Hausratversicherung: Wann macht sie sich bezahlt?

Hausratversicherung: Wann macht sie sich bezahlt?

© Adobe Stock, Pétrouche

Eine Familie mit Kindern hat meist einen umfangreichen Besitzstand angesammelt. Häufig werden die Siebensachen durch eine Hausratversicherung geschützt. Sie zählt zu den Standardversicherungen - so erklären Versicherungsvertreter gern.

Tatsächlich ist diese Versicherung weit verbreitet. Aber für welche Kosten kommt die Versicherung auf und für wen lohnt sich dieser Abschluss eigentlich gar nicht?

Versicherung zahlt Reparatur und Wertverlust

Eine Hausratversicherung schützt - wie der Name schon sagt - den gesamten Hausrat: Die Kosten für Möbel, Kleidung, Schmuck, Technik werden bei Feuer, Einbruch, Gasexplosion, Blitzschlag, Sturm- oder Wasserschaden in der Wohnung ersetzt. Der Versicherte bekommt im Schadensfall die Summe erstattet, welche er aufbringen muss, um seine Wohnung oder das Haus wieder entsprechend auszustatten. Können die Dinge repariert werden, zahlt die Versicherung die Reparatur und den Wertverlust, der zurückbleibt.

Liegt also beispielsweise ein Schaden vor, weil es aus der oberen Wohnung tropft, macht sich die Hausratversicherung bezahlt. Zwar kann sich der Geschädigte auch an die Haftpflichtversicherung des Verursachers wenden. Jedoch wird diese nur den aktuellen Zeitwert des beschädigten Mobiliars ersetzen. Den Wiederbeschaffungspreis zahlt nur die Hausratversicherung.

Wann zahlt die Hausratversicherung?

Es gibt den oben genannten Grundschutz, den jede Hausratversicherung bietet. Darüber hinaus kann der Schutz aber individuell erweitert werden, beispielsweise Fahrraddiebstahl, Blitzschlag in das Stromnetz oder Hausrat, der im Auto liegt. Manches ist zum Teil auch außerhalb der Wohnung versichert. Beispielsweise wenn während des Urlaubs die Koffer aus dem Hotelzimmer gestohlen werden. Für diese so genannte Außenversicherung darf sich der Hausrat aber nicht länger als drei Monate außerhalb der Wohnung befinden.

Wer benötigt eine Hausratversicherung? Es gilt der Grundsatz: Wer wenig besitzt, braucht keine Versicherung, aber je wertvoller die Einrichtung, desto sinnvoller ist eine Versicherung. Schlussendlich muss jeder selbst abwägen, ob er den Jahresbeitrag zahlen möchte oder ob ein ausreichendes Geldpolster vorhanden ist, um die Einrichtung zu ersetzen.

Unterversicherung vermeiden - sonst zahlt die Versicherung nur anteilig!

Wichtig: Bevor Sie eine Versicherung abschließen, vergleichen Sie! Nach einer Studie von Stiftung Warentest unterscheiden sich die Preise für Hausratversicherungen zum Teil um mehr als hundert Euro. Auch die Frage zur Höhe der Versicherungssumme gilt zu klären. Vermeiden Sie eine Unterversicherung. Sie sparen vielleicht an den Beiträgen, aber die Versicherung wird den Schäden dann auch nur anteilig ersetzen. Überprüfen Sie besser - besonders nach teuren Neuanschaffungen - den Wert der Einrichtung und die Versicherungshöhe.

Liegt ein Schaden vor, so ist der Versicherte in der Beweispflicht. Er muss den Wert der entsprechenden Sachen belegen. Der beste Beweis sind Originaleinkaufsquittungen. Andernfalls kommt ein Gutachter, der den Neuwert schätzt.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Bei einem Umzug in eine neue Wohnung gilt die Hausratversicherung doppelt. Für eine Übergangszeit von zwei Monaten sind sowohl die alte als auch die neue Wohnung versichert. Erhöht sich der Beitrag infolge der neuen Wohnlage, der neuen Wohnfläche etc. so kann der Versicherte von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und darf die Hausratversicherung vor dem regulären Vertragsende auflösen. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt auch bei einem eingetretenen Schadensfall.

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