Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zwillinge Elternzeit

Frage: Zwillinge Elternzeit

Socke83

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Hallo Frau Bader, im September 16 sind meine Zwillinge geboren. Ich habe dann rechtzeitig 7 Wochen vor Beginn die Elternzeit angemeldet, für zwei Jahre aber von Ende Mutterschutz (Januar 17-Janaur 19)... irgendwie dachte ich die Elternzeit würde von Ende des Mutterschutzes aus berechnet werden. Ich habe es so formuliert.... "hiermit beantrage ich Elternzeit für die Erziehung und Betreuung meiner Kinder A und B. Nach einer 24 monatigen Auszeit stehe ich Ihnen wieder voll zur Verfügung". Somit habe ich jetzt ja quasi nicht für 24 Monate sondern für 27,5 Monate Elternzeit beantragt, ist dieses ein Problem wenn ich verlängern will? Und wahrscheinlich hab ich auch so formuliert, dass für beide zusammen dieser Zeitraum beantragt wurde oder? Ich hätte besser schreiben sollen für Kind A im 1. Jahr und Kind B im 2. Jahr..... Kommt man da noch raus oder habe ich jetzt Elternzeitjahre verschenkt? Viele Grüße!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bis zum 3. Geb. können Sie ohne Probleme verlängern. Danach ist es eine Frage der Auslegung. Es wäre besser gewesen, es anders zu formulieren. Ich würde mal mit dem AG reden. Liebe Grüße NB


mellomania

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du musst schon richtig beantragen von einen tag nach ende mutterschutz bis einen tag vor ende 1. lebensjahr kind 1 und direkt danach am 1. lj kind zwei bis einen tag vor ende 2. lebensjahr kind 2. es spielt keine rolle welches kind du als erstes nimmst aber du musst ja für beide namentlich benatragen, dass der rest bis zum 8. lj übertragen werden muss. wenn dann noch ein kind dazukommt ist es wichtig, dass du und der arbeitgeber weiß, für welches kind noch elternzeit da ist und für welches alles verbraucht ist. daheim für dich ist es nicht relevant aber in der kartei schon. so wird es bei uns verlangt. udn das ist auch gut so, ich bearbeite mutterschutz und elternzeiten, da kommt man ganz schön durcheinander, wenn dann mehrer kinder hintereinander kommtn, laufende elternzeiten abgebrochen werden für neuen mutterschutz, elternzeit zurückgespielt sind, reste die nicht verloren gehen sollten etcpp


SumSum076

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Ich sehe da wenig Probleme! Du wolltest eine Auszeit von 2 Jahren für deine beiden Kinder... Zu klären wäre tatsächlich, wie dein AG dich verstanden hat. Ob er mit dir 24 Monate nach der Geburt oder 24 Monate nach dem Mutterschutz wieder im Job rechnet. Für "den Antrag" auf Verlängerung ist das egal, weil du 2 Jahre (oder eben mehr) angemeldet hast. Hat dein AG verstanden, 24 Monate ab Geburt, dann kannst du noch 1 Jahr (bis zum Tag vor dem 3. Geburtstag) problemlos Elternzeit nehmen. Darüber hinaus kannst du den Antrag stellen, dass insgesamt 3 Jahre (2 für den einen Zwilling und 1 für den anderen Zwilling) über das dritte Lebensjahr hinaus übertragen werden sollen, so dass du auf insgesamt 6 Jahre Elternzeit kommen kannst. Hat dein AG verstanden, 24 Monate ab Mutterschutzende, dann kannst du problemlos Elternzeit bis zum 3. Geburtstag nehmen (ist hier aber nur noch ca 8 Monate, Ende EZ im Januar bis 3. Geburtstag im September). Die "Regeln" zum "Antrag" sind da die gleichen. Auch hier kannst du den Antrag stellen, dass insgesamt 3 Jahre übertragen werden. Gruß Sabine


Socke83

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Vielen Dank schon mal für die bisherigen Antworten! Evtl. haben ich dahingehend noch die Möglichkeit umzuformulieren, dass ich den Zeitraum bis September 2018 (genaues Datum bis zum 2. Geburtstag) umändere... Meinem AG ist das wohl auch schon aufgefallen, dass es missverständlich ist... Wenn ich hinter Zwilling A (1. Jahr) und hinter Zwilling B (2. Jahr) schreibe, wäre mir damit geholfen? Das dürfte ich bestimmt auch noch umformulieren... Oder ist eine Aufteilung 1. Jahr A 2. Jahr B dann Verlängerung 3. Jahr B 4. Jahr A 5. Jahr A 6. Jahr B nicht möglich? Müssen die ersten beiden Jahre zwingend auf denselben Zwilling entfallen? So würde ich mir ja auch offen halten evtl. jeweils zwei Jahre zu übertragen... Und dann wäre noch die Fragen... die Übertragung auf nach 3 Jahre ist lt. Forum nur mit Zustimmung möglich, aber ist es nicht so, dass nach neuer Rechtslage, seitdem man auch 24 Monate darf, die Zustimmung nicht mehr erforderlich ist? So entnehme ich das aus dem Gesetzestext...


SumSum076

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Hallo Socke83! Doch, deine Aufteilung geht! Die passt ja dann auch zu deinem 1. Antrag an den AG... So hast du pro Kind noch 2 Jahre übrig. Ein Jahr (von den 4) kann dann noch vor dem 3. Geburtstag liegen. Und ja, du hast Recht, man benötigt nicht mehr die Zustimmung zur Übertragung! Der AG kann die EZ nach dem 3. Geburtstag nur noch aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Gruß Sabine


S.222

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Hallo dürfte ich fragen wie sie den Antrag danach umformuliert haben? Ich habe dasselbe Problem. Habe auch Elternzeit nach Mutterschutz genommen mit derselben Formulierung. Jetzt möchte ich auch ein Jahr verlängern. Aber dann wären die Kinder nicht drei sondern 3 1/2


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