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Mitnahme von "fremden" Kindern im Auto/Versicherung usw.

Thema: Mitnahme von "fremden" Kindern im Auto/Versicherung usw.

ich habe schon einiges (widersprüchliches) im Netz gelesen dazu und werde nicht schlau. Es geht einmal um die Situation, dass ich zu mit 6 Kindern aus unserer evang. Gemeinde zu einer Kinderveranstaltung fahre - ca. 450 km entfernt - das mache ich schon seit einigen Jahren, dieses Jahr fahren mehrere Autos. und auch, dass ich (und auch andere Eltern) z. B. zum Kindergeburtstag mit den Geburtstagsgästen mit dem Auto unterwegs sind. Eine Bekannte sagte mir, dass man a) unbedingt IMMER eine schriftliche Erlaubnis der Eltern benötigt, dass das jeweilige Kind zum Tag x mit mir im Auto unterwegs sein darf. a) falls man von der Polizei angehalten wird und b) auch im Falle eines Unfalles. Sie kennt einen Fall, da war ein Kind im Auto, das Auto hatte einen unverschuldeten Unfall (also es ist denen jemand reingefahren oder so) und das Kind hat einen Schaden davon getragen. Der Fahrzeugführer dieses Autos wird dafür haftbar gemacht (obwohl er nix für kann) und der Rechststreit geht wohl schon über Jahre. Sie sagte mir, man benötigt unbedingt eine Insassenversicherung (im Netz steht, dass mit der Haftpflicht alles abgedeckt ist usw. z. B. http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/kfz-versicherung/insassen-unfallversicherung-die-police-die-keiner-braucht_aid_335939.html) und dass Auto-Haftpflicht-Versicherungen gerne aus Kostengründen nur den Fahrer versichern und mitfahrende Personen nicht. Nun kommt es ja auch im Alltag immer mal vor, dass ich mal fix ein Kind von der Schule mit heimnehme oder sowas ... bzw. jetzt ein Kindergeb-Ausflug, zu dem ich nun von allen Eltern eine Unterschrift verlange, die genehmigt, dass die Kinder bei mir (bzw. noch einem zweiten Auto) mitfahren dürfen. Weiß jemand etwas wirklich eindeutiges dazu? Meinungen habe ich schon viele gelesen, aber meistens eher die Sichtweise, keine Gesetze.

von sechsfachmama am 21.03.2015, 17:33



Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Ich glaube, da hat sich gerade was geändert - neu ist, dass man keine Insassenhaftpflicht zusätzlich braucht. Bis vor ....bin mir nicht sicher, ich glaube bis vor ein paar Monaten war es noch so. Ich bin gespannt und hoffe, es gibt jemanden, der es weiß, denn ich finde die Frage interessant.

von wolfsfrau am 21.03.2015, 17:43



Antwort auf Beitrag von wolfsfrau

http://de.wikipedia.org/wiki/Insassenunfallversicherung Insassenversicherung ist laut Stiftung Warentest überflüssig, da die Haftpflicht völlig ausreicht

von Zwurzenmami am 21.03.2015, 17:49



Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

insassenunfallver. ist überflüssig. deine haftpflicht reicht. bei 450 km würde ich mir aber auch einen 2 zeiler geben lassen das du das kind transportieren und beaufsichtigen lassen darfst. bei uns im waldkiga haben so eine genehmigung für meine kinder alle erz. und einige eltern. z.b. wenn sie spontan mittags bei jemanden mitfahren wollen, oder wenn unser team einen geplanten ausflug macht und nicht klar ist bei wem der drei erz. mein kind mitfährt

von Itzy am 21.03.2015, 17:53



Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Ruf bei einem Automobilclub an und frag da nach. Wichtig ist jedenfalls, dass die Kinder ausreichend gesichert sind.

von Lauch1 am 21.03.2015, 19:12



Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

ist die Tour sogar über die Versicherung des Veranstalters abgesichert. Wir mussten z.B. immer eine Liste der Autos im Gemeindebüro hinterlegen, wenn wir mit dem Kirchenchor irgendwo hingefahren sind. Auch wenn wir mit dem Sportverein zu Turnieren fahren, wären wir über die Sportversicherung abgesichert. Vollmacht hatten wir noch nie dabei. Trini

von Trini am 23.03.2015, 10:20



Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

ich hab jetzt bei dekra und polizei nachgefragt, nachdem ich auch nochmal im netz gelesen hatte. diese insassenversicherung ist eine absolut überflüssige versicherung, die vers.vertreter gerne kunden aufdrängen. die braucht kein mensch. jeder, der ine einem auto mitfährt, ist über die haftpflicht versichert. dann wird gern behauptet: ja und wenn der unfallverursacher z.b . ein fußgänger oder radfahrer ist, der keine haftpflichtvers. hat, dann bleibt der geschädigte auf seinem schaden sitzen. nein, das ist nicht so, dafür gibt es in D diese verkehrsopfer vereinigung? versicherung? - darüber ist alles abgedeckt. betr. schriftliche genehmigung durch die eltern: absoluter quatsch. im wirklichen ernstfall (wenn die polizei zweifel an dem ausflug hat z. b.), werden die eltern angerufen und der sachverhalt geklärt.

von sechsfachmama am 25.03.2015, 10:30