Mitglied inaktiv
Hallo, ich völlig verunsichert und hoffe, das sie mir helfen können. ich bin jetzt in der 21 SW. und erwarte Zwillinge. Es ist eine Wünschschwangerschaft. Wir haben 4 Jahre warten müssen. Durch eine Homonbehaldung hat es geklappt. In der 7 SW habe ich wärend der Arbeitszeit Blutungen bekommen. Darauf habe ich meinen Arbeitsgäber über die Schwangerschaft informiert in bin zur FÄ gefahren. Ab diesem Zeitpunkt musse ich bist zur 12 SW liegen bleiben. Ab der 13 SW bin ich wieder Arbeiten gegangen. Ich übe eine Büroarbeit aus. Leider haben wir in der Arbeit sehr viel Stress und rücksicht, das ich Schwanger bin wird nicht genommen. Ich bin die älteste in unseren Team und leiste die Hauparbeit.In der 19 SW bin ich im Geschäft zusammengebrochen und sofort nach Hause gegangen. Ab dieser Zeit hat mich mein FA zwei Wochen krankgeschrieben. Ich habe folgende Schwangerschaftsbeschwerden: hart Bauch, Rückenschmerzen( Ischasnerve) angeschwollene Füsse. Dadurch das ich Zwillinge habe, ist mein Bauch so gross wie eine Schwangere in der 34 SW. Die Kinder drücken auf meine Blase, so das mir die Nieren weh tun. Ich gabe mir die Nieren darauf hin auf Nierenstau untersuchen lassen. Zum Glück sind die Nieren O.K.. Vor drei Tagen hat eins von den Kinder ständich mein Zwergfeld getretten. So das ich keine Luft mehr bekam und mein Mann mich ins Krankenhaus fuhr. Die Diagnoste Hypoventilation. Denn Kinder geht es sehr gut. Ich bin mit den Nerven am Boden und versuche mich sogut es geht aufzuheitern. Mein Mann geht jetzt mit mir Schwimmen und spazieren. Jetzt fühl ich mich ein bischen besser. Gestern hat mich eine Arbeitskollege angeruften und mich zu frage, wann ich wieder komm, der er völlig am Ende mit den Nerven und will sich eine paar Tage freinehmen. Dies geht nur, denn ich wieder da bin. Ich werde wieder am Montag arbeiten gehen und habe meine Kollege darauf aufmerksam gemacht, dass ich die Leistung die frühr gebracht habe nicht mehr erfüllen kann. Ich beführte dass man im Geschäft wieder keine Rücksicht auf mich genommen wird. Aber das werde ich versuche zu klären. Mein FÄ will mich jetzt alle zwei Wochen sehen. Ich habe ihn auf ein Beschäftigungverbot aufmerksam gemacht, das ich jetzt insgesamt 7 Wochen mit Vorerkrankung krankgeschreiben bin und jetzt von der Krankenkasse ca 70 % eines Nettogehalt bekomme. Diese sagte mir ausdrücklick das ich eine Risioschwangerschaft habe und alle meine Beschwerden krankheitsbeding sind. Sie will mich in der Zukunft nur krank schreiben. Und falls ich nicht krankgeschieben werden will, so falls ich früher entbinden sollte oder meine Kinder behindert auf die Welt kommen, so trage ich die Verantwortung. Was für ein Schwachsinn, klar sind mir eine Kinder wichtiger als das Geld. Ich habe noch 7 Wochen zu arbeiten anschliessen Urlaub und dass Mutterschutz. Aber falls ich die 7 Wochen nicht packe, so bekomme ich weniger Mutterschaftsgeld, da hier die letzten drei Monate berechnet werden und natürlich weniger Elterngeld, das dies wieder 76% von Nettogehalt berechnet wird. Kann man wirklich bei einer Risioschwangerschaft kein Beschäftigungverbot erteilen? Ich hatte vorgestern einen Missbildungsultraschall bei einen anderen Artz gehabt und habe auch ihn gefragt. Er ist der gleichen Ansicht. Ist das nicht unfär? Mit den weniger Mutterschutzgeld kann ich noch leben 6Wochen+ 12 Wochen aber das Elterngeld!!! Bitte um Antwort. Vielen Danke
Hallo, Individuelles Beschäftigungsverbot ist ein immer wieder heiß diskutiertes Thema auch in der Fachliteratur und darüber hinaus für viele Frauenärzte unverständlich geregelt: Eine Schwangere krankschreiben, darf man nur, wenn ein medizinischer Grund vorliegt, sie also entweder krank ist oder infolge der Arbeitsbelastung/Arbeitssituation z.B. vorzeitige Wehen hat. Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entständen. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html sowie in einem interessanten Übersichtsartikel zu dieser Frage aus dem Deutschen Ärzteblatt: Behrmann, Jürgen: „Ärztliche Bescheinigungen und Zeugnisse: Arbeitsunfähigkeit und Mutterschutz: Unterschiede“ Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 8 vom 25.02.00, Seite A-466; nachzulesen unter www.aerzteblatt.de und dann im Archiv unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot mit den Jahreszahlen eingeben. Ansonsten besprechen Sie die Frage des weiteren Vorgehens bitte mit Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt. In dieser Frage wird sicher auch unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Nicola Bader, weiterhelfen können. Hierzu bitte mal auf den link http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?forum=115 klicken. VB
Mitglied inaktiv
Hallo, wegen dem Eltergeld brauchst Du Dir keine Sorgen machen!! Die Zeit, die Du schwangerschaftsbedingt, krankgeschrieben bist wird bei der Berechnung des Elterngeldes nicht eingerechnet. Weitere Informationen zum Elterngeld gibts bei www.elterngeld.net oder schau einfach bei Deinem zuständigen Versorgungsamt bzw. der früheren Erziehungsgeldstelle vorbei (oder ruf an). Die Mitarbeiter dort können Dir sicher weiterhelfen. Ich wünsch Dir alles Gute! Pass gut auf Deine Zwerge auf!! Liebe Grüße Sonja PS: Bei Zwillingen gibt es beim Elterngeld einen Bonus
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