Gesetzliche Regelungen für Berufstätige

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Wenn nach dem Mutterschutz wieder die Arbeit beginnt, möchten viele Mütter gerne weiter stillen. Der Gesetzgeber unterstützt diesen Wunsch. 

Laut Paragraph 7 des Mutterschutzgesetzes haben stillende Mütter einen Anspruch darauf, fürs Stillen und die dazu nötigen Fahrzeiten von der Arbeit freigestellt zu werden. Und zwar ohne Verdienstausfall. Sie müssen die Stillzeit auch nicht vor- oder nacharbeiten.

Das Minimum an Stillzeit sind zwei Mal täglich eine halbe Stunde oder einmal pro Tag eine Stunde. Arbeiten Sie über acht Stunden am Stück, stehen Ihnen mindestens zwei Mal 45 Minuten zu. Auch Teilzeitkräfte dürfen eine Stillpause einlegen. Der Arbeitgeber darf Ihnen das nicht verweigern. Falls er Ihnen diese Recht nur widerwillig gewährt, können Sie ihm erläutern, dass gestillte Kinder seltener krank sind und sich schneller erholen. So können langfristig für den Arbeitgeber Fehlzeiten durch Krankheiten des Kindes verringert werden.

Sollte es wegen des Stillens in der Firma Probleme geben, können Sie sich an den Betriebsrat oder an die zuständige Gewerbeaufsicht wenden.

Stillpausen flexibel nutzen

Die Stillpause lässt sich auf unterschiedliche Art und Weise nutzen: Entweder verkürzen Sie durch die Stillmahlzeit die Arbeitszeit, um nicht so lange von Ihrem Kind getrennt zu sein. Oder Sie nutzten die Pause, um abzupumpen und mit der gekühlten Milch einen Vorrat für den nächsten Tag anzulegen. Eine weitere Möglichkeit: Sie lassen sich Ihr Kind zum Trinken in die Arbeit bringen.

Wer sein Baby mit an den Arbeitsplatz nehmen möchte, sollte das auf jeden Fall rechtzeitig mit dem Arbeitgeber besprechen. Eventuell brauchen Sie dazu eine Bescheinigung von Ihrer Frauenärztin oder Hebamme. Ihr Arbeitgeber muss darauf achten, dass er seine Fürsorgepflicht nicht verletzt. Ihr Kind darf nicht durch Lärm oder mangelnde Hygiene gefährdet werden.

Tipps fürs Stillen bei Berufstätigen

  • Beginnen Sie ein paar Wochen vor Arbeitsbeginn damit, regelmäßig Milch abzupumpen.Die Milch frieren Sie in kleinen Portionen von 50 bis 100 ml ein. So können Sie einen Vorrat für Ihr Baby anlegen. Außerdem üben Sie das Abpumpen. Auch am Arbeitsplatz können sie die Milch abpumpen, wie z. B. in einem fürs Stillen eingerichteten Raum, in einem Sanitätsraum, Seminarraum, Ihrem Auto oder notfalls auf der Toilette.Die gewonnene Milch können Sie im Kühlschrank und falls nötig auch in einer Kühlbox mit Kühlakkuslagern.
  • Üben Sie das Füttern, bevor Sie zur Arbeit zurückkehren. Am besten füttert jene Person das Baby, die später auch das Kind betreut. Gestillte Babys lehnen bei der Mutter die Flasche oder den Becher schneller ab, weil sie die Brust erwarten. Für die Mutter ist es beruhigend zu sehen, dass das Füttern gut klappt.
  • Es kann vorkommen, dass die Milchmenge während der Berufstätigkeit zurückgeht, weil die Stillintervalle größer werden. Gegensteuern können Sie, indem Sie häufig abpumpen. Legen Sie das Baby zuhause nach Bedarf an und auch nachts. Nächtliches Stillen kann die Milchmenge besonders gut aufrechterhalten.
  • Bekommt das Baby während Ihrer Abwesenheit künstliche Säuglingsmilch oder Beikost? Dann wird die Brust wahrscheinlich spannen, bis sich die Milchmenge darauf eingestellt hat. Streichen Sie die Milch aus oder pumpen Sie etwas Milch ab, bis sich die Brust nicht mehr prall anfühlt.

Zuletzt überarbeitet: Oktober 2018

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