Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Steht mir ein individuelles Beschäftigungsverbot zu?

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Steht mir ein individuelles Beschäftigungsverbot zu?

Maikäfer36

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Bei mir geht es um die Frage eines individuellen beschäftigungsverbotes. Meine chefin möchte, dass ich mir ein solches ausstellen lasse. Ich bin 36jahre, hatte zwei Fehlgeburten, Trigeminusneuralgie, v. Willebrand syndrom thy 1, einen protein s mangel, deutlich eingeschränkte Thrombozyten Funktion, hyponatriämie und Hypothyreose. Es gibt zwar bei uns in der Psychiatrie eine schwangeren geeignet station (bin krankenschwester), dennoch rät meine chefin mir dazu, mein fa um ein bv zu bitten. Macht das sinn?


Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, 1. aus Arbeitgebersicht ist das natürlich eine hervorragende Möglichkeit, relativ schnell eine neue Mitarbeiterin einzustellen, da dann die kompletten Lohnkosten über die Krankenkasse bezahlt werden und für die Schwangere hat es den Vorteil, dass sie entgegen der Krankschreibung praktisch ihr komplettes Gehalt bekommen. 2. das ist aber Wunschdenken von beiden Seiten, was bedeutet, dass für ein solches Beschäftigungsverbot natürlich juristische Voraussetzungen erfüllt sein müssen 3. dazu gehören Allgemeinerkrankungen, wie die beschriebenen erst einmal überhaupt nicht und schon gar nicht, wenn eine Krankheitssituation eingetreten ist. 4. Voraussetzungen müssen dann zum Beispiel sein, dass am Arbeitsplatz Bedingungen vorliegen, die in jedem Fall gegen die Vorgaben des Mutterschutzgesetzes verstoßen, ohne dass die Möglichkeit besteht, für die Schwangere einen alternativen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Lesen Sie dazu doch bitte auch unsere Informationen in der Stichwortsuche unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot. VB


Maikäfer36

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Bitte nicht verwechseln, bin der meinung es gibt zwei arten von beschäftigungsverbote. a. Generelles: stellt der ag aus, da er keinen job für die schwangere hat, der dem Mutterschutzgesetz nachkommt. Sprich, die Arbeitsbedingungen sind nicht sicher für mutter oder kind. b. Individuelles beschäftigungsverbot Wird vom arzt ausgestellt, da für mutter oder kind aus gesundheitlichen/konstitutiellen gründen ein risiko besteht. Auch, wenn die Arbeitsbedingungen generell schwangerengerecht sind.


Soie

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Die Frage wurde doch sowohl zur Variante a) wie auch b) beantwortet. Anwort zur Variante b) ist unter Punkt 3. zu finden.


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