wieder.
kinder bekommen auch den neuen namen, werden jedoch nicht adoptiert vom neuen mann.
frau stirbt.
was passiert mit den kindern. dürfen sie beim neuen mann bleiben? kommen sie in ein heim? müssen sie zum leiblichen vater?
kann frau das zu lebzeiten bestimmen?
danke
von
yellow_sky
am 31.12.2010, 11:30
ich glaube zum leiblichen Vater, da der andere sie nicht adoptiert hat.....
von
Bengelengelmama
am 31.12.2010, 11:48
Der leibliche Vater hat immer Vorrang. Eine Erklärung (mit entsprechender Erläuterung warum der leibliche Vater nicht in Frage kommt) kann beim Jugendamt hinterlegt werden.
Gruß
Corinna
von
shinead
am 31.12.2010, 11:48
hallo
wurde der frau das alleinige sorgerecht zugesprochen?
erstmal wird geprüft ob die kinder zum leibl. vater können,es gibt aber auch fälle wo die kinder beim lebendgefährten der mutter geblieben sind,das entscheidet das jugendamt!
Mitglied inaktiv - 31.12.2010, 12:25
Antwort auf diesen Beitrag
Frau kann ein Sorgerechtstestament hinterlegen lassen, in dem sie festlegt, wo die Kinder nach ihrem Abscheiden hinkommen sollen, allerdings ist dieses für das Jugendamt und Gericht nicht immer bindend. Wenn das Gericht dann feststellt, dass die Kinder beim sich nicht kümmernden Vater besser aufgehoben sind, kommen sie dort hin. Allerdings gehe ich mal davon aus, das wäre hier nicht der Fall, da die Kinder ihren Lebensmittelpunkt bei der Mutter und ihrem neuen Mann hatten, eventuell ein Umzug, neue Schule, neuer Kiga usw. im Raum stünden.
LG Sue
Mitglied inaktiv - 31.12.2010, 13:55
Antwort auf diesen Beitrag
Alleinige Sorgerecht nach einer Scheidung??? Geht das überhaup??
Neuen Namen vom neuen Ehemann für die Kinder...???
von
TinaDA35
am 31.12.2010, 18:09
Klar geht das. Wenn der Vater sich nicht kümmert und auch die notwendigen Unterschriften für Ausweise, KiTa und Schule nicht leistet sogar relativ schnell. Frau muss dann nur reagieren. Ein nicht kümmernder Vater (dem das GSR egal ist) stimmt dem sogar ab und an freiwillig zu...
Gruß
Corinna
von
shinead
am 31.12.2010, 19:15
es wird in aller Regel versucht, die Kinder im gewohnten Umfeld zu belassen, hier der Stiefvater. Wenn der leibliche Vater noch nicht einmal den Umgang mit den Kindern pflegt, hat er keine Chance bzw. wird wahrscheinlich auch nach dem Tod der Mutter nicht plötzlich Interesse zeigen.
von
deischuhzu
am 31.12.2010, 22:39