Hallo Frau Bader, diesmal habe ich eine Frage, die nicht mich selbst betrifft. Es geht um eine Bekannte, welche gerade frisch geschieden ist. Am Tag der Scheidung wurde auch der zu zahlende Kindesunterhalt Richterliche festgelegt. Dies geschah Rückwirkend für Januar 2017. Nun wurde jedoch für den Monat Januar bereits Unterhalt gezahlt. Für die 3 kinder jeweils insges. Knapp 200€ mehr, als nun festgelegt. Kann dieser Betrag nun zurück gefordert werden? Sie will es ihm zurückzahlen, obwohl er mehr als unfair handelte in den letzten Jahren... Ich meine mal gehört oder gelesen zu haben, dass zuviel gezahlter Unterhalt nicht erstattet werden muss. Aber liege ich da überhaupt richtig? Wie sieht es in diesem Fall rechtlich aus? Lieben Dank
von brittachen am 02.02.2017, 12:03