Frage: Zuviel gezahlter Unterhalt

Hallo Frau Bader, diesmal habe ich eine Frage, die nicht mich selbst betrifft. Es geht um eine Bekannte, welche gerade frisch geschieden ist. Am Tag der Scheidung wurde auch der zu zahlende Kindesunterhalt Richterliche festgelegt. Dies geschah Rückwirkend für Januar 2017. Nun wurde jedoch für den Monat Januar bereits Unterhalt gezahlt. Für die 3 kinder jeweils insges. Knapp 200€ mehr, als nun festgelegt. Kann dieser Betrag nun zurück gefordert werden? Sie will es ihm zurückzahlen, obwohl er mehr als unfair handelte in den letzten Jahren... Ich meine mal gehört oder gelesen zu haben, dass zuviel gezahlter Unterhalt nicht erstattet werden muss. Aber liege ich da überhaupt richtig? Wie sieht es in diesem Fall rechtlich aus? Lieben Dank

von brittachen am 02.02.2017, 12:03



Antwort auf: Zuviel gezahlter Unterhalt

Hallo, die Berechtigte wird das Geld wahrscheinlich ausgegeben haben und ist dann, so komisch das klingt „entreichert“. Dann muss sie es auch nicht zurück bezahlen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.02.2017



Antwort auf: Zuviel gezahlter Unterhalt

Sorry. .. es wurde für die drei Kinder INSGESAMT knapp 200€ mehr gezahlt im Januar.... Das liest sich im Nachhinein etwas falsch...;-)

von brittachen am 02.02.2017, 12:33



Antwort auf: Zuviel gezahlter Unterhalt

Üblicherweise zahlt man zuviel erhaltenes Geld zurück oder die folgende Rate wird um den zuviel gezahlten Betrag gekürzt. Warum sollte das beim Unterhalt anders sein?

Mitglied inaktiv - 04.02.2017, 14:27



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