Zustimmung zu neuem Arbeitsverhältnis

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Zustimmung zu neuem Arbeitsverhältnis

Liebe Frau Bader, danke für Ihre Antwort auf meine Frage betreffend AG-Wechsel. Unklar ist bei mir jetzt noch: 1. Mitnahme der EZ zu neuem AG -> möglich, wenn ja wie? 2. Gibt es irgendwelche Gründe, warum mein alter AG die Zustimmung zu neuem Arbeitsverhältnis in Teilzeit verweigern kann? Ich arbeite dann in der gleichen Branche, wie bei altem AG. Im Arbeitsvertrag steht nur, dass ich keine Nebenbeschäftigung aufnehmen darf, die meine Arbeitsleistung und Interessen der Firma beeinträchtigen. Ich soll vor jeder Nebenbeschäftigung AG informieren. Da ich ja keine Konkurrenz oder so machen will, sollte das aus meiner Sicht kein Problem sein. Vielen Dank nochmal. Sie helfen mir sehr weiter. Schneck78

von Schneck78 am 03.06.2013, 16:18



Antwort auf: Zustimmung zu neuem Arbeitsverhältnis

Hallo, 1. Nein, da muss man die Elternzeit neu beantragen 2. Wollen Sie denn bei dem anderen Arbeitgeber nur während der Elternzeit arbeiten? Oder dauerhaft? Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.06.2013



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