Frage: Beschäftigungsverbot bei Risiko-SS?

Hallo, ich möchte sehr gerne wissen, an wen ich mich wenden kann, wenn es um ein Beschäftigungsverbot geht und die Frauenärztin sich da imAllgemeinen raus hält. Zu meiner Vorgeschichte: Ich bin 31 Jahre alt und habe innerhalb kurzer Zeit 2 Eileiterschwangerschaften auf beiden Seiten erlitten, die nun nicht mehr funktionsfähig sind. Nach der ersten ICSI erlitt ich eine Fehlgeburt. Diese ganzen Schicksalsschläge haben mich körperlich und psychisch fertiggemacht. Bei der 2.Icsi bin ich nun mit der Unterstützung von vielen Medikamenten inkl. Nebenwirkungen nun endlich schwanger geworden. Ich bin jetzt in der 13.SSW. Neben der Übelkeit und einem Überstimulationssyndrom, die mich plagten, habe ich eine ständige Angst, das Baby zu verlieren, obwohl es dem Kind gut geht. Ich habe fürchterliche Angst, der Stress auf der Arbeit (Bin Ärztin im Krankenhaus) könnte sich irgendwie negativ auf meine jetztige SS auswirken, ich will das Kind nach den negativen Erfahrungen und der langen Wartezeit nicht verlieren. Meine Frauenärztin sagt, sie sehe im Moment keinen Grund, mir einen BV auszustellen, dies könne evtl. auch der Betriebsarzt machen. Aber muss denn immer erst etwas passieren, damit reagiert wird? Es handelt sich doch eindeutig um eine Risiko-SS. Es gibt im Moment wegen Personalmangel sehr viel Arbeit, dass in der normalen Dienstzeit nicht zu bewältigen ist. Können Sie mir sagen, wer mir da weiterhelfen kann? Ein Wechsel der FÄ in der SS ist nicht unkompliziert. Und eine andere FÄ muss ja nicht anderer Meinung sein. Da kann ich ja nicht ständig die FÄ wechseln. Kann ein Hausarzt da auch weiterhelfen? Oder was raten Sie mir? Mfg

von sidney3 am 22.10.2012, 18:19



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bei Risiko-SS?

Liebe Sidney so sehr ich Ihr Bedürfnis auch nachvollziehen kann, erschließt sich für mich im Moment keine klare Indikation für ein Beschäftigungsverbot, wenn wir nur Ihre Vorgeschichte sehen. Grundsätzlich kann zwar ihre Frauenärztin oder auch der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot ausstellen, dafür muss aber immer auch eine bestimmte Situation am Arbeitsplatz vorherrschen, sprich es muss juristisch wasserdicht sein. Sie finden in unserer Stichwortsuche unter dem Stichwort "Beschäftigungsverbot" entsprechende Ausführungen dazu. Etwas anderes ist aber wenn die Ausgestaltung Ihres Dienstverhältnisses deutlich mit den Vorgaben im Mutterschutzgesetz kollidiert. Dann lägen auch Gründe für ein solches Beschäftigungsverbot vor. Das kann aber sicher unsere Juristin, Frau Bader, am besten einschätzen. Das Gewerbeaufsichtsamt des Landes Baden-Württemberg hat zum Thema "Arbeiten als Schwangere im Krankenhaus" ein Informationsblatt herausgegeben. Adresse ist http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16416/Werdende_Muetter_im_Krankenhaus.pdf?command=downloadContent&filename=Werdende_Muetter_im_Krankenhaus.pdf (DIE REGIERUNGSPRÄSIDIEN des Landes Baden-Württemberg, Fachgruppe Mutterschutz, Merkblatt „Werdende Mütter im Krankenhaus“, Stand: Oktober 2009, letzter Abruf:22.10.2012) Liebe Grüße VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 22.10.2012



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bei Risiko-SS?

Wieso handelt es sich bei dir eindeutig um eine Risiko Ss? Du hast ja keine Blutungen oä! Ein BV kann vom FA,HA oder vom AG ausgestellt werden, das wird aber nicht einfach so ausgestellt, denke wenn dann bekommst du eine Krankmeldung ausgestellt bis es dir besser geht!

von edcbyesprit am 22.10.2012, 18:53



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bei Risiko-SS?

Hi, also ich hatte in meiner ersten Ss auch ein BV bekommen da ich Blutungen bekam, da war ich ca in der 8. Ssw. Ich denke die Behandlungen und die FG nehmen einen ganz schön mit und ob die psychische Angeschlagenheit spurlos am Baby vorüber geht, wage ich zu bezweifeln. Wenn du ansonsten mit deinem FA zufrieden bist würde ich nicht wechseln, sondern das Thema eher beim Hausarzt aufgreifen, dieser kann die ebenso eines erteilen. Wünsch dir alles Gute LG nicci

von nicci1986 am 22.10.2012, 19:01



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