Tochter ist 24 Jahre alt, Tochter beginnt eine 2. Ausbildung (erste erfolgreich abgeschlossen )bekommt die Tochter wieder selbst Kindergeld? Wer muss das beantragen (Mutter oder Tochter ) Mutter und Tochter wohnen in unterschiedlichen Bundesländern ! Weiß das wer?
von
Mandy4
am 27.02.2012, 21:43
nein, kindergeld gibt es nur noch, solange die erste ausbildung gemacht wird.
also so wurde mir das gesagt
würde die tochter eine erstausbildung machen, wäre das was anderes
Mitglied inaktiv - 28.02.2012, 08:59
Antwort auf diesen Beitrag
Es gibt Kindergeld!! Bis zu dem Monat, wo sie 25 wird (Vollendung 25.LJ). Sie darf wenn sie parallel zur Ausbildung arbeitet nicht mehr als 20 St./Woche arbeiten. KG wird immer über die Eltern (Mutter od.Vater) beantrag, am Wohnort der Eltern. Die Kinder können eine Abzweigungsantrag stellen, wenn die Eltern keinen Unterhalt zahlen!
LG Lucy
von
Lucylu
am 28.02.2012, 09:42