Wo muss ich die elternzeitverlängerung beantragen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wo muss ich die elternzeitverlängerung beantragen

Guten Tag Frau Bader, ich möchte nach meiner 2 Jährigen Elternzeit die Elternzeit verlänger. Meine Tochter geht zum 01.09.2012 in die Krippe, mit Eingewöhnungzeit kann ich verraussichtlich zum 01.10.2012 wieder arbeiten. Wann und wo muss ich die Elternzeitverlängerung beantragen? Normal müßte ich Anfang Juni wieder anfangen. Kann ich auch nur die 4 Monate verlängern oder muss es dann 1 Jahr sein? Für Ihre Antwort vielen Dank im Voraus. GLG Rebecca

von Rebecca1975 am 14.03.2012, 09:29



Antwort auf: Wo muss ich die elternzeitverlängerung beantragen

Hallo, die Elternzeitverlängerung müssen Sie mit Frist sieben Wochen schriftlich beim Arbeitgeber beantragen. Wenn sie mindestens zwei Jahre beantragt hatten, haben sie einen Anspruch darauf. Sie können dann beliebig verlängern, am besten schreiben Sie ein Datum, damit keine Unsicherheit aufkommt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.03.2012



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